Rede Dorothea Steiner: Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)"

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Anrede,
natürlich ist ein länderübergreifender Nationalpark etwas Besonderes – dieses Projekt ist bisher einmalig in Deutschland. Seit Beginn der Arbeiten am Konzept für den Nationalpark Harz in Niedersachsen war es das erklärte Ziel, einen großen gemeinsamen Nationalpark für den gesamten Harz zu schaffen.
Bekanntlich waren die Grünen in der rotgrünen Regierungszeit in Niedersachsen maßgeblich mitbeteiligt an der Schaffung des Nationalparks. Wir haben schon damals die Auffassung vertreten, dass wir einen gemeinsamen Nationalpark für den ganzen Harz bräuchten. Die niedersächsischen Landesbehörden haben damals verlauten lassen, das ginge leider nicht, dazu hätte das Land keine Kompetenzen. In der Zeit der SPD-Alleinregierung gab es wiederkehrende Versuche in diese Richtung, es gab sogar Kabinettsbeschlüsse und Vereinbarungen, aber in der Realität hat sich nie etwas bewegt. Wir haben es begrüßt, dass ab 2003 wieder Bemühungen aufgenommen worden sind, das Projekt des länderübergreifenden Nationalparks Harz ernsthaft auf den Weg zu bringen.
Die Voraussetzungen waren nicht einfach. In der Zeit der deutschen Teilung haben sich nicht nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt unterschiedlich entwickelt, sondern auch die verschiedenen Teile des Harzes. Während im Osten auch große alte Waldbestände erhalten blieben und die Schutzbestimmungen enger gefasst waren, wurden im Westen vor allem Fichtenbestände angelegt und wirtschaftlich genutzt. Gleichzeitig war die touristische Nutzung im westlichen Harz viel stärker ausgeprägt. Als Folge der bekannten umfangreichen Grenzsicherung der DDR waren auf der Ostseite des Harzes tourismusfreie Zonen entstanden. Diese besondere Situation wirkt bis heute nach.
Bestehende unterschiedliche Standards von Schutz und Nutzung mussten in diesem Nationalpark unter einen Hut gebracht werden und eine demokratische Beteiligung am Verfahren organisiert werden.
Alle Fraktionen haben daher unterstrichen, dass die Schaffung eines solchen länderübergreifenden Großschutzgebietes ein zurzeit einmaliges Projekt ist. Ich muss aber feststellen, der Weg dahin war nicht so einmalig; er war mit allerhand Stolpersteinen gepflastert.
Für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sollte ein inhaltsgleiches Gesetz zu schaffen. Hier gab es aber offensichtlich unterschiedliche Auffassungen, in welchem Maße der Gesetzestext mit der heißen Nadel gestrickt werden könne. Bei der ersten gemeinsamen Beratung der Umweltausschüsse aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im September wurde deutlich, dass den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, den europäischen Vorgaben und der Bestimmung des Schutzzwecks durchaus unterschiedliches Gewicht zugemessen wurde, um nur einige wesentliche Punkte zu nennen.
Das niedersächsische Umweltministerium, das heißt die Spitze des Hauses, hielt das eine Zeitlang für "Kleinigkeiten" und während im Umweltausschuss die Köpfe bei der Beratung des GBD Kommentars rauchten, erklärte der Pressesprecher des MU kühn im Namen des Ministers, kleinere Mängel der ursprünglichen Gesetzesvorlage seien bereits abgearbeitet und korrigiert worden. Da kann ich nur sagen, wenn mit der gleichen Einstellung an andere Gesetze herangegangen wird, dann können wir uns noch auf einige Verwerfungen gefasst machen.
Bei der rechtlichen Klärung der Probleme im Gesetzentwurf kann die qualifizierte Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Niedersachsen gar nicht hoch genug bewertet werden und ich möchte das an diesem Punkt einmal deutlich hervorheben. Ohne die Kompetenz und die – vermutlich auch nächtliche - Erarbeitung von neuen Formulierungsvorschlägen könnten wir heute nicht hier stehen und das Gesetz in dieser Form verabschieden.
Wir bringen jetzt die gesetzliche Verankerung dieses wichtigen Naturschutzprojekts, für das sich beide Parlamente engagiert haben, auf den Weg und in beiden Ländern ist man schon dabei, die papierenen Festlegungen mit Leben zu erfüllen.
Die begleitende Entschließung, die die Fraktionen gemeinsam einbringen, appelliert nicht ohne Grund an alle Akteure in der Region, die Belange der regionalen Entwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung und des Tourismus mit den Erfordernissen des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Dass sich Konflikte entwickeln werden, für die Lösung gefunden werden müssen, wissen wir aus den Erfahrungen mit anderen Großschutzgebieten.
Die Fragen der Liegenschaftsausstattung und der Personalentwicklung hielten wir für so wichtig, dass wir sie nicht nur in der Erläuterung des Gesetzes finden wollten. Deshalb machen wir sie gesondert im Landtag zum Thema. Die einzelnen Punkte wurden von den Vorrednern mit längerer Redezeit schon erläutert, deshalb verzichte ich hier darauf.
Anrede,
wir möchten, dass der neue gemeinsame Nationalpark Harz einerseits zu einem bedeutenden Naturschutzgebiet an der früheren deutschen Grenze wird. Auf der anderen Seite wünschen wir uns auch, dass er zu einem Magnet für den naturnahen Tourismus wird, damit das, was schützenswert ist, auch vielen zugänglich wird. Nur so kann das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass wir unser Naturerbe, wo immer es noch möglich ist, für nachfolgende Generationen erhalten müssen.

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