Rede Detlev Schulz-Hendel zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

acht Monate nachdem ein ähnlich lautender Gesetzentwurf schon einmal vorlag – damals im August übrigens liebe SPD von Rot-Grün, sind wir davon ausgegangen, dass wir heute nun endlich gemeinsam die Sicherung der Entflechtungsmittel auf den Weg bringen.  Wir hatten dazu rechtzeitig einen Gesetzentwurf eingebracht und waren hocherfreut, dass Ihr Minister uns in weiten Teilen folgen wollte, die Betonung liegt aber auf wollte und der Teufel steckt nun im Detail. Aber dazu komme ich gleich. Sicherlich können die Kommunen jetzt zunächst erleichtert sein, dass der Landtag die Mittel für kommunale Verkehrsprojekte nun erhöht und sichert. Somit ist zumindest eine Baustelle bezüglich der Finanzierungssicherheit abgearbeitet.

Anrede,

Ende gut – alles gut? Das kann man leider nicht sagen:

Die Anhörung zu den Gesetzentwürfen ergab, dass der überwiegende Teil der Anzuhörenden eine Dynamisierung der Entflechtungsmittel als unbedingt notwendig erachtet.

 

Aus guten Gründen! Denn regelmäßige Kostensteigerungen würden sonst dazu führen, dass bei ständig gleichbleibender Höhe mit dem Geld weniger in kommunale Verkehrsprojekte investiert werden könnte. Das bestätigte auch Verkehrsminister Bernd Althusmann, der unter anderem im Januar bei seiner Antrittsrede im Wirtschaftsausschuss vollmundig versprach: „Mir schwebt hier eine Erhöhung der Mittel auf 150 Millionen Euro ab 2018 zuzüglich einer Dynamisierung von 2 Prozent ab 2019 vor.“

Weder SPD noch CDU scheinen sich dafür zu interessieren, was der Verkehrsminister damals sagte oder was die Anhörung an Erkenntnissen lieferte. Auch unseren Kompromiss, die Dynamisierung sanft bis 2021 schrittweise einzuführen und damit für die Verhandlungen mit dem Finanzminister Hilbers bestens ausgestattet zu sein, haben Sie bis heute nicht mal im Ansatz ernsthaft überdacht, sondern sofort mit einem lapidaren „ist politisch nicht machbar“ in den Wind geschlagen! So sieht für mich demokratische Willensbildung nicht aus

Anrede,

auch in einem zweiten Punkt sind der ein großer Teil der angehörten Verbände und wir Grüne näher beisammen, als die Regierungsfraktionen und ihre Landesregierung: Die Sicherung eines Teils der Mittel zweckgebunden in Höhe von 10 Prozent  für den Radverkehr.

Rot-Grün hatte sich in der Vergangenheit motiviert für den Ausbau der Radwegestruktur stark gemacht. Wir finden, dass Niedersachsen diesen vernünftigen Weg moderner Mobilität fortsetzen sollte und haben diese Forderung in unserem Änderungsantrag nochmals deutlich gemacht.

Auch Verkehrsminister Bernd Althusmann will eigentlich den Radverkehr stärken und Niedersachsen sogar zum Fahrradland Nummer Eins machen, weil er im Radverkehr einen wichtigen Baustein für die Mobilität in Niedersachsen sieht. Doch nun folgen auf diese Worte keine Taten.

Entweder meint der Verkehrsminister nicht ernst, was er sagt, oder aber die Regierungsfraktionen nehmen ihn nicht ernst. Beides ist wenig schmeichelhaft für Sie Herr Minister Althusmann.

Anrede,

mit unserem Änderungsantrag können die Schwachstellen des Gesetzentwurfs hier und heute geheilt werden. Stimmen Sie unserem Antrag  zu!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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