Pippa Schneider: Rede zu Antisemitismus an Hochschulen

Rede Pippa Schneider© Plenar TV

TOP 5 Rede zum Gesetzentwurf der CDU über Hochschulen

- Es gilt das gesprochene Wort -

In Göttingen wurde im September das AStA-Gebäude mit antisemitischen Schriftzüge besprayt. Neben umgedrehten, roten Dreiecken stand dort geschrieben „Zionisten töten“. Ein solcher Aufruf an einem Ort, an dem sich Studierende ehrenamtlich für die Belange der Studierendenschaft engagieren, ist leider keine Seltenheit.

Bei meinen Gesprächen mit den jüdischen Studierendenverbänden und jüdischen Dozierenden werden mir viele solcher Beispiele berichtet. Jüdische Studierende berichten, dass sie den Campus meiden, dass sie sich immer mehr von der Universität zurückziehen. Jüdische Dozierende brauchen Personenschutz, um überhaupt unterrichten zu können. Eine Dozentin berichtete von einem Zettel, der an die Tür ihres Seminars geklebt wurde. Darauf stand: Zionisten, Zutritt verboten. Also nichts Anderes als Juden, Zutritt verboten. Diese Dozentin unterrichtet mittlerweile nicht mehr an dieser Hochschule.

Liebe CDU-Fraktion, in der Problemanalyse sind wir uns sehr, sehr einig. Wir müssen entschieden gegen Antisemitismus an unseren Hochschulen vorgehen. Es kann nicht sein, dass Studierende und Dozierende ihr Studium abbrechen wegen solcher Bedrohungen. Hier stehen wir als demokratische Parteien und als Menschen zusammen gegen jeden Antisemitismus.

Zu diesem Thema haben wir bereits im letzten Jahr einen rot-grünen Antrag eingebracht: Es geht uns hier um Prävention, um politische Bildung und um Anlaufstellen für Betroffene.

Wir fordern die Hochschulen dazu auf, ein diskriminierungssensibles und sicheres Umfeld zu schaffen, in dem alle gut lehren und lernen können. Dazu sollen sie auch ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, wenn das notwendig wird. Und dazu braucht es auch Betroffenenberatung an den Hochschulen. Hier sind wir mit gutem Beispiel vorangegangen: In diesem Jahr über die politische Liste und im nächsten Jahr im Haushalt verstetigt stellen wir Gelder zur Verfügung für die Landeszentrale für politische Bildung für die Präventions- und Beratungsarbeit gegen Antisemitismus an Hochschulen.

Wir fördern die Sichtbarkeit jüdischen Lebens und Angebote der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit jüdischer Kultur und Geistesgeschichte an den Hochschulen. Wir stärken auch die Kooperation von niedersächsischen und israelischen Universitäten, um gerade in dieser Zeit den gemeinsamen wissenschaftlichen Austausch auszuweiten.

Aber wir müssen auch über das Thema sprechen, wenn eben Prävention nicht erfolgreich ist, wenn es zu antisemitischen Angriffen kommt - wie wir, wie die Hochschulen hier entschieden handeln können. Und eben das ist wichtig: nicht nur der Rechtsrahmen, sondern dass die Hochschulen und die Hochschulleitungen hier auch Haltung zeigen und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Nach momentanem Recht übt das Präsidium das Hausrecht aus: es kann bestimmte Studierende vom Lehrbetrieb ausschließen oder ein Hausverbot aussprechen. Strafrechtlich verurteilte Personen können von den Hochschulen exmatrikuliert werden.

Hierbei ist es wichtig, dass Regelungen rechtssicher und gut abgewogen sind. Dazu braucht es juristisch saubere Lösungen und nicht einfach einen Copy-Paste-Schnellschuss aus anderen Gesetzen zusammengestückelt.

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