Nicolas Breer: Rede zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes und des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Rede Nicolas Breer© Plenar TV

Rede TOP 3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

in Anbetracht der begrenzten Redezeit versuche ich mich trotz der Wichtigkeit des Themas kurz zu halten.

wir verabschieden heute zwei Novellierungen.

Die des Niedersächsischen Psychisch-Kranken-Gesetzes und die des Maßregelvollzugsgesetzes.

Der Maßregevollzug schützt Menschen vor sich selbst, aber auch unbeteiligte Dritte, mit dem langfristigen Ziel der Wiedereingliederung in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben.

Auf diesem Weg kann es in akuten Krisensituationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie beispielsweise einer Fixierung kommen.

Eine Fixierung ist und bleibt dabei ein intensiver und häufig leider auch gewaltvoller Eingriff in die persönlichen Freiheiten eines Menschen.

Gerade deshalb darf und wird dies nur als letztes Mittel zum Schutz vor akuter Eigen- oder Fremdgefährdung angewendet.

Um den Schutz der fixierten Person in dieser akuten Krisenlage zu sichern, kommen wir diesem mit der Novellierung nach.

Um Freiheitsentzug zum Schutz der betroffenen Person in Zukunft so gering wie möglich zu halten,

ist die Weiterentwicklung von Präventionskonzepten zur psychischen Gesundheit, insbesondere im Kindes und Jugendalter von größter Bedeutung.

Dies ist unabhängig der Novellierung weiterhin Ziel unserer Arbeit.

Ich danke allen Mitarbeitenden, die dafür Sorge tragen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen die bestmöglichste Versorgung erhalten. Sie leisten sehr verantwortungsvolle Arbeit! Dafür gebührt Ihnen großer Dank!

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