Nicolas Mülbrecht Breer: Rede zu Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
TOP 3 – Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (Gesetzentwurf AfD)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten hat sich grundsätzlich bewährt. Es schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz.
Die AfD-Fraktion schlägt nun eine Änderung dieses Gesetzes vor – sie schafft mit dem vorliegenden Entwurf jedoch keine Rechtssicherheit, sondern zusätzliche Unklarheiten. Wer ändern will, muss begründen, abwägen und klar definieren. All das leistet der vorliegende Entwurf nicht. Stattdessen werden neue Begriffe wie „begrenzt“ und „kurzfristig“ eingeführt, ohne diese rechtlich zu definieren oder sauber von den bestehenden Regelungen abzugrenzen. Damit bleibt unklar, welchen tatsächlichen Regelungsmehrwert der Entwurf überhaupt bieten soll.
Zudem wird der Sonn- und Feiertagsschutz, der unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, nicht ausreichend berücksichtigt. Eine erforderliche verfassungsrechtliche Abwägung fehlt; rein wirtschaftliche Interessen stellen hierfür kein tragfähiges Argument dar.
Darüber hinaus ist die vorgeschlagene Änderung nicht erforderlich. Bereits nach geltender Rechtslage ist der Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr an Sonn- und Feiertagen ganztägig zulässig.
Verkaufsstellen, die auf den täglichen Kleinbedarf ausgerichtet sind, dürfen an diesen Tagen zudem bereits für mindestens drei Stunden öffnen.
Neue fachliche Erkenntnisse hat die AfD-Fraktion hierzu auch im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nicht vorgelegt.
Die vorgeschlagene Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ist daher aus fachlicher Sicht nicht notwendig und würde in der Praxis zu mehr Rechtsunsicherheit führen.