Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
Rede TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (SPD/GRÜNE)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
heute verabschieden wir hier ein Gesetz, das nicht weniger als ein Game-Changer in der niedersächsischen Notfallversorgung darstellt.
Wir starten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in eine neue Ära der rettungsdienstlichen Versorgung unseres Flächenlandes und führen die Telenotfallmedizin im niedersächsischen Rettungsdienst ein.
Die Telenotfallmedizin stellt damit einen weiteren wichtigen Baustein unserer zukunftsgerichteten Strategie für die Sicherstellung einer verlässlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden medizinischen Versorgung dar.
Notfallsanitäter*innen können sich zukünftig am Einsatzort über einen Video-Chat die Unterstützung speziell ausgebildeter Notärzt*innen einholen, um eine optimale Versorgung der Patient*innen auch dann zu gewährleisten, wenn physisch keine Notärzt*in oder kein Notarzt in der Nähe ist – oder schnell vor Ort sein kann.
Denn manchmal entscheiden bekanntermaßen Sekunden über Leben und Tod.
Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das Pilot-Erfolgsprojekt des Landkreises Goslar nun über das ganze Land ausrollen können und damit den Menschen in unserem Land mehr Sicherheit in der medizinischen Versorgung im Angesicht des Demographischen Wandels und der großen Herausforderung der Fachkräftegewinnung bieten können.
Wie wir aus den Erfahrungen des Pilot-Projektes zur Telenotfallmedizin im Landkreis Goslar wissen, haben sich in knapp 47 % aller physischen Einsätze die Notärzt*innen selbst für nicht erforderlich gehalten. Eine Behandlung per Telemedizin wäre aus ihrer Sicht ausreichend gewesen.
Und doch waren die Notärzt*innen im Mittel jedoch ca. 25 Minuten vor Ort gebunden – während sie vielleicht an anderer Stelle dringender gebraucht worden wären, um Leben zu retten.
Deshalb dient unser vorliegender Gesetzentwurf nicht nur den Patient*innen in Niedersachsen, sondern auch der dringend erforderlichen Entlastung unserer Notärzt*innen und Rettungsdienste sowie der Sicherung des Qualitätsniveaus – auch in ländlichen Räumen.
Wir sehen die sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die erheblichen Zuwächse bei den Einsatzzahlen.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten großen Schritt in Richtung Zukunftsfestigkeit und Resilienz unseres Rettungsdienstsystems machen.
Dieser Schritt wird aber nicht der letzte sein. Weitere werden zeitnah folgen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung!