...:Rede Andreas Meihsies: Keine Fakten schaffen bei Schacht Konrad! Bürgerrechte wahren!

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1.

Mit dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg vom 8. März 2006 hat erstmals ein Gericht in Deutschland atomrechtlich über die Zulässigkeit eines Atommüll-Endlagers entschieden – des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter. 2002 hatte das Niedersächsische Umweltministerium Schacht Konrad genehmigt (planfestgestellt). Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss geklagt hatten die drei Anliegergemeinden Salzgitter, Lengede und Vechelde. Auch die beiden Landwirte Traube, Vater und Sohn, deren Hof unmittelbar an das Konrad-Gelände angrenzt, haben sich gegen die Ansiedlung von Atommüll gewehrt und Klage eingereicht.

Schon die Art und Weise, wie das Gericht die Klagen abgewiesen hat, zeigt, dass die Kläger keine Chance hatten. Zwei Verhandlungs-Tage hatte das Gericht angesetzt für ein Verfahren dieser Bedeutung - für ein Atommüll-Endlager, das 80 Jahre lang betrieben werden soll und in dem strahlender Müll für hunderttausende von Jahren sicher eingeschlossen sein muss. Es wurde dann zwar ein Verhandlungstag in Lüneburg mehr, aber das Urteil stand vom ersten Tag an fest.

Es lautete: Die Klagen der Standortgemeinden sind nicht zulässig, die Kommunen haben gar kein Recht auf Klage. Die Bauern Traube dürfen zwar klagen (Klage ist zulässig) , Aber begründet ist ihre Klage gegen Konrad nicht. Revision gegen die Urteile wird nicht zugelassen.

Das Land Niedersachsen hat in seinen schriftlichen und mündlichen Äußerungen vor Gericht unmißverständlich deutlich gemacht, dass es die Klagen für unzulässig und unbegründet hält. Und dass die Klagen unbedingt abgewiesen werden müssen.

Hier kommt direkt zum Tragen, dass die Landesregierung unbedingt die Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager will, längst auf Konrad festgelegt ist.

Dass die Landesregierung den Klägern ihr Klagerecht abspricht, und das in einem Verfahren dieser Dimension, ist äußerst bedenklich und kann nur aufs Schärfste kritisiert werden. Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange und Anwohner als unmittelbar direkt Betroffene sind auch bisher schon in ihren Rechten eingeschränkt, sich gegen die Ansiedlung von Atommüll zu wehren. Diese ohnehin unzureichenden Rechte werden Kommunen und Privatklägern mit tatkräftiger Schützenhilfe der Landesregierung nun noch zusätzlich beschnitten. Und das selbst in Verfahren von weit reichender Bedeutung wie der Errichtung eines Endlagers für ewig strahlenden Atommüll!

2.

Das Urteil darf deshalb nicht das letzte Wort in dieser Sache sein! Selbst der Präsident des OVG Lüneburgs, Herwig van Nieuwland, hat sich kritisch geäußert – eine sehr ungewöhnliche Stellungnahme. Es stelle sich die Frage, ob der Rechtsschutz für Bürger und Kommunen erweitert werden müsse, sagte der Jurist im Gespräch mit Radio ffn. Van Nieuwland sprach sich für eine Überprüfung des Atomrechts aus und sagte, dass der Verwaltungsrechtschutz in anderen Ländern anders aufgebaut sei.

3.

Ich wiederhole es: dieses Urteil darf nicht das letzte Wort sein. Es ist in seinen Auswirkungen noch gar nicht absehbar. Meine Sorge ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat durch dieses Urteil nicht gestärkt, sondern ausgehöhlt wird. Die Landesregierung wäre gut beraten, sich rasch und sorgfältig Gedanken darüber zu machen, wie dieses Vertrauen wiederhergestellt und der Drittschutz in Genehmigungsverfahren gestärkt werden kann.

4.

Werfen wir noch einen Blick auf einiges, was im Gerichtsverfahren um Schacht Konrad nicht geprüft worden ist:. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, aber nach der mündlichen Verhandlung kann man sagen:

Es hat keine faire und ergebnisoffene Suche nach einem Endlager gegeben. Trotzdem sollen in der ehemaligen Eisenerzgrunbe Konrad 90 Prozent des Volumens aller bundesdeutschen Abfälle eingelagert werden.

