Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und weiterer Gesetze

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (GE Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wir leben in einer Zeit, in der sich viele Menschen mittlerweile leider folgende, sehr ernsthafte Fragen stellen müssen:

Kann und möchte ich mich politisch engagieren?

Passt ein politisches Ehren- oder gar ein Hauptamt in mein Leben?

Oder aber ist das Risiko für mich – und vielleicht sogar meine Familie – zu groß, für dieses unentbehrliche, gesellschaftliche Engagement am Ende zur Zielscheibe in einer teils politisch verrohten Welt zu werden?

Die Übergriffe nicht nur auf Amts- und Mandatsträger*innen, sondern auch auf ehrenamtlich politisch Engagierte haben bekanntlich gerade im vergangenen Jahr massiv zugenommen.

Hass, Hetze und die Verbreitung von „Fake News“ gehören heutzutage zum traurigen Alltag fast einer jeden politisch engagierten Person.

Der früher selbstverständliche „Respekt“ ist einer Art „Entmenschlichung“ gewichen.

Die Wurzeln – und ich glaube, dass wissen wir alle hier nur zu gut, liebe Kolleg*innen – liegen insbesondere in den Sozialen Medien.

Warum sollte man sich also freiwillig diesem verrohten Klima aussetzen?

Die Antwort ist klar:

Weil es zum Glück noch viele Menschen in unserem Land gibt, für die das Glas halb voll und eben nicht halb leer ist.

Menschen, die an das gute und positive Wirken von Politik glauben, die Mut geben wollen anstatt Angst zu machen und die fest davon überzeugt sind, dass dieses Engagement für die Bürger*innen vor Ort in unseren Kommunen – und damit für unsere gesamte Gesellschaft – schlichtweg Ehrensache ist, liebe Kolleg*innen!

Schließlich entscheiden ehrenamtliche Ratsmitglieder beispielweise darüber, wo die nächste Kita gebaut und welcher Radweg saniert wird.

Dieses Engagement ist also unbezahlt – aber eben auch unbezahlbar!

Denn Demokratie beginnt vor Ort!

Und in knapp zwei Jahren, liebe Kolleg*innen, voraussichtlich im September 2026 stehen bei uns in Niedersachsen wieder Kommunalwahlen an.

Deshalb ist es wichtig und richtig, sich jetzt ausführlich mit den Bedingungen im kommunalen Ehren- und Hauptamt auseinanderzusetzen und beides aktiv zu stärken, damit sich möglichst viele Menschen dafür entscheiden, Verantwortung in unseren Kommunen zu übernehmen.

Daher danke ich an dieser Stelle der Landesregierung ausdrücklich für den vorliegenden Gesetzentwurf, der einen ersten Schritt zur Modernisierung unseres Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes darstellt.

Konkret werden hier drei klare Ziele verfolgt. Sowohl die Innenministerin als auch mein Kollege Jan- Philipp Beck haben die Punkte kommunale Konzernkredite und kommunale Zusammenarbeit bei Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen eben bereits ausführlich erläutert, so dass ich insbesondere auf den dritten Punkt eingehen will:

Die Verlängerung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamt*innen, also unserer hauptamtlich tätigen Bürgermeister*innen und Landrät*innen.

Wir Grüne setzen darauf, dass sich dank längerer Amtszeiten wieder mehr Menschen dazu entschließen, ein politisches Hauptamt anzustreben und so Verantwortung für die Bürger*innen in den Kommunen zu übernehmen.

Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie und Personen in herausgehobenen politischen Ämtern unter großem Druck stehen sowie permanenten Anfeindungen ausgesetzt sind, braucht es mehr Anreize und vor allem Sicherheit.

Denn wir benötigen mehr Qualifizierte und Politikbegeisterte, die in ihrer Gemeinde, Stadt oder im auch Landkreis etwas bewegen und gestalten wollen.

Längere Amtszeiten für Hauptverwaltungsbeamt*innen bieten daher größere Planungssicherheit – nicht nur für das eigene Leben. In vielen Kommunen und Landkreisen gibt es wichtige Projekte, die nur langfristig umzusetzen sind und deswegen mehr Kontinuität an der Verwaltungsspitze verlangen.

Deswegen begrüßen wir es, wenn Bürgermeister*innen und Landrät*innen bald wieder für acht anstatt für fünf Jahre gewählt werden.

Wie gesagt, klar ist, dass die Amtszeitanhebung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Attraktivitätssteigerung kommunaler Mandate ist.

Im zweiten Schritt wollen wir des Weiteren das kommunale Ehrenamt stärken und unser NKomVG modernisieren, um unsere kommunale Ebene zukunftsfest aufzustellen. Ein besonderes Augenmerk wollen wir dabei auf die Steigerung des Frauenanteils in der kommunalen Ebene und die Verbesserung von Partizipationsmöglichkeiten legen.

Ich freue mich daher auf die weitere Beratung in den Fachausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Zurück zum Pressearchiv