Nicolas Breer: Rede zur Ausgleichabgabe für mehr Inklusion
Rede TOP 17: Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen (Antrag SPD/Grüne)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglieder des Landtages werden Sie bekanntlich zu Veranstaltungen wie Bürgerempfängen, parlamentarischen Abenden oder auch mal zu einer Familienfeier eingeladen.
Vermutlich gibt es da auch hin und wieder Berührungspunkte zu einem Themenfeld, mit dem Sie sich nicht ganz so gut auskennen. Da dies nicht auf den Bereich der Menschen mit Behinderungen zutreffen soll, möchte ich Ihnen heute exklusives Wissen mit auf dem Weg geben:
Wussten Sie beispielsweise, dass in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung leben – wovon die Hälfte in der Altersgruppe zwischen 55 und 74 Jahren vorzufinden ist.
Um das kurz ins Verhältnis zu setzen: In Niedersachsen leben aktuell ca. 8,1 Millionen Menschen. Damit hätten wir auch die Einwohnerzahl Niedersachsens aufgefrischt.
Klingt schon interessant oder?
Da geht aber noch mehr.
Wussten Sie, dass die meisten Behinderungen im Laufe des Lebens entstehen?
Nur etwa 3 Prozent der Behinderungen sind angeboren oder treten im ersten Lebensjahr auf.
Über 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht.
Oder wussten Sie, dass die Gruppe der arbeitslosen Schwerbehinderten deutlich besser qualifiziert ist, als die Gruppe der arbeitslosen nicht-behinderten Menschen?
Und dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit schweren Behinderungen bei 10,8 Prozent dennoch deutlich höher liegt, als bei denen ohne Behinderung?
Da ließe doch ein Entschließungsantrag draus machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Wir haben in Deutschland einen Fachkräftemangel, welchen wir selbstverständlich durch diesen Entschließungsantrag alleine nicht beheben werden. Dennoch ist es wichtig, alle vorhandenen Potenziale zu nutzen, um dem entgegenzuwirken.
Vor einigen Wochen war ich bei dem Unternehmen GDA GmbH in Haren an der Ems zu Besuch.
Ein Dienstleister im Handwerk rund um Immobilien, Innenräume und Außenanlagen. Der Geschäftsführer des Inklusionsunternehmens, Herr Rolfes, stellte mir dort Teile seines Teams vor.
Zu diesem Team gehört unter anderem Brigitte.
Brigitte ist 61 Jahre jung und seit 11 Jahren im Unternehmen tätig.
Aufgrund ihrer Schwerhörigkeit ist sie stark in der Kommunikation mit Kunden und Kollegen eingeschränkt – sie fällt somit in den Personenkreis der Menschen mit einer schweren Behinderung.
Brigitte arbeitet im Bereich Raum & Gestaltung und führt dort sämtliche Maler- und Fußbodenarbeiten durch. Gerade aufgrund ihrer Erfahrungen und ihrem Umgang mit anderen Kollegen, wird Brigitte als wertvolle Mitarbeiterin geschätzt.
Es gibt gute Beispiele wie dieses, dass Unternehmen Fachkräfte mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen beschäftigt.
Und gerade deshalb möchten wir den Zugang zum Arbeitsmarkt für qualifizierte Menschen mit schweren Behinderungen weiter vereinfachen.
Denn nur, weil jemand in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, heißt es noch lange nicht, dass das Ergebnis der Arbeit darunter leidet.
Besonders hervorheben möchte ich deshalb den zweiten Punkt unseres Entschließungsantrages: die Förderung des Ausbaus von Inklusionsbetrieben durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkbildung in Kooperation mit der NBank.
Denn um Vorurteile abzubauen, müssen wir mögliche Berührungsängste reduzieren und Begegnungen schaffen.
Lassen Sie uns Menschen wie Brigitte den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter vereinfachen.
Ich freue mich auf die konstruktive Beratung im Ausschuss und bin mir sicher, dass Sie mit dem heutigen Wissen beim nächsten parlamentarischen Abend glänzen werden.