Pippa Schneider: Rede zu Landeszuwendungen (Antrag CDU)

Rede Pippa Schneider© Plenar TV

TOP 15 – CDU-Antrag zu Landeszuwendungen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Schön, dass wir hier mal über ein Thema reden können, bei dem wir uns grundlegend alle einig sind. Und dass wir in diesen Reden – zu zugegebenermaßen etwas später Stunde – sehen, dass die CDU ähnliche Bedarfe erkannt hat, die wir als Koalition bereits angehen.

Die CDU fordert die Vereinfachung von Fördermöglichkeiten, eine Entbürokratisierung und mehr digitale Möglichkeiten. Das sind alles valide Punkte und deswegen bin ich sehr froh, dass sich die Landesregierung in eben diesen Punkten schon auf den Weg gemacht hat und auch schon einige Ergebnisse vorweisen kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen einmal genauer berichten was hierzu in den letzten Monaten bereits passiert ist.

Die Landesregierung hat im letzten Jahr den ‚Interministeriellen Arbeitskreis zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme‘ gegründet. Dieser hatte den Auftrag „Handlungsempfehlungen für die Vereinfachung und die Vereinheitlichung von Förderprogrammen vorzuschlagen, um Kommunen, Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen zu entlasten – auch mit Hilfe digitaler Möglichkeiten“. Und diesem Auftrag ist er innerhalb eines Jahres nach seiner Einsetzung umfassend nachgekommen. Die von ihm erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind anschließend der Landesregierung vorgelegt und die Umsetzung beschlossen worden.

Die Abwicklung, der im Januar beschlossenen Maßnahmen, obliegt den jeweiligen Fachressorts. Zusätzlich wurde eine zentrale Stelle Förderwesen in der Staatskanzlei eingerichtet und damit beauftragt, die Ressorts bei der bürokratiearmen Ausgestaltung von Zuwendungsrichtlinien zu unterstützen - durch direkte Beratung, aber auch durch die Bereitstellung von Leitfäden und Prozessbeschreibungen. Und auch die Digitalisierung von Förderverfahren soll hier angestoßen werden.

Daneben erarbeitet das Innenministerium ein neues Niedersächsischen Kommunalfördergesetz. Dieses Gesetz soll die Kommunen deutlich bürokratieärmer unterstützen - die Förderungen sollen nicht mehr bürokratisch wie bisher, sondern pauschaliert oder zweckgebunden als Budget möglich sein.

Wir sehen also: die Landesregierung ist auf einem guten Weg sinnvoll und zielgerichtet zu fördern und die Landeszuwendungen zu evaluieren und zu reformieren. Die meisten der Punkte im Entschließungsantrag der CDU sind damit aus unserer Sicht schon erledigt.

Ihre Kritik, liebe CDU-Fraktion, beruft sich vor allem auf eine Auflistung von über 300 Förderprogrammen. Davon sind aber nur noch 150 Punkte überhaupt aktuell und von diesen läuft auch die Hälfte noch dieses Jahr aus. Damit ist vieles aus Ihrer Kritik auch schon einfach von selbst erledigt. Lassen Sie also ruhig die Landesregierung weiter ihre Arbeit machen und die Förderungen im Land vereinfachen.

Zurück zum Pressearchiv