Rede Dorothea Steiner: Entwurf eines Gesetzes für ein zukunftsweisendes Naturschutzrecht in Niedersachsen

Anrede,

wir legen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes vor. Zu diesem Schritt haben wir uns entschlossen, weil wir die Missachtung und mangelnde politische Wertschätzung des Naturschutzes durch diese Landesregierung nicht mehr weiter zulassen wollen.

Das Maß ist voll. Wir warten seit Jahren auf die immer wieder vom Umweltministerium angekündigte große Novelle des Naturschutzgesetzes. Bereits 2005 hätte das Bundesgesetz mit den Änderungen von 2002 in niedersächsisches Landesrecht übertragen werden müssen. Niedersachsen hat seine Hausaufgaben im Naturschutz wieder mal nicht gemacht!

Der Tropfen, der für uns das Fass zum Überlaufen brachte,  war die eher beiläufige Bemerkung von Umweltminister Sander bei einer Veranstaltung - ausgerechnet des NABU. Er stellte dort en passant fest, dass die Novelle des Naturschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode dem Landtag nicht mehr vorgelegt werden würde. Dabei hatte das Ministerium den Entwurf  bereits in die Verbändeanhörung gegeben!

Es wundert uns nicht, dass es dieser Landesregierung wichtiger ist, bis zur Wahl noch wenigstens ihr Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz über die Bühne zu bringen als ein Naturschutzgesetz zu verabschieden. Ihr politischer Schwerpunkt liegt wirklich nicht auf der Naturschutzpolitik. Dazu passt ja auch ein Umweltminister, dem nicht eine solide politische Arbeit, sondern lediglich ein hoher Unterhaltungswert nachgesagt wird.

Dazu sage ich nur: eine solide Regierungsarbeit im Umweltbereich sieht anders aus!

Anrede,

die Verbände haben ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Ministeriums nicht vergebens entwickelt. Wir Grüne haben auf der Grundlage des Gesetzentwurfs des Umweltministeriums einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Kernpunkte dieses Gesetzes möchte ich Ihnen jetzt vorstellen.

Das Gesetz formuliert die Grundsätze des Naturschutzes (§ 2) und erweitert sie über die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus um wichtige Themenfelder wie regenerative Energien, ökologischen Landbau und die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Uns ist der Biotopschutz wichtig; als Zielsetzung sehen wir vor, auf 15% der Landfläche Niedersachsens ein Biotopverbundsystem aufzubauen.  Das ist ein Ziel, das auch in den Naturschutzgesetzen anderer Länder verankert ist und in Niedersachsen durchaus erreichbar ist.

Im grünen Gesetzentwurf wird die Bedeutung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000  nicht nur in den Grundsätzen (§ 2 Abs. 3) hervorgehoben,  sondern die Vorschriften für die Umsetzung werden in einem eigenen Abschnitt (V a  §§ 34 a bis 34 e) dargestellt. Das ist der Bedeutung des Themas angemessen. Die lieblose Kürzestfassung der Natura 2000 Regelungen im Entwurf des Ministeriums ersetzen wir durch die weitgehende Übernahme der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Grundsätze unseres Gesetzes beinhalten ein ausdrückliches politisches Bekenntnis des Landes Niedersachsen zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie alle können sich vorstellen, warum wir ein solches Bekenntnis für notwendig halten. Ich brauche nur zwei Stichworte zu nennen: FFH- Gebietsmeldungen und Schutz dieser Gebiete. Schutz besteht nicht im Abholzen mit der Kettensäge an der Elbe. Weitere Peinlichkeiten in diesem Zusammenhang erspare ich ihnen, hoffentlich erspart sie uns der Minister auch. Bekanntlich läuft bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der ministeriellen Schmierenkomödie zum Thema Naturschutz an der Elbe.

Anrede

Wir möchten dieses schädliche Spiel beenden. Ein notwendiger Schritt dazu ist das  Bekenntnis zum gemeinsamen europäischen Handeln.

Besonders strittig war im Entwurf des Ministeriums der Bereich Mitwirkungsmöglichkeiten der Umweltverbände bei Genehmigungsverfahren (§ 60 a). In unserem Gesetzentwurf  werden diese Möglichkeiten ausgeweitet. Die Beteiligung von Vereinen an Aufgaben des Naturschutzes wird auf eine klare gesetzliche Grundlage (§ 61) gestellt. Zusätzlich wird das Instrument der jährlichen Begehung von Naturschutzgebieten mit Betroffenen und Verbänden (§ 62 a) eingeführt. Dieses Instrument orientiert sich an den bekannten und bewährten jährlichen Deichschauen.

