Rede Andreas Meihsies - Gemeindefinanzreform

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Herr Präsident, Herr Kollege Althusmann
Ihr Antrag wurde am 19.Mai im Innenausschuss eingehend be-raten, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenver-bände Niedersachsens hat eine Stellungnahme abgeben die zu folgendem Ergebnis kommt:
Zitate aus Vorlage 1 zu Drs. 961
"Im Folgenden geht der Entschließungsantrag in weiten Teilen aber an der aktuellen Problemlage der kommunalen Gebietskörperschaften vorbei."
"Es wird deutlich, dass wir in den im Entschließungsantrag enthaltenen Vorschlägen keine geeigneten Lösungsansät-ze im Sinne der überfälligen Gemeindesteuerreform er-kennen können."
"Kritisch ist insoweit an dem Entschließungsantrag zu se-hen, dass er zwar zu Recht gegenüber dem Bund nun-mehr eine tatsächliche Gemeindefinanzreform einfordert, die eigene Verantwortung des Landes für die Finanzsitua-tion der kommunalen Gebietskörperschaften aus Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung aber vollkommen un-erwähnt lässt."
Diese Worte muss Mensch sich einmal auf der Zunge zer-gehen.
Herr Kollege Althusmann
Da schreibt ihnen die Größte Interessenvertretung der Nds.
Kommunen eine Umfassende Kritik ins Stammbuch , doch die
Schwarz-Gelbe Karawane zieht stoisch weiter auf dem Weg in die Inhaltliche Sackgasse.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser großen Tat
Als selbst ernannte Interessenvertreter der Kommunen haben sie mit diesem Antrag nicht die Einnahmesituation der Kommu-nen nachhaltig verbessert sondern sie haben ihre eigene Glaubwürdigkeit bei diesem Thema nachhaltig beschädigt.

Vor diesem Hintergrund wundern wir uns das sie heute an ih-rem Antrag ohne eine Überarbeitung der Ziele festhalten.
Wir fordern sie auf;
Unterstützen sie vernünftige Regelungen zu Gunsten der Kommunen und der Länder im Bundesrat statt sie zu blockie-ren so wie letztes Jahr im Dezember und nehmen Sie hier in Niedersachsen Ihre Verantwortung für die Kommunen wahr.

 Verschieben Sie nicht länger Lasten wie die Kosten der Schulreform und des Aufnahmegesetzes auf die Kommu-nen.
 Legen Sie endlich einen Gesetzentwurf zur Verankerung des Konnexitätsprinzips vor um die Städte und Gemeinden vor weiteren kosten zu bewahren
Nehmen sie sich ein Beispiel an Rheinlandpfalz u. Bayern
deren Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer ist einkonstruktiver Beitrag in dieser Debatte, ich nenne hier z.B. die Idee eines zonierten Hebesatzrechtes für die Kommunen (vorgestellt auf der Fachtagung der Grünen BT-Fraktion im März dieses Jahres.

Herr Präsident, Herr Kollege Althusmann ihr Antrag bringt die Kommunen nicht weiter, er ist nicht zielführend, und geht die Probleme halbherzig an .Wir lehnen ihn deshalb konsequenter Weise ab.

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