Rede Anja Piel: VW-Gesetz bleibt erhalten: Innovationen und Arbeitsplätze sichern!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

in einem Punkt bestand bei fast allen von uns Einigkeit: Wir haben uns über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum deutschen VW-Gesetz gefreut.

Wir begrüßen, dass das Land Niedersachsen auch weiterhin eine Sperrminorität an VW-Aktien halten und somit auch weiterhin als Anteilseigner maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen darf.

In diesem Herbst hat der EuGH mit seinem Urteil endlich den Schlussstrich unter einen zehn Jahre andauernden Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik gezogen. Endlich wird damit eine Auseinandersetzung beendet, die zuletzt zum Teil absurde Formen annahm und an mancher Stelle die Vermutung zuließ, dass es den Brüsseler Wettbewerbshütern nicht ausschließlich um einen freien Kapitalverkehr ging, sondern auch darum, Stärke zu demonstrieren und sich gegen ein Mitgliedsland durchzusetzen.

Warum begrüßen aber wir Grüne ein Gesetz, das es dem Land Niedersachsen erlaubt, mithilfe der Sperrminorität von 20% Einfluss auf wichtige Entscheidungen des Unternehmens zu nehmen?

Werden die Grünen am Ende zur Pro-Auto-Partei?

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

man hat uns in den vergangenen Jahren von Technikferne bis zu übertriebener Verzichtsmentalität so manches zugewiesen, aber ich möchte eines richtigstellen:

Grundsätzlich sind Grüne weder gegen Autos noch die Konzerne, die die Autos herstellen.

 

Es ist eine Sache, die Dominanz des Individual-PKW-Verkehrs in Deutschland zu problematisieren, an dem Punkt werden Sie auch in Zukunft mit uns rechnen können.

Aber wir stellen uns nicht gegen die Erfordernisse an Mobilität in einem Flächenland, in dem der ÖPNV nicht jeden entfernten Winkel optimal rund um die Uhr versorgt.

Meine Kolleginnen und Kollegen,

Das VW-Gesetz sichert und stärkt ein Unternehmen, das für die Region und die vielen Beschäftigten im Unternehmen und den Zuliefererbetrieben von großer Bedeutung ist.

Es hat zweifellos eine wirtschaftliche Bedeutung für Niedersachsen und Deutschland.

Wir haben erleben können: Das VW-Gesetz macht das Unternehmen weniger anfällig für Angriffe und feindliche Übernahmen und sichert somit für die vielen Beschäftigten auch langfristig den Standort.

Das Gesetz ermöglicht  durch die Mitsprache des Landes langfristige Planungen und Entwicklungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Anteilseignerinnen und Anteilseignern und schließlich, dank des Nachhaltigkeitsanspruchs des Unternehmens, auch der Umwelt zu Gute kommen.

Denn  ein starkes Unternehmen mit der Möglichkeit zu langfristigen Planungen kann es sich leisten, innovative Entwicklungen auch in Umwelt- und Klimaschutz zu finanzieren, die für unser aller Zukunft so wichtig sind – Volkswagen investiert in klimafreundlichere Mobilität. VW investiert so viel Geld wie kaum ein Aktienunternehmen in ökologisch verträgliche, ressourcensparende und intelligente Fahrzeuge.

Und das wird unter anderem durch das VW-Gesetz begünstigt.

Innovativ, das darf ich am Rande bemerken, ist es im 21. Jahrundert, Mobilität auf eine Zukunft auszurichten, in der wir es uns nicht mehr werden leisten können, immer mehr Ressourcen zu verbrauchen und immer mehr CO2 auszustoßen.

So wie das kühne Vorhaben Martin Winterkorns, das sparsamste Auto der Welt zu bauen. Einen solchen Wettbewerb können alle diejenigen, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen, sich nur wünschen.

Andere Autobauer lassen die Lobbydrähte ins Kanzleramt glühen, um auf EU-Ebene eine Verschärfung der Abgaswerte zu verwässern. Doch VW stellt sich hier seiner ökologischen Verantwortung und konzentriert sich auf eine konsequente Reduzierung der CO2-Emissionen seiner Fahrzeuge. Für diese ehrgeizigen Ziele in der Klimapolitik gibt es für VW sogar ein Lob von Greenpeace!

 

 

Meine Damen und Herren,

Eine stabile und verlässliche Unternehmensführung ist auch gut für die Belegschaft.

Volkswagen hat sich als guter und sicherer Arbeitgeber etabliert. Das VW-Gesetz ermöglich dem Aufsichtsrat und mithin dem Land Niedersachsen und dem Betriebsrat bei Entscheidungen über Produktionsstandorte ein Mitspracherecht. Das sorgt für Stabilität und Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sicher, auch bei der Situation der Beschäftigten gibt es Verbesserungspotential, insbesondere bei den Zulieferern. In Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf eine faire Bezahlung und auf eine familienfreundliche Unternehmenspolitik gibt es bei Volkswagen ein gemeinsames Interesse und Agieren von Belegschaft, Betriebsrat und Unternehmer.

Meine Damen und Herren,

Das zweite Urteil des EuGH zeigt: Das freie Spiel der Kräfte im europäischen Binnenmarkt hat Grenzen, muss Grenzen gesetzt bekommen, denn freier Kapitalfluss ist kein Selbstzweck.

Mit der großen Finanz- und Wirtschaftskrise hat es eine Zäsur im Glauben an die Selbstregulierungskräfte der Märkte gegeben.

Ein Richtungswechsel im Denken zeichnet sich ab:

Eine starke Volkswirtschaft braucht starke Unternehmen, die nicht ständig feindliche Übernahmen fürchten müssen. Der Irrglaube und die Behauptung der Kommission, dass ein maßvolles Zusammenspiel der Kräfte am Markt Innovation bremst, ist mit dem Urteil und dem Unternehmen VW als Gegenbeispiel dieser These vom Tisch.

Politik darf und muss sich einmischen. Nicht, um protektionistisch die eigenen Unternehmen zu schützen.

Sondern um den eigenen Unternehmen eine stabile und langfristige Unternehmensführung zu ermöglichen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat das bestätigt.

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