Rede Andreas Meihsies: Bürgerbegehren - Novelle § 22 NGO

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Ich will die Einbringung unseres Gesetzentwurfes zur Novellierung des §22b unserer NGO/NLO mit einem Zitat beginnen:
"Die Demokratie muss so umgebaut werden, dass sich der Bürger die Bürgerin in ihr wieder findet."
So Rudolf Wassermann, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig.
Rudolf Wassermann legte bereits 1986 mit seinem Buch über die Zuschauerdemokratie den Finger in die offene Wunde der parlamentarischen Parteiendemokratie.
Er forderte die Parteien nachdrücklich dazu auf, den BürgerInnen mehr Mitwirkungsrechte einzuräumen. Sie von der Zuschauerbank zu holen, sie für die aktive Teilnahme bei der Gestaltung ihres Gemeinwesens zu gewinnen.
Unsere Fraktion will mit diesem Gesetzentwurf, den Menschen in Niedersachsen mehr Mitspracherechte, mehr Mitwirkungsrechte an die Hand geben.
Wir legen mit unserem Gesetzentwurf den Grundstein für mehr
direkte Demokratie in Niedersachsen.
Die zurzeit gültige Fassung der NGO/NLO ist Ausdruck einer unbegründeten Angst der Parteien vor dem mündigen Bürger. Die damalige SPD– Landesregierung hat hier mehr Demokratie verhindert, als zugelassen.
Ein blick nach Bayern verdeutlicht uns sehr anschaulich mit welchen Restriktionen die aktuelle Gemeindeordnung bei uns Bürgerbegehren .und Bürgerentscheide belegt.
Beispiel Bayern: Bauleitpläne: 233 Niedersachsen: 3
Infrastruktur: 246 Niedersachsen: 43
Verkehr: 241 Niedersachsen: 15
Wir haben anscheinend in Deutschland eine2 Klassen Demokratie. Da gibt es einerseits die demokratieerprobten Bayern .Und uns Niedersachsen, denen man anscheinend nicht zutraut, verantwortungsvoll mit dem Instrument Bürgerbegehren umzugehen.
Dieses Misstrauen ist gegenüber den Niedersachsen nicht gerechtfertigt
Es wird Zeit, dass wir in Niedersachsen Bayrische Verhältnisse einführen – zumindest wenn es um die Ausweitung der Beteiligungsrechte unsere Bürgerinnen hier bei uns geht.
Welche Veränderungen streben wir mit unserem Gesetzentwurf an?
1. Wir entrümpeln die Ausschlusstatbestände in der jetzigen Fassung und lassen zukünftig Bürgerbegehren bei
Maßnahmen zum BauGB und Planfeststellungsverfahren zu.
2. Wir streichen den Kostendeckungsvorschlag ersatzlos.
3. Wir übernehmen von Bayern die aufschiebende Wirkung
die dort ein Bürgerbegehren für Entscheidungen des Rates entfacht.
4. Wir gleichen die für ein Bürgerbegehren nötigen Unterschriftenquoren an Bayern und Nordrhein –Westfalen an.
5. Mit unserer neuen Fairnessklausel verankern wir die Chancengleichheit zwischen der Informationspolitik von Verwaltung und den Initiatoren eines Bürgerbegehrens.
Unsere Fraktion befindet sich mit diesen Vorschlägen in guter Gesellschaft.
Minister Stratmann hat Gleichlautende Forderungen im September letzten Jahres auf dem Kreisparteitag der CDU in Oldenburg formuliert.
Unsere Fraktion hat mit diesem Antrag eine Steilvorlage für mehr direkte Demokratie in Niedersachsen geliefert, schießen Sie den Ball ins Tor, die Gewinner stehen bereits heute fest – es sind die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

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