Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Gesetzentwurf CDU)
Rede TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (GE CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
neben dem hier heute zur ersten Beratung vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes, hat die CDU-Fraktion bereits einen weiteren Entwurf zum selben Gesetz im parlamentarischen Verfahren.
Und zwar bezüglich der Thematik „Rettungsassistent*innen“.
An dieser Stelle möchte ich einmal festhalten, dass solch kleinteilige Gesetzentwürfe nicht von einem effizienten oder gar verantwortungsbewussten Vorgehen zeugen.
Diese unkoordinierte Vorgehensweise sorgt vor allem für eins: Verunsicherung.
Verunsicherung bei den Mitarbeitenden in den Rettungsdiensten und Verunsicherung auch bei den Kostenträger*innen.
Und das bei einem so wichtigen Thema, liebe Kolleg*innen!
Die CDU ist nicht die erste Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag, die auf die Idee der flächendeckenden Versorgung mit Gemeindenotfallsanitäter*innen gekommen ist.
Im Gegenteil! Wir als rot-grüne Regierungsfraktionen haben zu dem Thema bereits im Juni in unserem Entschließungsantrag „Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neu ausrichten!“ konkrete Vorschläge gemacht.
Dabei ist das Konzept der Gemeindenotfallsanitäter*innen ein wichtiger Baustein um eine wohnortnahe, medizinische Versorgung in unserem Flächenland Niedersachsen zukünftig zum einen sicherzustellen und zum anderen Notfallambulanzen sowie Rettungsdienste aktiv zu entlasten.
Denn die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen belegen eine Fallzahlensteigerung in Notfallambulanzen um ca. 30 % in den vergangenen zehn Jahren, während die Fallzahlen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes im gleichen Zeitraum um rund 17 % gesunken sind.
Darüber hinaus sind die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter gestiegen.
Das zeugt von einem Ungleichgewicht und großen unnötigen Belastungen für unser Gesundheitssystem.
Im Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“, das im Jahr 2019 in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, Ammerland und der Stadt Oldenburg startete, wurde festgestellt, dass in etwa der Hälfte der Fälle der Rettungsdienst nicht die richtige Versorgungsebene war.
Das Rettungsmittel Gemeindenotfallsanitäter*in kann das vorhandene Spektrum der Rettungsmittel gut ergänzen und hier Abhilfe schaffen.
Liebe Kolleg*innen,
in unserem genannten Entschließungsantrag machen wir aber auch deutlich, dass zuallererst die Frage der Finanzierung geklärt werden muss. Denn die Kosten dürfen am Ende nicht bei unseren eh schon finanziell stark belasteten Kommunen alleine hängenbleiben. Stattdessen muss bei den zuständigen Kostenträger*innen auf eine gemeinschaftliche Finanzierung hingewirkt werden.
Entgegen den Behauptungen der CDU ist die Finanzierungsfrage nämlich keineswegs so einfach zu beantworten oder gar geklärt!
Da die Gemeindenotfallsanitäter*innen auch Aufgaben des ärztlichen Bereitschaftsdienstes übernehmen, erwartet die Gesetzliche Krankenversicherung eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Die KVN wiederum sieht keine Rechtsgrundlage für eine Kostentragung ihrerseits und vertritt die Ansicht, dass es dazu einer Änderung des Bundesrechts im SGB V bedürfte und das Landesrecht nachrangig sei.
Neben der generellen Finanzierungsfrage müssen also auch auf Bundesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine Etablierung der Gemeindenotfallsanitäter*innen in weiteren niedersächsischen Rettungsdienstbereichen zu ermöglichen.
Für eine perspektivisch flächendeckende Versorgung werden wir in dem nun anstehenden parlamentarischen Verfahren somit noch diverse Änderungen an den hier vorgeschlagenen Regelungen vornehmen und unser Vorhaben mit der Bundespolitik in Einklang bringen müssen.
Vielen Dank.