Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Rede TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das  gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

ich freue mich sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.

Eine Verstetigung der während der Pandemie geschaffenen Möglichkeit für kommunale Mandatsträger*innen, an Sitzungen der Kreistage, kommunalen Räten und Ausschüssen auch per Videokonferenztechnik teilnehmen zu können, ist der richtige – und vor allem zeitgemäße Weg, um politisch engagierte Menschen auch zukünftig für dieses unentbehrliche Ehrenamt zu gewinnen.

Schließlich haben sich Videokonferenzen in den letzten Jahren als „Business as usual“ etabliert.

Dabei wird nicht nur die Vereinbarkeit von Mandat und Familie erleichtert, sondern zudem so mancher Fahrtweg – und damit wertvolle Zeit – gespart.
Klar ist aber auch, dass der persönliche Kontakt durch nichts 100 % ig zu ersetzen ist. Deshalb handelt es sich hier auch lediglich um eine „Kann-“ und keine „Muss“-Lösung.

Mit dem vorliegenden Entwurf möchten wir den niedersächsischen Kommunen dauerhaft diese Wahlmöglichkeit geben.
Darüber hinaus nehmen wir auch im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz Änderungen vor, die die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen während der Pandemie in allgemeine Regelungen umsetzen.

Die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen stärken wir zusätzlich, indem wir für unstreitige Angelegenheiten ohne Erörterungsbedarf die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren eröffnen.

Einigungsstellen hingegen haben als Schlichtungsstellen eine besondere Funktion. Deshalb soll die Durchführung von Video- oder Telefonkonferenzen für Einigungsstellen nur zugelassen werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

Liebe Kolleg*innen,

ich danke allen Beteiligten für die vorangegangene konstruktive Beratung und bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

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