Pippa Schneider: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes
TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden heute Nachmittag über die niedersächsische Versorgungsrücklage und über deren Anlage. Das ist zugegebenermaßen etwas technisch, es ist aber nötig das Gesetz anzupassen und es geht um eine ganze Menge an Geld. In der Landesversorgungsrücklage liegen momentan etwas mehr als 700 Millionen Euro.
Bei der Gesetzesänderung geht es vor allem um rechtliche Anpassungen, es werden aber auch die Möglichkeiten erweitert die Mittel der Versorgungsrücklage anzulegen.
Die Europäische Union hat während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 mit der Emission von Wertpapieren am internationalen Kapitalmarkt debütiert. Um auch in diese Wertpapiere investieren zu können, soll die Europäische Union selbst in das Anlageuniversum der Landesversorgungsrücklage aufgenommen werden.
Eine weitere Auswirkung der Erneuerung des Gesetzes betrifft die Nachhaltigkeit. In Zukunft sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlage berücksichtigt werden können. Das ist ein guter Schritt, den wir Grüne begrüßen!
Spätestens seit der Pariser Klimaschutzkonferenz und der Entwicklung der dortigen Klimaziele ist eines klar: zur Dekarbonisierung werden große Geldmengen nötig sein. Die Frage, wie und wo Geld angelegt wird spielt bei der Dekarbonisierung ebenfalls eine wichtige Rolle.
Am Kapitalmarkt berücksichtigen viele Investor*innen mittlerweile standardmäßig Umwelt- und Sozialkriterien bei der Auswahl ihrer Investitionen und versuchen Gelder in Projekte zur Dekarbonisierung anzulegen.
Diese Möglichkeiten wollen wir auch für die Versorgungsrücklage schaffen. Wir möchten durch den Einsatz unserer Landesanlagen die Nachhaltigkeit befördern und die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung damit unterstützen.Damit schaffen wir die Voraussetzungen in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.