Rede Elke Twesten: Antrag (SPD/Grüne) zur Neuauflage des NGG

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundwert der EU, in Deutschland und in Niedersachsen und durch das Zusammenwirken verschiedener Ebenen, die aber alle am gleichen Strang ziehen hat sich die Situation von Frauen und Männern in vielen Bereichen mittlerweile spürbar verändert. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen hat kontinuierlich zugenommen, unser Bildungsniveau ist höher als das der Männer und dennoch ist längst nicht alles Gold, was glänzt!

Quantitativ gesehen haben wir deutliche Fortschritte gemacht, qualitativ betrachtet liegt noch einiges vor uns. Es gilt also, Strukturen einzuziehen - wir müssen unsere Gleichstellungsinstrumente nutzen und wir wollen die Frauenförderung im öffentlichen Dienst ohne Wenn und Aber – eine Top-Down-Strategie. Gleichstellungspolitik wird Aufgabe aller Ressorts, Behörden und Dienststellen und ist nicht mehr nur Sache des für Gleichstellung zuständigen Ministeriums und erst recht nicht mehr nur an die Gleichstellungsbeauftragten delegiert - Jede und Jeder hat verstanden, denn erst wenn alle wirklich ernst machen und nicht nur ernst meinen, können wir uns so modern aufstellen, wie wir für die Zukunft sein müssen!

Und diese Zukunft meine Damen und Herren ist gleichberechtigt, Frauen werden als Frauen angesprochen und in allen Kommissionen, Arbeitsgruppen, Vorständen, Beiräten und ähnlichen Gremien stellen Frauen mindestens die Hälfte der Mitglieder.

Wenn wir nun einen Blick in die Geschichte des NGG werfen, stellen wir fest: Historisch gesehen ist die Frauenförderung in Niedersachsen erst unter Rot-Grün richtig in Gange gekommen:

Als SPD und Grüne das damalige NGG vor nunmehr 20 Jahren beschlossen, bekam Niedersachsen ein wirkungsvolles Instrument an die Hand, mit dem die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in der niedersächsischen Verwaltung ein Ende finden sollte. Damals gab es Frauen vor allem in den schlecht bezahlten Jobs mit wenig bis keiner Verantwortung und in den höheren Besoldungsgruppen musste man sie sogar mit der Lupe suchen.

Und was den damaligen Stand der Dinge in puncto Gleichstellung betraf, war es Zeit, dass diese in Bewegung gerieten. Und so sorgten vor allem die vielen und hoch engagierten Gleichstellungsbeauftragten landauf landab mit Transparenz, Frauenquote, mit einem langen Atem und viel Durchsetzungsvermögen ausgestattet dafür, dass ungleiche Chancen in weiten Teilen abgebaut und Frauen durchstarten konnten.  

Mit dem Regierungswechsel zu Schwarz-Gelb legte sich dann allerdings eine Eiszeit über die niedersächsische Frauenpolitik: CDU und FDP schafften einen Großteil der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ab, degradierten die Frauenabteilung im Sozialministerium zu einem Referat und machten aus dem fortschrittlichen Frauenförderinstrument NGG ein Instrument für Familienpolitik. Und auch wenn es im Prinzip natürlich gar nicht verkehrt ist, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern, reicht das nicht aus, die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Beruf zu beseitigen, denn nicht alle Frauen sind auch Mütter. Dass auch Frauen ohne Kinder beruflich benachteiligt waren und auch immer noch sind, kam Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, gar nicht in den Sinn.

Deswegen brauchen wir echte Gleichstellungselemente, verbindliche Selbstverständlichkeiten sozusagen, denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als dieses Land zukunftsfähig zu machen.

Das 2010 novellierte NGG hat die gewünschten Ergebnisse nicht gebracht – ein Paradigmenwechsel ist längst überfällig, denn wir wollen und können und dürfen auf die Hälfte des Talentpools nicht verzichten – Führungspositionen zu besetzen muss Frauen und Männern gleichermaßen ermöglicht werden – wir wollen, dass Männer nur die Hälfte der Macht haben, wir wollen das abbilden und wir wollen und werden das sichtbar machen.

Und genau deswegen führen wir die 50% Quote wieder ein!

  • Deswegen statten wir die Gleichstellungsbeauftragten mit mehr Einfluss aus,
  • Deswegen müssen Verwaltungsleitungen beim Nichterreichen von Zielen Farbe bekennen
  • und deswegen sind Abweichungen vom verbindlichen Gleichstellungsplan zu begründen.

Das, meine Damen und Herren, schafft Transparenz, das zeigt auf, wo die Schwachstellen sind, das zeigt auf, dass und wie gehandelt werden muss.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren, und ich stelle fest:

10 Jahre rückwärtsgewandte Frauenpolitik haben unseren Zielen nichts anhaben können – wir sind mit einer kurzen Unterbrechung nur genauso zielgerichtet wieder da, wir haben verstanden und nehmen den Kurs einer konsequenten Frauenförderung zum Wohle dieses Landes wieder auf – ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss.     

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