Rede Dorothea Steiner: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes
Anrede,
wie in jedem Plenum beraten und beschließen wir wieder eine Änderung im Umweltrecht. Es sind große Zweifel angebracht, ob alle Gesetzesänderungen, die diese Landesregierung – dieser Umweltminister auf den Weg gebracht haben, zum Wohle der Menschen und der Umwelt beitragen.
Im Wasserrecht liegt der Ursprung unseres heutigen Umweltrechts. Der Zugang zu Wasser und die Nutzung des Wassers waren ursprünglich ein Privileg, das Regierende gewährt haben. Heute soll ein gerechter Zugang zu dieser endlichen Ressource durch das Wasserrecht ermöglicht werden. Der Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser vor schädlichen Einträgen, vor Übernutzung und nicht zuletzt der Hochwasserschutz stehen im Mittelpunkt des europäischen und nationalen Wasserrechts.
Ich führe das deshalb hier aus, weil ich den Gedanken der Daseinsvorsorge deutlich machen will, der sich als Leitgedanke durch unser Wasserrecht zieht.
Der Umweltminister hat bei der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes(NWG) wieder einmal den Versuch unternommen, das Prinzip der Daseinsvorsorge auszuhebeln und aufzuweichen. Genau an dieser Stelle weichen unsere Positionen von denen des Umweltministers und seiner falsch verstandenen Liberalität gravierend ab.
Anrede,
wir wollen eine Verwaltungsvereinfachung dadurch erreichen, dass die Trinkwasserversorger die Aufwendungen, die im Rahmen von Kooperationen mit Landwirten in ihren Wasserschutzgebieten anfallen, direkt mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnen können. Die jetzige Regelung, dass die Wasserentnahmegebühr (WEG) an das Land abgeführt wird, die Kosten für Maßnahmen des Trinkwasserschutzes aber zuerst von den Unternehmen verauslagt werden müssen und erst nach Abrechnung vom Land erstattet werden, ist schlicht zu verwaltungsaufwändig und zu kostenintensiv.
Die Regierungsfraktionen haben unsere Vorschläge abgelehnt. Dabei führen Sie sich doch sonst als die großen Verwaltungsvereinfacher auf. Mit dem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegt haben, wollen wir Ihnen noch einmal die Chance geben, das Gesetz an diesem Punkt nachzubessern.
Dahinter steht: Die Landesregierung will sich den vollen Zugriff auf die Einnahmen des WEG erhalten. Ihre Absicht ist doch zu deutlich: Sie wollen die Einnahmen aus dem WEG dem Finanzminister vollständig zum Stopfen von Haushaltslöchern überlassen.
Die Tendenz geht bei Ihnen dahin, dass die Kosten für die Erhaltung und Reinhaltung der Trinkwasservorkommen nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden sollen, sondern von den Wasserversorgern. Die Wassergebührenzahler werden dann doppelt zur Kasse gebeten: einmal müssen sie das WEG zahlen und dann sollen sie auch noch die Kosten zahlen, die bisher aus dem WEG beglichen worden sind.
Den ersten Schritt machen Sie ja mit dieser Gesetzesänderung bereits: die Verwaltungskosten für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten werden den Versorgern angelastet. Bisher galt: Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten dient dem Allgemeinwohl und deshalb trägt der Staat die Kosten. Die Landesregierung bewegt sich mit dieser Gesetzesänderung auf rechtlich sehr dünnem Eis. Im Laufe der Beratungen im Umweltausschuss konnten die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Gesetz nicht ausgeräumt werden.
Juristisch bedenklich ist auch, dass Sie sich schlicht und einfach weigern, das im Wasserhaushaltsgesetz im § 31 b geregelte Ackerbauverbot in das NWG umzusetzen. Der Kompromiss zum Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten ist in rot/grüner Regierungszeit nach hartem Ringen so vom Bundestag beschlossen worden. Es ist ein Kompromiss, den wir als Grüne gerade noch mittragen können. Im Änderungsantrag schlagen wir deshalb eine wörtliche Übernahme der rahmengesetzlichen Regelung des Bundes vor. Ich kann Sie an dieser Stelle nur auffordern, keinen niedersächsischen Sonderweg einzuschlagen. Wir wollen einen Ausgleich der Interessen von Landwirtschaft und Grundwasserschutz und halten eine einseitige Privilegierung der Landwirtschaft für nicht verantwortbar.
Anrede,
die Trinkwasserversorgung, der Schutz unserer Grundwasservorkommen, die durch den Staat kontrollierte nachhaltige, ressourcenschonende Nutzung des Wassers ist und bleibt für uns ein wesentlicher Teil staatlicher Daseinsvorsorge.
Die Diskussion der letzten Jahre um die Privatisierung und Liberalisierung des Wassersektors hat nachdrücklich deutlich gemacht, dass es in Deutschland weder eine Mehrheit der Bevölkerung, noch eine Mehrheit der Entscheidungsträger gibt, die den Wassersektor aus der Daseinsvorsorge entlassen wollen.
Das sollte die Landesregierung zur Kenntnis nehmen und nicht einfach so tun, als sei Trinkwasser ein Marktgut, wie jedes andere. Trinkwasser ist und bleibt ein besonderes Gut – Lebensmittel Nr. 1- , dessen Schutz eine Aufgabe des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger ist.
Mit dem WEG haben wir ein Finanzierungsinstrument, um auf Dauer Gewässerschutz zu finanzieren. Ziel muss sein, alle Mittel aus dem Aufkommen des WEG wieder für den Gewässerschutz einzusetzen. Und nicht erneut die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Gebühren zu belasten, wie diese Landesregierung das vorhat.
Vor uns steht die große Aufgabe der Anpassung an den Klimawandel. Den trockensten April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen meldet die Presse heute. Ein "Sahara Sommer" steht bevor, titelt die Bildzeitung.
Meine Damen und Herren,
leider ist diese Landesregierung, dieser Umweltminister nicht dazu in der Lage Anforderungen der Klimapolitik, des Klimawandels an die künftige Wasserpolitik des Landes zu formulieren, geschweige denn mit in das Wassergesetz aufzunehmen.
Das wird die Aufgabe nach dem Regierungswechsel 2008 sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!