Rede A. Meihsies: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung (Konnexitätsprinzip)

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Anrede
Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die jetzt vorliegende Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen. Wir Grünen haben Ihnen bereits im Februar dieses Jahres einen durchdachten Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt.
Im Grundsatz sind wir uns einig: Die Verankerung des Konnexitätsprinzips in unsere Landesverfassung ist viel zulange verhindert worden. Das hat zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust bei den Akteuren in der Kommunalpolitik geführt.
Auch die jetzige Landesregierung hat schon mehrere Gesetze beschlossen und dabei das Konnexitätsprinzip verletzt.
Ich nenne hier insbesondere das Schulgesetz und das Aufnahmegesetz.
Anrede
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, wieder eine Vertrauensbasis zu den Kommunen aufzubauen. Hierzu gehört aus unserer Sicht, dass wir den Kommunen keine weiteren Kosten und keine zusätzlichen Aufgaben aufbürden.
Viel zulange haben die unterschiedlichen Landesregierungen in Niedersachsen - ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation der Gemeinden - Aufgaben und Kosten an die Kommunen weitergereicht.
Damit muss Schluss sein.
Wir wollen mit dem Konnexitätsprinzip eine neue Partnerschaft mit den Kommunen eingehen.
Wir wollen eine verfassungsändernde Mehrheit, aber überzogene Forderungen, wie sie zurzeit von der SPD mit dem Vetorecht aufgebaut werden, lehnen wir ab.
Herr Gabriel,
wer zu Zeiten seiner Regierungsarbeit untätig geblieben ist und jetzt in der Opposition seine neue Radikalität entdeckt, ist nicht besonders glaubwürdig.
Das von der SPD-Fraktion jetzt geforderte Vetorecht für die Kommunen lehnen wir ab. Es würde nur zu einer Selbstblockade des Parlaments führen. Wir könnten uns allerdings ein Verbandsklagerecht vorstellen um der SPD eine Brücke zu bauen.
Herr McAllister, Herr Minister Schünemann,
Wir wollen ein echtes Konnexitätsprinzip, wie wir es in unserem Gesetzentwurf gefordert haben. Wir brauchen hierzu ein Konsultationsverfahren, das seinen Namen verdient!
Wir schlagen Ihnen vor, noch offene Fragen im Rahmen einer Ausschussanhörung zu klären.
Die verschiedenen Gesetzentwürfe müssen sich einer gründlichen Beratung und Prüfung durch die kommunalen Spitzenverbände stellen.
Unsere Fraktion ist zum Kompromiss im Interesse der Sache bereit.

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