Pascal Mennen: Rede zur Änderung des Nds. Schulgesetzes
TOP 7 – Rot-grüner Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Schulgesetzes
- Es gilt das gesprochene Wort -
Ein neues Gesetz sorgt per se für Diskussion, auch wenn es - da herrscht große Einigkeit - längst fällig ist. Denn die freien und privaten Schulen, die unsere Schullandschaft in ihrer Vielfalt bereichern und häufig Motor für pädagogisch-didaktische Innovationen sind, erfahren in Niedersachsen Benachteiligungen, die wir sukzessive abschaffen wollen. Darin sind sich alle Fraktionen hier im Landtag einig.
Worüber sprechen wir genau?
Über 55.148 Schüler*innen, das sind etwa so viele Menschen, lieber Kollege Fühner, wie in Ihrer schönen Heimatstadt Lingen Menschen leben. Diese Schüler*innen verteilen sich auf 187 Schulen in freier und privater Trägerschaft, in denen wiederum 5040 Vollzeitbeschäftigte arbeiten.
Ich muss an dieser Stelle noch einmal den Prozess, der bis hierher stattgefunden hat, transparent machen, weil sowohl die Wortbeiträge der Opposition hier gerade eben, wie auch die empörten Zuschriften einzelner freier und privater Schulen in den letzten Tagen, zeigen, dass dieser wohl nicht überall klar war:
Der Letter of Intent ist eine Vereinbarung zwischen der ehemaligen Landesregierung aus SPD und CDU mit den Verbänden der freien und privaten Schulen, in der genau beschrieben ist, wie die Benachteiligungen, von denen ich gerade gesagt habe, dass wir sie alle miteinander sukzessive abschaffen wollen, tatsächlich sukzessiv abgeschafft werden. Bevor wir uns in der jetzigen Legislatur genau daran gemacht haben, hat die Kultusministerin die Verbände gefragt, ob dies immer noch in ihrem Sinne ist. Über Monate und gerade in den letzten Wochen haben dann Kultusministerium und Verbände um viele Details gerungen und es wurden noch viele zusätzliche Zugeständnisse an die Verbände gemacht. Ein Paradebeispiel für Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Dafür ein großes Danke an AGFS, VdP und Kultusministerium!
Was nun also gar nicht geht, ist zu behaupten, da sei etwas in Hinterzimmer gemacht worden oder hier gelte Kostenneutralität. Es gibt bereits seit dem letzten Haushaltsbegleitgesetz Geld und es wird nochmal mehr Geld geben für die freien und private Schulen.
Summiert 31 Millionen Euro stellt diese Landesregierung zur Verfügung für Ganztag, Schulsozialarbeit und IT-Administration, die Anhebung der Gehälter und auch für den Fall, dass die neue Finanzformel zu einer Schlechterstellung führt, denn das wollen wir vermeiden und haben hier extra acht Millionen Euro bereitgestellt. Wir beweisen damit erneut die Verlässlichkeit und den Handlungswillen der Landesregierung und speziell der Kultusministerin.
Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist die gerade erwähnte Finanzhilfe. Mit deren Reformierung stellen wir die Berechnung des Zuschusses des Landes zu den Betriebskosten neu auf: die Berechnungsformel für die Finanzhilfe des Letter of Intents wird auf Wunsch der Verbände außerdem gesetzlich verankert. Das gibt Planbarkeit und Verlässlichkeit.
Die neue Formel löst die seit langem unveränderten Stundensätze nach dem sog. Referenzschulmodell ab. So werden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst (inkl. Einmalzahlungen wie z.B. Inflationsausgleichszahlungen) nachvollzogen. Eine Forderung, die ich in meinen Gesprächen immer wieder gehört habe – und wir setzen sie nun um!
Mir ist bewusst, dass nicht alle Wünsche und Forderungen erfüllt werden konnten. Im Gesamtergebnis ist dieser Gesetzentwurf aber ein enormer Satz nach vorne. Wir werden den Letter of Intent auch weiter umsetzen und die Auswirkungen der Finanzhilfereform zügig evaluieren, wobei dann auch endlich die kommunalen Schulträgerkosten berücksichtigt werden, ebenfalls eine Forderung der Verbände.
Im Bereich der Schulaufsicht wird die im Letter of Intent vereinbarte Anzeige- und Genehmigungspflicht mit in das Gesetz aufgenommen. Sie stellt sicher, dass die Lehrkräfte an den freien und privaten Schulen gut qualifiziert sind, wobei auch hier noch Gespräche laufen, wie Nachqualifizierungen für Lehrkräfte ohne Lehrerlaubnis aussehen können. Diese neuen Pflichten zur Sicherung der Qualität werden erst zum Schuljahr 2026/2027 wirksam und gelten nur für die neu eingestellten Lehrkräfte an den Ersatzschulen.
Am Ende eines wirklich guten und für die Verbände transparenten Prozesses steht hier nun ein Gesetzentwurf zur Debatte, der die wesentlichen Punkte des Letter of Intent allesamt umsetzt und sogar im Sinne der Verbände hier und da noch einen drauflegt. Lediglich in zwei kleineren Punkten sei man sich noch uneinig, meldeten die Verbände vergangene Woche. Im Sinne von Kompromissen in der Demokratie in jedem Fall ein gutes Ergebnis.
Jede Woche eine Schule - zuletzt habe ich die Waldorfschule Hannover-Maschsee besucht, eine freie Schule.Für einen Lehrer wie mich, der schon an einer freien Schule unterrichtet hat und zuletzt an einer staatlichen Schule war, wurde schnell klar, dass es hier an finanziellen Ressourcen mangelt. Als ich aber erzählte, was nun kommt, den Prozess transparent machte, waren wir uns allesamt einig, dass die Richtung richtig ist – und das ist sie.
Vielen Dank!