Rede Andreas Meihsies: Änderung des Landeswahlgesetzes

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Anrede,
mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes der Niedersächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung wollen wir die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen stärken.
Wir wollen eine veraltete und von der Realität überholte Regelung aus dem Landeswahl-Gesetz und der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Niedersächsischen Landkreis-Ordnung (NLO) streichen.
Gemeint ist hier die Dreimonatsfrist.
Danach dürfen nur die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen das aktive Wahlrecht ausüben, die mindestens 3 Monate vor einer Wahl in Niedersachen gemeldet sind und hier wohnen.
Diese Einschränkung des Wahlrechts stammt aus dem Jahre 1869 und zwar aus dem Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Begründet wird diese Einschränkung mit der Erfordernis der Sesshaftigkeit, diese gilt erst nach der Dreimonatsfrist.
Anrede,
wir Grüne wollen diesen alten Zopf aus dem Jahre 1869 abschneiden und die Wahlgesetze der Lebenswirklichkeit des Jahres 2005 anpassen.
Das aktive Wahlrecht darf für mündige und politisch interessierte Neubürgerinnen und Bürger, die zu uns nach Niedersachsen ziehen, nicht weiter eingeschränkt werden.
Allein im November und Dezember 2002 sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 19.000 Zuzüge nach Niedersachsen registriert .19.000 Personen, die unter die 3-Monatsfrist gefallen sind und nach der geltenden Gesetzeslage von der Landtagswahl ausgeschlossen wurden.
In unserer Informationsgesellschaft mit Fernsehen, Radio, einer Vielzahl an Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und dem Internet ist es heute allen an den Wahlen interessierten Bürgerinnen und Bürgern möglich, sich ein umfassendes Bild über die Probleme ihres Lebensumfeldes zu machen, die verschiedenen Kandidatinnen und Kandiaten der Parteien kennen zu lernen und sich über die Parteien, die zur Wahl antreten umfassend zu informieren.
Das bedeutet, dass es auch rechtspolitisch zulässig ist, diese alte Regelung zu streichen, denn der spezifischen Situation eines Landes wird durch die allen zugänglichen Informationsmöglichkeiten Rechnung getragen.
Wir sind uns bewusst, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen diese Neuregelung so ausgestaltet werden muss, dass sicher ausgeschlossen werden kann, dass gleichzeitig in Niedersachsen und einem anderen Bundesland gewählt werden kann.
Praktikabel ist für uns der Eintrag in das Wählerverzeichnis bis zum 35.Tag vor der Wahl.
Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf für die Ausweitung des aktiven Wahlrechts in Niedersachsen, eine größere demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sollte es uns wert sein.

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