Die Region um das ehemalige Erzbergwerk ist dicht besiedelt und wird intensiv industriell genutzt. Wer in einer solchen Region Atommüll endlagern will, muß nachweisen, warum ausgerechnet dieser Standort besser ist als andere.

Gefahren durch die Häufung von Transporten durften nicht geprüft werden. Das muss man sich einmal vorstellen: 80 Jahre lang werden radioaktive Abfälle aus der gesamten Republik zu einem einzigen Ort transportiert, und die Auswirkungen dürfen laut behördlicher Weisung nicht geprüft werden.

Nebenbei gesagt: von bis zu 80 Jahren Betriebszeit spricht der Planfeststellungsbeschluß. Tatsächlich wird die Betriebsdauer überhaupt nicht begrenzt, wie vor Gericht sehr deutlich geworden ist. Schacht Konrad könnte damit auch – sagen wir mal – 500 Jahre lang in Betrieb sein.

Ob dieses Endlager überhaupt gebraucht wird, wurde vor Gericht als rechtlich unerhebliche Frage betrachtet.

5.

Mit der Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad würde eine Entscheidung getroffen, die Konsequenzen für eine unübersehbare Zahl von Generationen hat. Führen wir uns vor Augen: Die Frage, ob radioaktiver Müll überhaupt für hundertausende oder gar Millionen von Jahren sicher von der Biosphäre ferngehalten werden kann, sprengt das menschliche Vorstellungsvermögen. Die Zeit der ägyptischen Pyramiden liegt gerade mal 5000 Jahre zurück. Dennoch ist klar: weil der Atommüll existiert und es absolute Gewißheit in dieser Frage nicht geben kann, müssen wir die nach heutigem Wissen beste Möglichkeit suchen und finden.

6.

Wir fordern die Landesregierung und die Bundesregierung deshalb auf, keine voreiligen Schritte zu unternehmen und keine Fakten in Konrad zu schaffen. Ministerpräsident Wulff und Umweltminister Sander haben wie auch die CDU-Landtagsfraktion die schnellstmögliche Inbetriebnahme des Endlagers Konrad gefordert. Mit dem Ausbau von Schacht Konrad darf aber nicht begonnen werden, bevor das Urteil nicht rechtskräftig ist. Von einem höchsten Gericht müssen neue, grundsätzliche Fragen für die Endlagerung von Atommüll geprüft werden. Mit dem Ausbau von Schacht Konrad muss auch deshalb solange gewartet werden, bis ein bundesweites vergleichendes Suchverfahren für den bestmöglichen Endlagerstandort durchgeführt worden ist. Wir brauchen nicht irgendein Atommüll-Endlager, das zufällig gefunden und bestimmt worden ist. Wir, die heutige Generation, haben die Verantwortung unseren Nachkommen gegenüber, ein Endlager zu finden, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der bestmögliche geologisch geeignete Standort in der Bundesrepublik ist.

7.

Wie gefährlich es ist, wenn ein Endlagerstandort nicht sorgfältig ausgewählt wird, zeigt das Endlager Asse bei Wolfenbüttel, einem ehemaligen Salzbergwerk, das offiziell als "Forschungsbergwerk" bezeichnet wird. Seit vielen Jahren gibt es dort einen ungeklärten Zufluß von gesättigter Salzlösung. Damit droht das Absaufen dieses Endlagers, mit unabsehbaren Folgen.

8.

Zentraler Bestandteil einer neuen vergleichenden Endlagersuche ist neben dem Vorrang der Sicherheit die Art und Weise, in der das Verfahren durchgeführt wird. Erst allmählich und zögerlich setzt sich in Atomenergie-Ländern die Erkenntnis durch, dass die Auswahl eines Standortes nicht nur eine wissenschaftlich-technische Frage ist. Keines der nationalen Standort-Auswahlverfahren in anderen Ländern, die meist in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gestartet wurden, hat bisher zu einem genehmigten Endlager für hochaktive Abfälle geführt. Man kann, wenn man will, daraus lernen: Demokratische Beteiligung und Transparenz bei der Standortwahl müssen gewährleistet werden! Nur dann gibt es eine Chance. Schweden und Finnland beispielsweise haben daraus gelernt und halbwegs systematische Auswahlverfahren unter Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

9.

