Rede Christian Meyer: Entwurf eines Gesetzes über den freien Zugang zu Natur und Landschaft, Wald und Strand (Naturzugangsgesetz)

"Der freie und kostenlose Zugang zum Wald und zum Meer ist ein jahrzehntelang gegen die Obrigkeit erkämpftes Bürgerrecht. Heute kann jedermann sich frei auf Wegen im Wald aufhalten und die Natur genießen. Das wollen wir mit unserem Gesetz stärken", so Christian Meyer.

Anrede,

mit unserem Gesetz über den freien Zugang zu Natur, Landschaft, Wald und Strand wollen wir auf den Gemeinwohlcharakter unserer Umwelt hinweisen. 

Der freie und kostenlose Zugang zum Wald und zum Meer ist ein jahrzehntelang gegen die Obrigkeit erkämpftes Bürgerrecht. Früher waren etwa unsere Wälder adlige Vergnügungsprivilegien. Heute kann jedermann sich frei auf Wegen im Wald aufhalten und die Natur genießen. Das wollen wir mit unserem Gesetz stärken.

Denn in der letzten Zeit werden zum Teil ebenfalls mit sehr alten Privilegien die Kommunen abkassiert.

Beispiel Strandsteuer. Da wird mit Verleihungsurkunden des preußischen Domänenfiskus aus dem Jahr 1929 das heutige Abzocken von Inselkommunen begründet.

Da zahlt dann Borkum 22.000 Euro, Langeoog 16.500 und Spiekeroog 12.000 Euro für die Nutzung des Landesstrandes. Für Norderney sollen 40.000 Euro fällig werden. Denn das Agrarministerium will die Strandsteuer noch ausdehnen und auch eine Ausweitung für die Strände an Land ist geplant.

Nur Wangerooge zahlt nichts, weil es einen Bundesstrand hat und der verzichtet vorbildlicher Weise auf Gebühren. Auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern deren Regelungen wir hier übernehmen, verzichten auf das Abkassieren ihrer Kommunen für die Tatsache, dass sie nun mal am Meer liegen.

Mit unserem Gesetz, in dem wir die ersatzlose Streichung der Strandsteuer fordern, unterstützen wir daher die Kommunen vor ungerechtfertigten Belastungen ohne Gegenleistung.

Zweiter Punkt ist die Förderung des Spielens und Lernens im Wald. Aufgrund einer Anfrage von Miriam Staudte, Ina Korter und mir haben wir die Probleme vieler Waldkindergärten und sogenannter Waldklassenzimmer aufgegriffen. Diese müssen jährlich 250 Euro pauschale Gebühr für die pädagogische Nutzung des Waldes an die Landesforsten zahlen. Wir meinen: Spielen und Lernen im Wald sind förderwürdige Aufgabe der Landesforsten und kein Grund zum Abkassieren. Für die Waldpädagogik und den Naturschutz bekommen die Landesforsten zu Recht 22 Millionen Euro vom Land. Dann darf sie aber für die pädagogische Bildung von Kindern nicht auch noch Gebühren kassieren. Das ist widersinnig, wenn wir das Wildniserleben von Kindern und Jugendlichen fördern wollen.

Deshalb wollen wir auch das einmalige Zelten und Übernachten im Wald im Rahmen von Jugendwildniscamps nach Anmeldung und unter Aufsicht von Erwachsenen grundsätzlich erlauben.

Ebenso soll der Zugang zu Gewässern, Erholungsgebieten auch über private Grundstücke erleichtert werden. Natur ist für alle da und darf nicht privatisiert oder kommerzialisiert werden.

Daher wollen wir auch klar gemeinnützige Veranstaltungen in der Natur wie etwa Waldläufe von Vereinen grundsätzlich gebührenfrei stellen. Es kann nicht sein, dass für das Betreten des Waldes im Rahmen von nichtkommerziellen Veranstaltungen an einigen Orten Gebühren kassiert werden. Hier wollen wir eine rechtliche Klarstellung.

Klar ist, dass Naturschutzgebiete und besondere Biotope besonders geschützt werden müssen. Wir wollen deshalb die Möglichkeit zur Definition von Naturerlebnisräumen und Erholungswäldern in die eine starke Nutzung gelenkt werden soll erleichtern. Daher haben wir auch umfassende Verbesserungen am Landeswaldgesetz vorgeschlagen.

Insgesamt gehen wir von einem mündigen Staatsbürger aus und nicht von einem von der Obrigkeit des Verbietens und des Kassierens gelenkten.

Verbieten und Steuern einführen und erhöhen das tun CDU und FDP!

Wir Grüne wollen die Strandsteuer und die Kindergartenmaut abschaffen.

Wir Grüne stehen auf der Seite der BürgerInnen, der KindergärtnerInnen und der Kommunen beim Recht auf Naturzugang. Wir sind die Partei der Bürgerrechte gegen die totale Kommerzialisierung und Einschränkung unserer Freizeit.

Dazu wollen wir auch die Mentalität im Agrarministerium verändern. Nicht überlegen, wo man wie bei den Binnenstränden und Waldgebühren neue Einnahmen erschließen kann, sondern überlegen wie der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Allgemeingut Natur vernünftig gestaltet und erleichtert werden kann. Auch die Landesforsten dürfen bei Wald nicht nur an Geld denken, sondern müssen auch die Erholungs- und Umweltbildungsfunktion stärker beachten. Nachdem sie 2011 ihren Gewinn auf 24,4 Millionen Euro fast verdoppelt haben, können die 250 Euro für 55 Waldkindergärten und –klassenzimmer kaum weh tun.

Auch sorgt  die jährliche Strandsteuer von insgesamt 70.000 Euro für viel Bürokratie und Ärger mit den Kommunen. Auch deshalb sollten wir auf sie verzichten und an die Kommunen appellieren ebenfalls den freien Zugang zum Strand zu erleichtern.

(Anrede)

Mit unserem Gesetz greifen wir nicht in die Selbstverwaltung der Kommunen ein. Tourismusabgaben bleiben weiter zulässig, aber keine Naturbetretenssteuern ohne kommerzielle Nutzung.

Falls die Kommune eine kommerzielle Sondernutzung für den Badebetrieb einräumen möchte, was weiter zulässig ist, hat sie ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigen und abgabefreien Strand zu gewährleisten. Auch das ist Regelung in Schleswig-Holstein.

Ich denke, wir haben mit dem Gesetz einen guten Weg für die Erleichterung des allgemeinen Zugangs zur Natur, zur Förderung des Tourismus durch Befreiung von der Strandabgabe und zur Förderung von Waldkindergärten gefunden.

Wir freuen uns daher auf die Debatte im Ausschuss, damit wir vielleicht noch vor der Landtagswahl einen gemeinsamen Weg finden, der das Recht auf Erholung Naturzugang umsetzt: Freier Wald und freier Strand für freie Bürger!

--- es gilt das gesprochene Wort ---

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