Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Gesetzentwurf SPD/GRÜNE)

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

Rede TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

ich freue mich besonders, dass wir als Rot-Grüne Regierungskoalition mit diesem Gesetzentwurf in eine neue Ära der rettungsdienstlichen Versorgung unseres Flächenlandes einsteigen und die Telenotfallmedizin im niedersächsischen Rettungsdienst einführen.

Denn die Telenotfallmedizin stellt einen weiteren wichtigen Baustein unserer zukunftsgerichteten Strategie für die Sicherstellung einer verlässlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden medizinischen Versorgung dar.

Notfallsanitäter*innen sollen sich zukünftig am Einsatzort über einen Video-Chat die Unterstützung speziell ausgebildeter Notärzt*innen einholen können, um eine optimale Versorgung der Patient*innen auch dann zu gewährleisten, wenn physisch kein Notarzt in der Nähe ist.

Bekanntlich spielt insbesondere der Faktor Zeit bei einer notärztlichen Versorgung eine entscheidende Rolle.

Bei einem entsprechenden Pilot-Projekt zur Telenotfallmedizin, das im Jahr 2021 im Landkreis Goslar gestartet war, stellte sich zudem heraus, dass bei knapp 46,7% aller Notarzteinsätze sich die Notärzt*innen selbst für nicht erforderlich hielten. Im Mittel waren sie jedoch ca. 25 min vor Ort an der jeweiligen Einsatzstelle gebunden – und damit nicht für andere Rettungseinsätze verfügbar.

Deshalb dient unser Gesetzentwurf – der übrigens von den Verbänden sehr begrüßt wird – auch der dringend erforderlichen Entlastung unserer Notärzt*innen und Rettungsdienste sowie der Sicherung des Qualitätsniveaus.

Der Niedersächsische Landtag hat bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Enquetekommission mit dem Auftrag eingesetzt, Lösungsansätze zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen zu erarbeiten.

Die Kommission hat in ihrem Abschlussbericht – u.a. für die Neuaufstellung der Notfallversorgung – einstimmig konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer*innen und Kostenträger*innen liegen.

Folgerichtig haben wir bereits in unserem Rot-Grünen Antrag „Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neu ausrichten!“ vom 14.Juni 2023 aufgezeigt, welche Konsequenzen aus der gestiegenen Inanspruchnahme der Notfallversorgung in den vergangenen Jahren zu ziehen sind.

Die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen belegen eine Fallzahlensteigerung in Notfallambulanzen um ca. 30 % in den vergangenen zehn Jahren, während die Fallzahlen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im gleichen Zeitraum um rund 17 % gesunken sind.

Das zeugt von einem Ungleichgewicht und großen unnötigen Belastungen für unser Gesundheitssystem.

Im Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“ wurde zudem ebenfalls festgestellt, dass in etwa der Hälfte der Fälle der Rettungsdienst nicht die richtige Versorgungsebene war.

Liebe Kolleg*innen,

wir sehen die sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die erheblichen Zuwächse bei den Einsatzzahlen.

Daher entwickeln wir mit diesem Gesetzentwurf unseren niedersächsischen Rettungsdienst entsprechend dem dargestellten Gesamtkonzept weiter, damit er auch in Zukunft den Anforderungen und gestiegenen Ansprüchen gewachsen bleibt.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unser Rettungsdienstsystem deutlich nach vorne bringen werden und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv