Rede Albert Lennartz: Kostenfalle Verwaltungsreform? Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfung vor Entscheidungsfindung setzen

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Anrede
Seit Ende März ist die "Katze aus dem Sack".
Die Landesregierung hat weitreichende Beschlüsse zum Umbau der Landesverwaltung getroffen. Zum 1. Januar 2005 sollen die Bezirksregierungen aufgelöst und die Regierungsbezirke aufgehoben werden.
Von dieser Entscheidung verspricht sich die Landesregierung eine Stelleneinsparung im Umfang von 1350 Vollzeiteinheiten.
Diese Einsparungsrechnung ist allerdings fiktiv: denn "die Entlastung durch den Wegfall der Stellen muss in zeitlicher und monetärer Sicht differenziert werden. Durch den Wegfall und die Optimierung von Aufgaben sollen 665 Stellen entbehrlich werden. Bei diesen Stellen entfallen die Personalkosten in voller Höhe, dies aber erst dann, wenn die Stellen nicht mehr besetzt sind. Das heißt, der Konsolidierungserfolg tritt nicht sofort ein, sondern ist abhängig von der Geschwindigkeit, mit der Fluktuation und Jobbörse genutzt werden. 694 weitere Stellen sollen entbehrlich werden durch Verlagerungen von Aufgaben auf staatliche und nichtstaatliche Stellen (...). In diesen Fällen kann erst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzeigen, ob ein monetärer Einsparungsbeitrag erwirtschaftet werden kann" (Stellungnahme zur Verwaltungsmodernisierung des niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 24.3.2004, S. 2). Darüber hinaus kritisiert der Landesrechnungshof, dass kein Kostenvergleich zwischen einem zweistufigen und dem bisherigen dreistufigen Verwaltungsaufbau angestellt worden ist, so dass nicht berechnet werden kann, ob vergleichsweise in dem bisherigen dreistufigen Verwaltungsaufbau gleich hohe oder höhere Einsparungen generiert werden können.
Das ist eine schallende Ohrfeige für Sie, Herr Innenminister, auch wenn Sie versucht haben, in Ihrer Reaktion auf den Landesrechnungshof den Eindruck zu erwecken, Sie seien in Übereinstimmung.

Nach dem Motto: Wenn der Landesrechnungshof mich auf die linke Backe schlägt, halte ich ihm auch die rechte Backe hin!
Wer jetzt erwartet, Sie würden die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung bis zur Einbringung der jetzt zur Anhörung frei gegeben Artikelgesetze zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen nachliefern, muss Folgendes zur Kenntnis nehmen: "Auf Grund des Reformansatzes kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesetzesfolgenabschätzung ... nicht stattfinden. Dies soll in der zweiten Phase erfolgen. Die haushaltsmäßigen und sonstigen finanziellen Auswirkungen der gesamten Reform sollen in einem Bericht dargestellt werden ...". (aus: Begründung, A, haushaltsmäßige Auswirkungen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen).
Herr Innenminister, was heißt "2. Phase"? Meinen Sie die 2. Phase der Verwaltungsreform, von der Sie immer wieder sprechen und die nach dem Abschluss der ersten Phase (Abschaffung der Bezirksregierungen) starten soll?
Haben Sie § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Landesregierung, gültig ab kommendem Samstag, zur Kenntnis genommen?
1 "mit einem Gesetz- oder Verordnungsentwurf erstellt das federführende Ministerium eine Gesetzesfolgenabschätzung ...
3 " In der Finanzfolgenabschätzung wird dargestellt, welche finanziellen Folgen durch die beabsichtigte Regelung für das Land --- zu erwarten sind."
Die Anhörung, die Sie zur Zeit durchführen, ist höchst zweifelhaft, weil die Anzuhörenden gar nicht alle wesentlichen Fakten, insbesondere zur Wirtschaftlichkeit auf dem Tisch haben.
Es gibt nur einen seriösen Weg:
Sie müssen sämtliche getroffenen Beschlüsse so lange zurück stellen, bis Sie eine seriöse Kostenfolgeabschätzung und Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen können, um auf dieser gesicherten Basis gegebenenfalls korrigierte Entscheidungen zu treffen.
Ein solches Vorgehen gibt Ihnen auch Gelegenheit, noch einmal verschiedene Bausteine Ihres Konzepts zu überprüfen: zum einen die Frage der "Vollzugsaufgaben in Ministerien", zum anderen die notwendigen Begleitmaßnahmen bei einer Kommunalisierung von Aufgaben und schließlich eine seriöse Bearbeitung der personalwirtschaftlichen Folgen Ihrer Pläne.
Wenn Sie schon nicht auf unsere Kritik hören, so sollten Sie doch auf die des Landesrechnungshofs oder aber auch eines anerkannten Verwaltungswissenschaftlers Prof. Joachim Hesse aus Berlin hören.
Hesse (Staatsreform in Deutschland – das Beispiel der Länder (I) in ZSE 4/2003, 579 ff.) sagt: "Vollzugsaufgaben sollten keinesfalls in den Ministerien erledigt werden." (582/583)
Hesse sagt auch: " Die Kommunalisierung von Aufgaben verlangt eine Anpassung der Territorialstrukturen, um die Leistungsfähigkeit kommunaler Einrichtungen dauerhaft sicher zu stellen. ... die bestehenden Zuschnitte der kommunalen Gebietskörperschaften folgen häufig noch immer Kriterien der 60 er und 70 er und erweisen sich schon von daher als überprüfungsbedürftig." (584) Auf Deutsch übersetzt heißt das eine Kreis- und Funktionalreform, bspw. mit dem Ziel 10-12 Regionalkreise in Niedersachsen zu schaffen ist notwendige Voraussetzung für eine weitgehende Kommunalisierung bislang staatlich wahrgenommener Aufgaben.
Sehr geehrter Herr Innenminister, und schließlich nutzen Sie die Zeit, während derer die Wirtschaftlichkeitsberechnung in einer Gesetzesfolgenabschätzung für die Einbringung Ihrer Gesetze im Landtag erarbeitet wird dazu, die sich abzeichnenden Fehlentwicklungen im Bereich der Personalbewirtschaft zu korrigieren:
Wenn Sie im Rahmen der Neufassung des Runderlasses über die Jobbörse Niedersachsen tatsächlich die bisherige Zumutbarkeitsobergrenze von 2,5 Std. Wegstrecke zwischen Wohnort und Dienstort der Beschäftigten beseitigen sollten, wenn Sie die bisher geltenden Regelungen über das Trennungsgeld (maximal 3 Jahre) auf ein halbes Jahr reduzieren sollten, werden Sie sich nicht nur die Beschäftigten der Bezirksregierungen zu Feinden machen, sondern Sie stellen auch die Loyalität der Bediensteten der Landesverwaltung insgesamt vor eine harte Probe, denn auch diese Beschäftigten wissen aus Ihren Ankündigungen, dass außer der Abschaffung der Bezirksregierungen noch eine Reihe weiterer Veränderungsplanungen anstehen und sie selbst dann ebenfalls von den Verschlechterungen betroffen sein könnten.
Wenn Sie die selbstgesetzte Vorgabe, die Auflösung der Bezirksregierungen entgegen der ursprünglichen Planung schon zum 1. Januar 2005 zu vollziehen, beibehalten, wird es Ihnen nicht gelingen, die personalwirtschaftlichen Folgen der Umorganisation zeitnah und vor allem korrekt abzuwickeln. Für die Verwaltungsreform in Niedersachsen muss der Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" gelten, den Ihr Ministerpräsident zum Leitmotto Ihres Regierens gemacht hat und dem Sie und verschiedene andere Minister in der bisherigen Zeit der amtierenden Regierung schon mehrfach widersprochen haben.
Sie betreten mit der Auflösung der Bezirksregierungen und der Veränderungen des Verwaltungsaufbaus in Niedersachsen Neuland, für das es bisher keine Erfahrungen gibt. Sie laufen angesichts verschiedener Defizite und handwerklicher Fehler Gefahr, dass Projekt scheitern zu lassen und damit dem Land Schaden zuzufügen.

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