Pascal Mennen: Rede zur Änderung des Nds. Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Rede Pascal Mennen© Plenar TV

TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, 

die Situation in den niedersächsischen Kitas ist für alle Beteiligten problematisch. Eltern und Arbeitgeber*innen beschweren sich verständlicherweise über fehlende Verlässlichkeit, Träger und Leitungen der Einrichtungen stören die starren Vorgaben beim Einsatz von Fachkräften, diese wiederum klagen über hohe Arbeitsbelastungen und verlassen nach meist wenigen Jahren zu einem nicht unerheblichen Teil den Arbeitsplatz. Und dann sind da noch die Kinder, die sich - wie so oft - nicht selbst zu Wort melden können. Auch sie sind auf geöffnete Gruppen und Verbindlichkeit angewiesen, aber eben auch auf Bildungsqualität mit echter Förderung und Kinderschutz. In dieser Gemengelage bewegen wir uns in einer Zeit, in der wir einen großen Mangel an Fachkräften haben, vor allem an denjenigen, die als so genannte Erstkräfte in den Kitas arbeiten. Zuletzt hat sich diese Negativspirale in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung immer weitergedreht. Die Unzufriedenheit mit kurzfristigen, vor allem krankheitsbedingten Schließungen haben Eltern immer häufiger an Leitungen und Fachkräften ausgelassen, während diese sich aufgrund fehlender Flexibilität im Mangelsystem nicht zu helfen wussten.

Dieser Konflikt zwischen Qualitätsansprüchen und Verlässlichkeit ist nicht leicht aufzulösen, doch wir stellen uns dieser Herausforderung und schaffen mit diesem Änderungsgesetz einen echten Spagat.

Liebe Kolleg:innen der CDU: Sie haben die Notwendigkeit eines überarbeiteten Kita-Gesetzes erkannt, direkt nach Wechsel in die Opposition sozusagen. Das Unterscheidet Sie fundamental von der AfD, die ja immer, wenn es um grundlegende bildungspolitische Fragen und Problemlösungen geht, die Arbeit verweigert. Herr Lechner, ich möchte auf Ihre Kritik eingehen, wir hätten nur auf Sie hören müssen und hätten dann bereits vor einem Jahr alle Lösungen parat gehabt: Sie und ihre Fraktion haben vor etwa einem Jahr ein Änderungsgesetz zu dem Thema eingebracht, das stimmt. Aber liebe Unions-Kolleg:innen, Ihr Gesetzentwurf war mit derart heißer Nadel gestrickt, dass alle im Ausschuss sich einig waren, dass er so nicht beschlussfähig ist. Sie haben dann auch bis vor eineinhalb Monaten gebraucht, um nachzubessern. Das ist die Wahrheit. Als regierungstragende Fraktionen haben wir aber Verantwortung. Wir können nicht einfach etwas fordern und in den Ring werfen, von dem wir -wie Sie in Ihrem ersten Gesetzentwurf- nicht mal die Konsequenzen oder die finanziellen Auswirkungen abschätzen können. Es muss im Interesse von uns allen sein, dass die Kinder bestmöglich und verlässlich betreut werden können, unausgegorene Schnellschüsse sind da nicht der richtige Weg.

Und noch ein Nachsatz: wenn Sie schon nicht gut informiert sind, was mit Ihrem vor einem Jahr schnell eingebrachten Änderungsgesetz im Ausschuss passiert ist oder wenn Sie es absichtlich nicht sagen, dann wählen Sie doch wenigstens die richtigen Begrifflichkeiten bei Ihren Forderungen im Insta-Reel. Es heißt nicht duale Ausbildung, eine duale Ausbildung wäre ein Rückschritt, vor allem finanziell und vor allem für Frauen. Darüber hinaus beschreiben Sie in Ihrem Video aber ja genau das, was wir nun machen. Wir trauen den Kräften und den Leitungen in den Einrichtungen mehr zu und das ist genau richtig so.

