Rede Dorothea Steiner: Keine Salamitaktik mehr beim Schutz der Natur ? Landesregierung muss die Kritik der EU an der niedersächsischen FFH-Meldung in letzter Minute ernst nehmen!

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! "Salamitaktik" ist der treffende Begriff für den Umgang der Landesregierung mit der notwendigen FFH-Gebietsmeldung. Seit 2003 erleben wir, wie sich konsequent darum gedrückt wird, den Anforderungen von Natura 2000 gerecht zu werden. Seit 2003 sind bei dieser Mehrheit eine Distanzierung von europäischen Naturschutzzielen sowie häufig auch populistische Attacken gegenüber der EU bzw. den Instrumenten der EU-Politik wie z. B. Richtlinien festzustellen.
Ihre Zwischenrufe bestätigen, dass Sie sich auf einer Schiene, die Ressentiments gegenüber Europa schürt, politisch profilieren wollen, obwohl sie im Prinzip allen Richtlinien vorher zugestimmt haben. Das sagen Sie aber nicht so laut.
Meine Damen und Herren, dieses Vorgehen, das ich gerade beschrieben habe, provoziert geradezu, dass vonseiten der EU-Kommission besonders geprüft und auf die Behebung von Defiziten in vollem Umfang gedrungen wird. Das haben Sie sich selbst zuzuschreiben.
Meine Damen und Herren, jetzt hat die schwarz-gelbe Landesregierung schon wieder einen neuen Schuldigen für das FFH-Debakel gefunden, das wir in den letzten zwei Jahren vorgeführt bekommen haben. Herr Jüttner ist es, d. h. die Vorgängerregierung. Herr Thiele hat es schon entdeckt und uns mitgeteilt. Staatssekretär Eberl beklagt, dass man glatt schon seit 2002 gewusst hätte, dass die niedersächsischen Gebietsvorschläge nicht ausreichend seien. Er hätte bereits bei seiner Amtsübernahme im Jahr 2003 eine Vorlage vorgefunden, die weitere Gebietsmeldungen vorsah. Da kann ich nur sagen: Hätten Sie es doch einfach gleich gemacht!
Ich möchte jetzt einmal zurückblicken und an Folgendes erinnern: Die Grünen haben genau das damals in einem Antrag ich glaube, im Dezember 2002 vorgeschlagen und als notwendig erachtet. Ich kann Ihnen sagen, dass wir seinerzeit als "abgedrehte Natur-Apostel" behandelt worden sind. Das ist jetzt noch nicht viel besser.
Prinzipiell kann ich nur sagen: Warum haben Sie die Liste damals nicht geprüft und an die EU weitergeleitet? Sie hätten sich und dem Land Niedersachsen viel ersparen können, und außerdem hätten wir schon längst die zweite Stufe der Diskussion über FFH-Gebietsmeldungen hinter uns gebracht. Wir könnten jetzt prüfen, wo wirtschaftliche Belange abgewogen werden müssen etc.
Das aber verhindern Sie mit Ihrem Sträuben dagegen, erst einmal eine vernünftige, normale Meldung an die EU zu machen, wozu Sie sich auch verpflichtet haben.
Stattdessen warten Sie bis 2004, ehe Sie sich mit EU-Gremien zu den bekannten bilateralen Gesprächen zusammensetzen und weitere Gebietsvorschläge erörtern, und Sie stellen Nachmeldungen in Aussicht. Aber was passiert in den Jahren 2004 und 2005? - Nichts! Aber es gibt Begleitmusik: immer wieder laute Kritik an der FFH-Richtlinie, an der EU-Kommission, an den so genannten Stubenhockern in Bonn. Gemeint ist das Bundesamt für Naturschutz, das die Vorschläge kommentiert hat.
Schauen wir uns einmal den Ablauf an! - Man erklärt: Das Weser-Ästuar melden wir auf keinen Fall und das Ems-Ästuar schon gar nicht! - Man bringt auch noch Bremen dazu, das Weser-Ästuar nicht melden zu wollen. Das Ganze wird dann mit allerlei Verbalinjurien garniert, wie wir sie heute auch wieder zu hören bekommen haben, und zwar gegen diejenigen, die verlangen, aus naturschutzfachlichen Gründen die niedersächsische Meldung an vielen Punkten zu verbessern.
Herr McAllister kommt sogar 14 Jahre nach der einstimmigen Verabschiedung dieser sinnvollen Richtlinie aus Brüssel auf die glorreiche Forderung ich zitiere : "Brüssel soll sich nicht in alles einmischen." Ja, Herr McAllister, so viel Vergesslichkeit anscheinend auch bei größeren Teilen der CDU-Fraktion in Bezug darauf, dass es die Regierung Kohl war, die zu dem einstimmigen Beschluss über diese Naturschutzrichtlinie beigetragen hat! Das verschlägt einem schon manchmal die Sprache, aber nur kurz.
