Rede Belit Onay zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Rede-Stichpunkte: 2. Beratung des NKAG

Die Reform des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kommunen in Niedersachsen.

Wir erweitern die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in den Bereichen Infrastruktur und Tourismus und erlauben der Kommunalpolitik dadurch eine zielgenauere Anpassung an die Gegebenheiten vor Ort.

Wir verpflichten die Kommunen nicht zu diesen Regelungen, sondern wir eröffnen hier eine neue Option. Mehr geht, nichts muss!

Straßenausbaubreiträge

Es steht den Kommunen in Zukunft offen nach Abwägung vor Ort wiederkehrende Straßenausbaubeiträge z.B. für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer Verkehrsanlagen erheben zu können.

Die Beiträge können also ähnlich einer Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden.

Auch können die Kommunen zukünftig zur Finanzierung des Investitionsaufwands für den Ausbau der Straßeninfrastruktur größere Gebiete festlegen, innerhalb derer sämtliche Verkehrsanlagen als eine Abrechnungseinheit anzusehen sind.

 

Damit werden die Lasten auf mehr Schultern verteilt, was die einzelne Last vermindert, auch um soziale Härten vermeiden zu können.

Zudem ist es sinnig, weil die jeweilige Straße nicht nur von den Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern von allen, die in einem solchen Gebiet wohnen, genutzt wird.

Tourismusbeitrag

Niedersachsen begeistert, auch überregional! Immer mehr Touristinnen und Touristen kommen in unser Bundesland, um Natur, Erholungsgebiete und Gemeinden zu erkunden.

Tourismus ist aber nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen, sondern kann auch eine Herausforderung für Gemeinden sein.

Um ein attraktives touristisches Angebot machen zu können, bedarf es einer Refinanzierung.

Hier kann der Tourismusbeitrag als kommunalabgabenrechtliches Instrument ein wichtiger Baustein sein.

Zukünftig ermöglichen wir es auch weiteren touristisch geprägten Kommunen, ihre kommunalen Aufwendungen zu refinanzieren.

Bisher fielen darunter nur die als Kur- oder Erholungsorte bzw. als Küstenbadeorte staatlich zertifizierten Orte. Das ändert sich jetzt.

 

Mit der nun erfolgten Änderung des NKAG ist es nun allen touristisch geprägten Kommunen erlaubt, einen Tourismusbeitrag einzuführen, um in den Aufbau und den Erhalt der touristischen Infrastruktur zu investieren oder beispielsweise den öffentlichen Nahverkehr zu fördern.

In den Diskussionen wurde dabei ja immer wieder das Beispiel die Kaiserstadt Goslar genannt. Daher freue ich mich als gebürtiger Harzer sehr über diese geschaffene Möglichkeit und bedanke mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den regionalen Abgeordneten für die Begleitung dieses Vorhabens.

Gemeindeanteil

An dieser Stelle muss man auch nochmals ausdrücklich erwähnen, dass wir auf die veränderte, aktuelle Rechtsprechung zum Gemeindeanteil bei den Straßenreinigungsgebühren oder bei der Tourismusabgabe reagieren und hier eine rechtssichere Regelung für die Kommunen schaffen.

Widerspruchsverfahren

Mit der Novelle des NKAG führen wir das sogenannte Widerspruchsverfahren wieder ein.

Es waren CDU und FDP die einst die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen, gegen einen Behördenbescheid Widerspruch einzulegen abgeschafft haben.

Damit haben sie (CDU & FDP) dafür gesorgt, dass die Verwaltungen schon nach dem ersten Bescheid verklagt wurden, wenn man als Bürger dieses Landes ihn beanstanden wollte.

Jetzt schaffen wir die Möglichkeit, dass eine Behörde bei Vorliegen eines Widerspruchs erneut den Sachverhalt prüft und ein zweites Mal zu entscheiden hat.

Um den Kommunen die notwendige Flexibilität zu geben, werden wir die Rückkehr zum Widerspruchsverfahren nicht aufzwingen, sondern als sogenanntes „Behördenoptionsmodell“, also als Variante einführen, die im Ermessen des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen Stadt liegt.

Im Ergebnis muss man festhalten, dass wir nach der Reform der Kommunalverfassungsgesetzes nun mit der Verabschiedung des Kommunalabgabengesetzes in dieser Legislaturperiode wichtige Akzente für starke Kommunen in Niedersachsen gesetzt haben.

Für Kommunen mit mehr Demokratie, mehr Wirtschaftskraft, mehr Rechtssicherheit, mehr Gerechtigkeit!

Rot-Grün tut Niedersachsen und unseren Kommunen gut!

 

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