Rede Christian Meyer: Naturschutz qualitativ stärken – Ersatzgeldregelung gleichstellen (Antrag CDU/FDP)

 

- es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

es ist eine Falschbehauptung von CDU und FDP, mit ihrem Vorschlag würde der Naturschutz im Lande aufgewertet. Das Gegenteil ist der Fall. Mit Ihrem Antrag legen Sie wieder einmal die Axt an die natürlichen Lebensgrundlagen in Niedersachsen. Außerdem ist Ihr Vorschlag verfassungswidrig und nicht umsetzbar.

Und das sage nicht ich, das sagt der echte Prof. Dr. Christoph Degenhart, der für die Bundesregierung die Forderung aus dem Koalitionsvertrag rechtlich bewertet hat.

Danach ist die Gleichstellung von Geldzahlung mit Naturkompensation verfassungsrechtlich unzulässig, weil sie gegen das materielle Verschlechterungsverbot von Art. 20a Grundgesetz Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verstoßen würde.

Aber auch in der Sache ist der CDU/FDP-Vorschlag nachteilig, schreibt das Bundesumweltministerium in einem mir vorliegenden Vermerk.

1. würde das Verursacherprinzip durch Entlastung des Verursachers aus seiner konkreten Verantwortung für die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen ausgehöhlt.

2.  würde die Geldzahlung zu einer Aufgabe des räumlichen-funktionalen Zusammenhangs der Naturzerstörung mit ihrem Ausgleich führen.

Das würde auch die Akzeptanz der Bevölkerung für den Naturschutz verringern, wenn etwa in Leer ein Naherholungsgebiet durch eine Autobahn zerstört würde und kein neues Naherholungsgebiet in der Nähe geschaffen würde, sondern etwa in Göttingen, wo sowieso nötige Pflegemaßnahmen in einem Naturschutzgebiet stattfänden.

Außerdem entfiele die Abwägung zwischen den für den Eingriff sprechenden Belangen und den Belangen des Naturschutzes.

3. belasten Sie auch die Kommunalverwaltungen mit Ihrem Vorschlag ganz erheblich, weshalb es von dort ja auch nur wenig Unterstützung für Ihr Vorhaben gibt.

Beim Ersatzgeld müssen die ohnehin schlecht ausgestatteten Verwaltungen wie die Unteren Naturschutzbehörden mit erheblichem Verwaltungsaufwand für eine Ausgleichsleistung sorgen. Nicht die Verursacher.

Und 4. besteht die Gefahr der Zweckentfremdung der Mittel aus dem Ersatzgeld. Das Bundesumweltministerium warnt vorm Missbrauch der Gelder für eigene Naturschutzausgaben der Länder, etwa Grünbrücken an Autobahnen oder Arbeit in Naturparken.

Sinnvoller wären daher auch die von uns Grünen und einigen Industrieverbänden in den Anhörungen zum Naturschutzgesetz vorgeschlagene Ökokonten und Ökoflächenpools. Auch das steht übrigens in Ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene, Sie weigern sich aber, in Niedersachsen flächendeckend dafür offensiv zu werben oder Fördermittel an die Einrichtung solcher Pools oder Ökokonten zu binden.

Die Möglichkeit für Ökokonten ist im Niedersächsischen Naturschutz Gesetz geschaffen, die Kommunen können es tun, wenn sie wollen. In der Logik der Landesregierung, wo die Kommunen den Naturschutz voll übernehmen sollen, kann sie solche Instrumente nicht vorschreiben.

Eine Verlagerung der Entscheidung über die Zahlung und Höhe von Ersatzgeldern auf die Länder würde im übrigen auch zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung und Flickenteppich unter den Ländern führen. Schon heute beklagt sich die Windkraftbranche, dass in den niedersächsischen Landkreisen das Ersatzgeld völlig unterschiedlich erhoben wird.

Wir schließen uns daher der Meinung des Gutachtens des Bundesumweltministers an. Ihr Vorschlag im Koalitionsvertrag ist verfassungswidrig, bürokratisch und eine Verschlechterung für die Natur. Daher lehnen wir ihn ab.

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