Die niedersächsiche Landesregierung will aber keine ergebnisoffene Endlagersuche, Beteiligung der Öffentlichkeit auch nicht, sondern ist längst auf Konrad (und Gorleben ebenso) festgelegt. Der zuständige Fachminister hat da auch ganz klare Vorstellungen. In einem Zeitungsinterview sagt er: "Leider wird der Öffentlichkeit nicht immer klar und deutlich gesagt, was alle verantwortlichen Politiker ”¦ wissen: Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die zum größten Teil aus Forschungsinstituten und medizinischen Einrichtungen stammen und 85 Prozent des Gesamtvolumens der strahlenden Abfälle ausmachen, müssen so schnell wie möglich in ein sicheres Endlager gebracht werden. Denn sie sind ein noch größeres Problem als die hochradioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken".  (FAZ 9.2.2006)

Da reibt man sich doch verwundert die Augen! Abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Glaskokilllen aus der Wiederaufarbeitung das kleinere Problem? Wie kommt der Umweltminister denn zu der Erkenntnis? Volumenmäßig machen die hochradioaktiven Abfälle ja nur etwa 10 Prozent aus, aber sie enthalten mehr als 98 ! Prozent der Radioaktivität!

Und die Herkunft der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nach dem Willen der Landesregierung in Konrad endgelagert werden sollen? Dass der für Konrad vorgesehene Atommüll überwiegend aus der Stromproduktion stammt, scheint dem Fachminister auch unbekannt zu sein. (Weitere Zahlen nach BfS-Angaben: 3% des für Konrad vorgesehenen Volumens aus Medizin und nicht-kerntechnischer Industrie, 21% aus Forschungseinrichtungen)

10.

Wir halten es für nötig, dass lediglich ein einziges Endlager für alle Arten von Atommüll gesucht und gefunden wird.

Der zuständige niedersächsische Fachminister vertritt auch hier eine andere Ansicht und behauptet in dem bereits erwähnten Zeitungsinterview mit der FAZ von Anfang Februar dieses Jahres allen Ernstes: "Das Ein-Endlager-Konzept hatte Herr Trittin zur Verblüffung der Fachwelt wie ein Kaninchen aus dem Hut gezaubert. ”¦ schon aus wissenschaftlicher Sicht sollte das Ein-Endlager-Konzept nicht weiterverfolgt werden."

Soweit der Minister. Und die Fakten? In Ihrem Hause, Herr Minister Sander, liegt seit 1977 !! der Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren für ein atomares Endlager Gorleben, und zwar für alle Arten von Atommüll. Hochradioaktiv, mittel- und schwachradioaktiv. Wer zaubert denn hier Wissenschaft und Kaninchen aus dem Hut?

11.

In Einem ist das Land Niedersachsen einmalig in der Welt: eine regionale Regierung, die alles daran setzt, ein Bundesland oder eine Provinz mit drei einhalb Atommüll-Endlagern zu werden: Asse, Konrad und Gorleben plus Morsleben knapp hinter der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Ich mag das Wort Atomklo nicht, aber es ist einfach nur drastisch formuliert das, was Sie, Herr Ministerpräsident und meine Damen und Herren von der CDU und FDP, für unser Bundesland wollen.

12.

Der Ministerpräsident hat es ja mit dem Ausstieg. Sei es aus der Rechtschreibreform, dem vier-Länder-Sender NDR, der Tarifgemeinschaft der Länder oder der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Atomkonzernen, dem sog. Atomkonsens. Ich finde, er sollte der Stimme der Vernunft folgen und es mal mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergienutzung proben. Einen schrittweisen Ausstieg, wie er im Atomkonsens vereinbart und gesetzlich festgeschrieben worden ist. Der Ministerpräsident würde sich damit in prominenter Partei-Gesellschaft befinden: zum Beispiel Klaus Töpfer, Chef des UN-Umweltprogramms UNEP und ehemaliger deutscher Umweltminister, oder Andreas Troge, Chef des Umweltbundesamtes, beide CDU-Mitglieder. Die Kernkraft habe große Risiken, sagte Töpfer, "besser also, wenn man sie nicht braucht" (Frankfurter Rundschau 22.3.2006).

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