Rede Anja Piel: Aktuelle Stunde (GRÜNE) - TTIP & Co. gefährden durch private Schiedsgerichte demokratische Entscheidungen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

das Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Wochen für reichlich Debatten gesorgt: NGOs, Gewerkschaften, Verbände und Kulturorganisationen laufen Sturm gegen das Abkommen – zu Recht!

Mit dem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU soll der größte Wirtschaftsraum der Welt gestärkt werden.

Wer aber ist beteiligt und wozu ist das gut?

Die Verhandlungen dazu laufen seit Juli 2013 in Hinterzimmern, und das ohne Beteiligung der Europäischen Parlamente.Durch TTIP und das geplante Investorenschutzabkommen soll ein paralleles Rechtssystem installiert werden, das viele Europäische soziale und ökologische Errungenschaften und unsere Demokratie an sich bedrohen könnte. Das geplante TTIP birgt das Risiko, die Souveränität der Parlamente auszuhebeln.

Teil des TTIP ist das Investorenschutzabkommen, über das ich heute im Besonderen reden will. Kern dieses Abkom-mens ist die Möglichkeit für Unternehmen, EU-Staaten zu verklagen, weil sie Gesetze erlassen haben, die vermeintlich Handelsbarrieren aufbauen.

Wie können wir uns das vorstellen?

Ein Tabakkonzern verklagt einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht wegen Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln, weil der Konzern meint, der Staat habe ihm dadurch sein Geschäft verdorben. Mit Aussicht auf Erfolg!

Wenn TTIP Wirklichkeit wird, entscheidet ein sogenanntes Schiedsgericht in  Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren über „gigantische Entschädigungen“ für Unternehmen in Milliardenhöhe.

Ein Schiedsgericht, das keiner nationalen Gesetzgebung und Kontrolle unterworfen wäre. Wie die „Schiedsrichter“ entscheiden, ist völlig unklar; denn: die Verfahren sind geheim.

Es gibt kein Rechtsmittel, also keine Berufung, keine Revision, keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Jüngstes Beispiel für eine solche Klage:

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall beklagt die Bundesrepublik Deutschland vor einem Internationalen Schiedsgericht für das frühzeitige Abschalten der Atomkraftwerke auf 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz. Es ist doch absurd, wenn Konzerne auf solche Art und Weise demokratische Entscheidungen wie den Atomausstieg in Frage stellen.

Mit TTIP steuern wir auf eine Paralleljustiz zu, ohne demokratische Legitimierung, ohne Beteiligung und Kontrolle durch den Staat, ohne unabhängige Richter und unter Ausschluss der Öffentlichkeit!

Anrede,

Europa braucht keine „geheimen Hinterzimmer-Entscheidungen“  im Interesse klagender Konzerne - Sondern eine transparente Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger!

Unternehmen tragen ein eigenes unternehmerisches Risiko, sie können ihre Verluste nicht staatlich absichern lassen und wir brauchen kein System, in dem Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden können.

Lassen Sie mich kurz auf ein Beispiel aus dem Kulturbereich eingehen: Die Buchpreisbindung und damit die große Zahl und Vielfalt von Buchhandlungen, Verlagen und Auto-ren in Deutschland, wird durch TTIP massiv gefährdet. Bücher sind nicht nur Waren – sie sind viel mehr als das!

Auch die spezielle Art der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und die gesamte Kulturförderung werden durch TTIP bedroht. Das können wir nicht wollen!

Zum Bereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Nehmen wir das Beispiel der inzwischen berühmten Chlorhühnchen: Da werden Hühner nach dem Schlachten durch Chlor gezogen und die Erreger abgetötet. Hat den Vorteil, dass man sich über Hygiene in den Ställen und Schlacht-betrieben natürlich keine großen Gedanken mehr machen muss - aber wollen wir das wirklich, wollen das unsere Verbraucherinnen und Verbraucher?

Wie könnte eine Investorenschutzklage konkret aussehen?

Wenn sich eine rot-grüne Landesregierung um bäuerliche Familienbetriebe, um ökologische Aspekte der Landwirtschaft, um zumindest einigermaßen ordentliche Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fleischbranche kümmert – könnte ein Investor dagegen klagen.

Da kann dann der Investor sagen: Das hatten wir vorher nicht, das verschlechtert unsere Gewinnaussichten, das dürft Ihr nicht – Investorenschutzklage – weg damit!

Lassen Sie mich in einem prägnanten Satz zusammenfassen, welche Gefahren hinter TTIP stecken. Treffender als die amtierende Bundesumweltministerin Hendricks vermag ich es nicht zu formulieren:

„Ein solches Schlupfloch [-wie die privaten Schiedsgerichtsverfahren-] würde die Errungenschaften von 150 Jahren Arbeiterbewegung, hundert Jahren Frauenbewegung und 50 Jahren Umweltbewegung mit einem Federstrich zerstören.“

Lassen wir es nicht dazu kommen!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Zurück zum Pressearchiv