Jetzt, vor drei Tagen, im Januar 2006, beschließt die Landesregierung doch, 18 Gebiete mit etwa 14 000 ha inklusive der Ästuare von Weser und Ems nachzumelden. Herr Sander will den Menschen erklären Zitat , dass an FFH nichts Schlimmes sei. Da hören Sie es doch! Leider lässt er in anderen Zusammenhängen wieder verlauten, dass die Meldung überflüssig sei. Ja, was denn nun? Sie müssen sich einmal entscheiden, meine Damen und Herren.
Sie, Herr Sander, glauben, dass Sie angesichts des angedrohten Bußgeldes gerade noch die Kurve bekommen haben, wenn auch nicht aus Einsicht, sondern erst nach dem Wink mit dem Zaunpfahl vonseiten der EU. Wahrscheinlich lästern Sie auch alle: Was wollen denn die Grünen jetzt schon wieder mit dem nächsten FFH-Antrag?
Ich kann Ihnen sagen: Wir tun dies aus Sorge, weil wir nämlich wissen, dass auch der jetzige Vorschlag noch immer Konfliktstoff enthält, da er nicht ausreichend ist. Das ist genau das, was ich mit Salamitaktik meine: Ein Scheibchen, noch ein Scheibchen, und dann geben wir noch ein Scheibchen, vielleicht wird es dann reichen. Stattdessen sollte man vernünftig und, nebenbei bemerkt, professionell mit so einem Thema umgehen.
Es wäre das sind fachlich abgesicherte Daten die Meldung von rund 80 000 bis 90 000 ha in bis zu 45 Gebieten notwendig gewesen, um die fachlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Es geht zum Teil um Gebietszuschnitte. Da werden Gebiete völlig willkürlich verkleinert, durch Straßen zerschnitten etc. Genau das hat die EU-Kommission moniert und speziell wegen der niedersächsischen Meldung einen Vorbehalt formuliert. Das heißt, sie wird sich die Gebietsgrenzen ganz genau ansehen. Es kann ja niemand verstehen, wenn z. B. auf der hessischen Seite ein FFH-Gebiet ausgewiesen wird, sich die Landschaft mit dem Fluss fortsetzt, das Flusstal ebenfalls, der Lebensraum auch, das Ganze auf niedersächsischer Seite aber kein FFH-Gebiet ist. Dafür könnte man viele Beispiele finden. Das ist doch seltsam!
Die EU-Kommission hat Niedersachsen aufgefordert, die Meldungsdefizite vollständig zu beheben. Mit der am Dienstag vorgelegten Meldung werden Sie diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Genau das ist das Problem. Ich habe gerade beispielsweise auf die Gebietszuschnitte hingewiesen. So etwas hat immer seine Gründe. Häufig haben die Einschränkungen und die seltsamen Gebietsabgrenzungen bei vorgeschlagenen FFH-Flächen als Ursache, dass Kommunen und Gebietskörperschaften meinten, ihre regionalen Entwicklungsinteressen würden durch die FFH-Meldung eingeschränkt. Dazu kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Genau das ist das Problem des Umgangs mit all diesen Meldevorschriften und den Richtlinien. Man gibt in der ersten Phase den Gemeinden keine Planungssicherheitt. Sie wissen nicht, ob ein Gebiet vielleicht später, nachdem man sich mit der EU auseinander gesetzt hat, noch gemeldet wird oder nicht. Sie haben eine hochgradige Planungsunsicherheit. Nebenbei bemerkt, dies bedeutet auch eine Rechtsunsicherheit für geplante Vorhaben. Aus diesem Grunde hätten es viele Kommunen lieber, dass diese Gebiete zunächst einmal gemeldet werden, selbst wenn sie da bestimmte andere Vorstellungen haben.
Dann kann man nämlich in der zweiten Stufe zu der Abwägung kommen, was nach Abwägung wirtschaftlicher Belange geht und was nicht.
Wir möchten, dass Sie durch fachlich korrekte Meldung genau diese Planungsunsicherheiten ausräumen, sodass wir in der zweiten Stufe damit entsprechend umgehen können.
Dazu muss ich Ihnen wirklich sagen: Machen Sie das endlich! Werden Sie diesem Vorbehalt durch Korrekturen gerecht, bevor Sie diese Meldung an die EU weiterleiten! Wir wissen genau, dass das noch nicht der Fall ist. Das wollen Sie erst in der ersten Februarhälfte machen.
Um eines bitte ich Sie noch: Rufen Sie sich öfter ins Gedächtnis, was das Ziel dieser FFH-Richtlinie ist: Naturschutzgebiete in ganz Europa zu erhalten und zu vernetzen, damit wir unser Naturerbe auch noch für unsere Enkel und deren Enkel erhalten können. Diesem Ziel dient die FFH-Richtlinie, und von diesem Ziel sollten wir alle uns nicht verabschieden. - Vielen Dank.

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