Ich besuche nicht nur eine Schule pro Woche, sondern auch viele Krippen, Kitas und Großtagespflegestellen. Dort habe ich zum Beispiel immer wieder den Satz gehört: „Kollegin xy arbeitet schon seit so vielen Jahren hier, bringt so viel Erfahrung und Know-how mit, warum darf ich sie als sozialpädagogische Assistenz nicht entsprechend ihrer Fähigkeiten, z.B. auch als Gruppenleitung einsetzen?“ Und genau da setzen wir an mit unserem Gesetzentwurf. Wir ermöglichen den flexibleren Einsatz von erfahrenem Personal und schaffen gleichzeitig durch ein speziell entwickeltes Qualifizierungsmodell Weiterbildung und Aufstiegschancen hin zu den dringend benötigten Erstkräften. Das bringt Entlastung ab dem ersten Tag des Inkrafttretens des Gesetzes. Ich habe viele Kita-Leitungen kennengelernt, die ihre erfahrenen Kräfte sicherlich zu diesem Schritt motivieren werden, der am Ende einen Gewinn für alle darstellt.

Auch höre ich in den Einrichtungen immer wieder, dass drei Tage Krankheitsvertretung nicht ausreichen und dass der bürokratische Aufwand insgesamt zu hoch ist. Wir erweitern diese Regelung auf fünf Tage, ermöglichen einer Kita mit beispielsweise vier Gruppen auf diese Weise eine zusätzliche Kraft, die selbstverständlich auch finanzhilfefähig ist. Wenn hier nun beispielsweise von Fachkräfteverbänden die Kritik kommt, dass die Qualität zu sehr unter diesen Maßnahmen leidet und wir Standards schleifen, während die Kommunalen Spitzenverbände (und die CDU) fordern, dass das alles noch nicht reicht und viel weiter reduziert werden muss, dann zeigt mir das, dass wir ein gutes Mittelmaß gefunden haben, dass uns die Akrobatik des Spagats gelungen ist.

Wir entschlacken außerdem die Bürokratie, indem wir komplizierte Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Anzeigeverfahren deutlich verkürzen. Immerhin sind sich hier alle einig, dass das eine gute Sache ist.

In einigen Regionen meiner Patenwahlkreise Rotenburg und Lüchow-Dannenberg ist der Fachkräftemangel noch stärker als in anderen Regionen ausgeprägt. Das gilt für viele abgelegene und nicht gut angebundene Regionen. Hier ist der verpflichtende Einsatz einer dritten Kraft in den Krippen teils nicht umsetzbar. Wir geben deshalb mehr Zeit, sollten vor Ort keine entsprechenden Kräfte gefunden werden können.

Bei meinem Besuch bei den Marienkäferchen, einer Großtagespflegestelle in Lüneburg wurde ich –wie auch aus vielen anderen Großtagespflegestellen- darauf hingewiesen, dass die im Kita-Gesetz verankerten und zu diesem Sommer umzusetzenden Standards vielerorts zu Gruppenreduzierungen und teils- schließungen führen könnten. Wir haben uns deshalb entschieden, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern und ich kenne sogar hier im Haus mindestens eine Person, bei der vor Ort das genau einen Platz mehr bedeutet und das ist, was für diesen Abgeordneten und diese Familie zählt, verlässliche und gute frühkindliche Bildung für möglichst viele Kinder.

Ich spreche viel mit den Beschäftigten, Leitungen und Eltern und mache mir gerne ein Bild von der Lage. Auch und gerade die Rückmeldungen der letzten Tage seit unserer Pressekonferenz aus genau diesen Einrichtungen machen mich zuversichtlich, dass dieser Schritt heute und die Umsetzung zum ersten August ein Gewinn für alle Beteiligten (von den Eltern und Arbeitgeber:innen über die Träger und Fachkräfte, bis hin zu den Kindern) und die Situation vor Ort sein wird.

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