Wie sagt unser Umweltminister immer so schön anbiedernd:  Er wolle Naturschutz mit den Menschen machen. Aber der Eindruck, dass damit nur bestimmte Menschen und bestimmte Verbände gemeint sind, mit denen Herr Sander Naturschutz betreiben will, der hat sich nicht nur bei den Grünen festgesetzt.

Ja, Herr Sander, wir wollen Naturschutz mit den Menschen und nicht gegen die Menschen voranbringen. Und dazu gehört, dass wir die Menschen – und stellvertretend die Verbände – bei Genehmigungsverfahren und an Verwaltungsakten beteiligen. Sie sollen mitreden können, sollen Einfluss auf Entscheidungen nehmen können. Und sie müssen dazu auch in die Lage versetzt werden.

Das verstehen wir unter demokratischer Teilhabe.

Anrede,

uns ist der Biotopschutz, das heißt der Schutz der Lebensräume wichtig. Deshalb wollen wir auch den gesetzlichen Schutz für das Feuchtgrünland erhalten. Wir tragen in Norddeutschland eine besondere Verantwortung für diese Lebensräume; sie sind bei uns typisch und prägen in weiten Teilen des Landes das Landschaftsbild.

Für uns ist das Biotopverbundsystem nicht nur ein Ziel in den Grundsätzen,  sondern unser Gesetzentwurf legt aus gutem Grund eigene Vorschriften zur Umsetzung (§ 25) fest. Wir wollen die Beendigung des Gips- und Torfabbaus endlich gesetzlich (§ 17 a und § 19) festlegen. Das Geringste, was wir nach jahrzehntelangem Raubbau noch tun können ist, die Reste der noch vorhandenen Moor- und Gipskarstlebensräume zu erhalten, statt sie zu zerstören. Das ist ein grünes  Herzensanliegen,  für das wir schon seit Jahrzehnten kämpfen.

Anrede,

wir alle kennen inzwischen die Juister Thesen der CDU-Fraktion zu Umwelt- und Klimaschutz. Dabei ist auffallend, wie der Artenschutz nach vorn gestellt wird. Bei der CDU  dienen FFH- und Vogelschutzgebiete dem Artenschutz, Biotopschutz aber kommt nicht vor. Das ist keine zufällige Tendenz; wir finden sie auch im Naturschutzgesetzentwurf des Umweltministeriums. Naturschutz wird zum Artenschutz uminterpretiert, der unabhängig von Flächensicherung betrieben werden kann. Im Klartext heißt das: die Flächen werden den Nutzern überlassen, der Naturschutz wird aus der Fläche herausgehalten und auf Reservate beschränkt.

Im Extremfall bedeutet das: Artenschutz kann man dann im Zoo und im botanischen Garten besichtigen. Den lästigen Naturschutz hätte man dann aus der Fläche verbannt und der  wirtschaftsliberale Flügel der Landesregierung in Gestalt der FDP-Minister Hirche und  Sander verweist uns auf Freizeitparks und Streichelzoos, wo  Natur möglicherweise gegen Eintritt erlebbar wird.  Das läuft auf Naturschutz hinaus nach dem Motto "Geh Knut angucken und du tust was für den Artenschutz". Das wollen wir nicht in Niedersachsen, weder jetzt noch in der Zukunft!

Anrede,

der Zurückdrängung des Naturschutzes, die im beginnenden Wahlkampf vor allem bei der FDP immer deutlicher wird, stellen wir unseren Gesetzentwurf entgegen. Er ist solide gearbeitet, er wird  naturschutzfachlichen Ansprüchen gerecht und er zeigt, wie das Verhältnis von Schutz der Natur und Nutzung der Natur auf eine zukunftsfähige Grundlagen gestellt werden kann. Wir wollen effektiven Naturschutz auch im Interesse der kommenden Generationen sicherstellen.

Anrede,

unser Gesetzentwurf  ist jetzt beratungsfähig und das ist mir wichtig: Wir können es schaffen, das Naturschutzgesetz im kommenden Halbjahr zu verabschieden. Deshalb bringen wir den Entwurf heute ein, um noch in diesem Jahr ein neues Niedersächsisches Naturschutzrecht zu beschließen.

Anrede,

ich weiß, es wird manchen von Ihnen schwer fallen, sich konstruktiv mit unserem Gesetzentwurf zu beschäftigen. Aber – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU Fraktion – sie müssen jetzt nur einen großen Anlauf nehmen und über Ihren eigenen Schatten springen. Den Hopser über den kleinen Schatten von Umweltminister Sander werden Sie dann auch noch schaffen.

Zurück zum Pressearchiv