Rede D. Steiner: Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Den Lobeshymnen meines Vorredners von der CDU-Fraktion auf die Ergänzung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes will ich mich auf keinen Fall anschließen.
Sie wollen im Gesetz festlegen, dass bei Vorhaben, für die wertvolle Naturflächen beeinträchtigt oder zerstört werden, in Zukunft durch Geldzahlungen Ausgleich geleistet werden kann. Frau Zachow hatte dies in ihrer Presseerklärung für die CDU-Fraktion sogar als erhebliche Stärkung des Naturschutzes bezeichnet. Dem ist in der Tat nicht so.
Zunächst bezweifle ich die Notwendigkeit, eine solche Regelung in das Gesetz überhaupt aufzunehmen, weil schon heute die Möglichkeit besteht, über Geldzahlungen Ausgleich zu leisten, ohne dass es ausdrücklich geregelt ist. Viele Gemeinden und Landkreise bündeln bereits Ersatzmaßnahmen in Flächenpools oder Naturschutzstiftungen und investieren so erfolgreich in den Naturschutz. Deswegen, werter Kollege von der CDU, ist die Klage über die zerstückelten Ausgleichsmaßnahmen überhaupt nicht mehr angebracht.
Die Ergänzung des Naturschutzgesetzes, die Sie vorschlagen, geht über die gesetzliche Absicherung solcher Verfahren nicht nur weit hinaus, sondern führt zu einem Systemwechsel. So werden die Möglichkeiten erweitert, Beeinträchtigungen und Zerstörungen in der Natur bei Bauvorhaben durch Ersatzzahlungen abzugelten wie z. B. in Punkt 1 Ihres Gesetzesentwurfs. Wenn Verursacher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht selbst vornehmen können, leisten sie Kompensationszahlung. Das fordert doch gerade dazu heraus, die Option Kompensationszahlung gleich zu wählen, statt nach geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu suchen und dann entsprechend zu entwickeln.
Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich nur auf Ersatzmaßnahmen beziehen kann und nicht auf Ausgleichsmaßnahmen, wie Sie es in Satz 1 formulieren. Schauen Sie doch einfach einmal in das Bundesnaturschutzgesetz.
Der Kern des Problems liegt aber in der Festlegung in Punkt 3 Ihres Gesetzesentwurfes in der Bemessung des Ersatzgeldes, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, wie Sie es formulieren. Sie orientieren diese Zahlung nicht etwa an den Folgen des Eingriffs und am Wert der Fläche, die bebaut wird, sondern an der Höhe der Investition für das Vorhaben, z. B. an den Kosten des Bauprojekts. Das, meine Damen und Herren, stellt die Philosophie der Eingriffsregelung auf den Kopf.
Diese geht nämlich davon aus, dass sich Ersatzmaßnahmen und damit auch Kompensationszahlungen am Naturschutzwert der Fläche orientieren und nicht am Preis dessen, was auf dieser Fläche unternommen wird.
Durch Ihre Lösung wird es gleich billiger, es kostet maximal 7 % der Investitionssumme. Das haben wir auch ohne Ihren Beitrag schon dem Gesetzentwurf entnehmen können. Das Bundesnaturschutzgesetz allerdings legt das anders fest. Wir werden in den Ausschussberatungen zu klären haben, inwieweit Sie sich mit diesem Vorschlag und dieser Berechnungsmethode noch rechtlich auf sicherem Boden bewegen.
Die von Ihnen vorgesehene Regelung kann dazu führen, dass bei einem verhältnismäßig kleinen Projekt, z. B. einer Ortsumgehung oder einer Ortsverbindung, eine wertvolle Fläche zerstört wird - sei es eine Feuchtwiese, das Brutgebiet seltener Vögel oder anderes. Dieser Schaden kann mit einer Zahlung von 5 bis 7 % der Straßenbauinvestition nicht aufgefangen werden. Fassen wir das zusammen, so bedeutet das: großer Schaden, billiger Ausgleich für die Verursacher.
Warum bleiben Sie nicht bei der Alternative Flächenpools, gebündelte Ersatzmaßnahmen und entsprechende Flächenentwicklung, wie sie teilweise schon praktiziert wird? Jeder, der sich mit der kommunalen Praxis befasst, weiß, dass die Landkreise und Städte hier genügend positive Beispiele vorzuweisen haben und dass man nur daran weiterarbeiten muss.
Meine Antwort auf die Frage, warum Sie es nicht tun, lautet: Sie wollen sich das Etikett "Investitionserleichterung" verdienen, indem Sie Naturzerstörung billiger machen. Machen wir einmal einen Ausblick. In zwei Jahre kann es uns dann noch passieren, dass Sie ankommen und sagen, das sei eine üble Abgabe, die die Investoren belaste, man müsse diese Abgabe - sprich: die Kompensationszahlung - auf die Hälfte reduzieren. Damit landen Sie dann endgültig bei einem Almosen als Ausgleich für Naturzerstörung. Dies - das sage ich Ihnen - werden wir im Ausschuss nicht mitmachen! -
Vielen Dank.

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