Rede D. Steiner: Schutz des Kormorans sicherstellen
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Anrede,
wir haben den Antrag zum Schutz des Kormorans im Mai eingebracht, als sich abzeichnete, dass die neue Landesregierung eine Verordnung auf den Weg bringen würde, die den Abschuss von Kormoranen überall außer in Naturschutzgebieten erlaubt. Die vorgesehene Regelung geht noch deutlich weiter, als die noch von der SPD-Regierung geplante. Die Entbürokratisierung, derer man sich rühmt, liegt darin, dass ein Waffenschein ausreicht, um ohne Genehmigung auf Kormorane anzulegen. Anlass für diese Abschussregelung sind Beschwerden von Berufsfischern, Teichwirten und Sportanglern über den tierischen Konkurrenten Kormoran.
Ich möchte dazu folgendes feststellen: Der Kormoran war durch systematische Ausrottung vor rund 50 Jahren fast ausgestorben. Jahrzehnte erfolgreicher Unterschutzstellung haben dazu geführt, dass er in der natürlichen Umwelt Europas wieder Fuß fassen konnte. In Niedersachsen erholten sich die Bestände erst zu Beginn der 90er Jahre maßgeblich, so dass es jetzt im Binnenland ca. 500 Brutpaare gibt. Die Anzahl der durchziehenden Kormorane wird auf etwa 5000 geschätzt.
Der Vogel ist derzeit durch die Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Der Kormoran frisst Fisch. Er ist ein Nahrungsopportunist und nimmt das, was er am leichtesten kriegen kann; es ist aber ein blankes Vorurteil, zu behaupten, er fresse die Gewässer leer und störe das biologische Gleichgewicht.
Meine Damen und Herren, das biologische Gleichgewicht ist in den uns bekannten Fällen nur durch den Menschen gestört und manipuliert worden. An zahlreichen Gewässern wurden und werden durch künstliche Besatzmaßnahmen Fischpopulationen verändert. Wollen die Angler dem Kormoran einen Strick daraus drehen, dass er sich dort bedient, wo der Tisch reichlich gedeckt ist? Das kann kein Grund sein, ihn abzuschießen.
Dass Berufsfischer und Betreiber von Teichwirtschaften Einbußen dort zu verzeichnen haben, wo sich Kormorankolonien in der Nachbarschaft befinden, ist ersichtlich. Aber, meine Damen und Herren, die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass der Abschuss ein ungeeignetes Instrument ist, um den Bestand zu regulieren. Weder wurde die Zahl der Kormorane nennenswert gesenkt, noch konnten die Fischereierträge bedeutend gesteigert werden. Ebenfalls wechseln die Fischarten, von denen sich Kormorane ernähren, über Jahre hinweg. Warum soll es so schwierig sein, nachgewiesene große Schäden für Berufsfischer durch Entschädigungen wie bei den Fraßschäden durch Zugvögel abzugelten?
Angesichts der Erfahrungen aus anderen Bundesländern frage ich: Was soll das Ziel einer derartig ausgeweiteten Abschussregelung sein, wie sie jetzt für Niedersachsen durchgezogen wird? Soll das "legitime Recht des Menschen", den Kormoran zu jagen, ausgeübt werden, wie Staatssekretär Eberl meint? Soll das Speisenangebot um das Gericht Kormoranbrüstchen erweitert werden? Sie wollen doch nur den Fischern zeigen, dass die Landesregierung im Kampf gegen den Kormoran fest an ihrer Seite steht!
Herr Ehlen und Herr Sander, nehmen Sie Abstand von der Abschussverordnung und sichern Sie den weiteren Schutz der Kormoranbestände in Niedersachsen, wie wir das in unserem Antrag fordern. Wollen Sie die Kormoranbestände durch natürliche Feinde regulieren, fördern Sie die Wiederansiedlung des Seeadlers. Aber eröffnen sie am 16. August nicht die Ballersaison auf Kormorane!