Nadja Weippert: Rede zur Verwaltungsdigitalisierung (Antrag CDU)
Rede TOP 10: Onlinezugangsgesetz 2.0 – Digitalisierung der Verwaltung endlich auf die Überholspur setzen (Antr. CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
wir alle wissen, dass sowohl die Modernisierung der Verwaltung als auch die Digitalisierung in Deutschland insgesamt in den vergangenen Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurden.
Spätestens seit Einführung des ersten Smartphones vor knapp 17 Jahren hätte die Prioritätensetzung für alle klar sein können – und müssen!
Aus meiner Sicht sind daher alle in den letzten Jahren regierungstragenden Parteien auf Bundesebene mitverantwortlich für den heutigen „Missstand“.
- Weil sie zu spät gehandelt haben.
- Weil sie zu wenig investiert haben.
- Und weil sie damit die Zeichen der Zeit schlichtweg ignoriert haben.
Denn wer nicht mit der Zeit geht, geht bekanntlich mit der Zeit.
Anekdotisch erinnern möchte ich an dieser Stelle noch an die Prioritätensetzung des für das Thema „Verwaltungsdigitalisierung“ zuständigen Bundesinnenministers Horst Seehofer, der im Jahr 2018 nach kontroverser Debatte den Begriff „Heimat“ in den Namen des Ministeriums aufgenommen hat.
Aber Verwaltungsdigitalisierung? Fehlanzeige!
Liebe Kolleg*innen,
der Begriff „Verwaltungsdigitalisierung“ muss selbstverständlich nicht zwingend im Namen oder der Überschrift eines Ministeriums stehen.
Und doch zeigt sich an dem Beispiel, wie die Wichtigkeit des Themas bei den Hauptverantwortlichen in Berlin noch vor sechs Jahren eingeschätzt wurde.
Und bedauerlicherweise setzt sich dieses politische Handlungsdefizit aktuell fort.
Die eigentlich vielversprechende Novelle des Onlinezugangsgesetzes hat am 22. März im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Vermittlungsausschuss wurde durch den Bundesrat nicht angerufen.
Somit hat sich der hier heute vorliegende Antrag der CDU aus unserer Sicht erledigt und wird daher von uns abgelehnt.
Aber, liebe Kolleg*innen,
wir sind nicht gewählt um zu resignieren oder gar aufzugeben.
Vielmehr hat die niedersächsische rot-grüne Koalition einen umfassenden Antrag zur Digitalisierung der Verwaltung verfasst, den wir morgen hier ins Plenum einbringen werden.
Im Gegensatz zu dem Antrag der CDU setzt unser rot-grüner Antrag dort an, wo wir selbst handeln können: Nämlich auf der Landesebene und nicht bei Bundeszuständigkeiten.
Ich freue mich deshalb auf die morgige Einbringung und Debatte unseres Antrags für ein digitales zukunftsfähiges Niedersachsen – auch in den Verwaltungen dieses Landes.