Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Rede zu TOP 5 NFAG - GE LReg „Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich“, Drs. 19/8503 am 15.12.2025
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
auch heute geht es hier schon um Geld – wenn auch noch nicht um den Landeshaushalt.
Es geht vielmehr um verfassungsrechtliche und finanzielle Gerechtigkeit.
Es geht darum, dass jeder Ort in Niedersachsen – egal ob Dorf oder Stadt – die Chance hat, lebenswert zu bleiben.
Und es geht darum, dass wir als Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen Wort halten:
Denn wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, den Kommunalen Finanzausgleich – kurz „KFA“ – fairer zu gestalten.
Heute liefern wir, denn wir alle wissen:
Unsere Kommunen stehen unter massivem Druck. Sie stemmen Kitas, Schulen, Krankenhäuser – und das oft mit leeren Kassen.
Gleichzeitig zeigen die Zahlen: Die Landkreise in Niedersachsen wurden bisher bevorzugt, während Städte und Gemeinden zu kurz kamen.
Das Gutachten des Landesamtes für Statistik hat das bestätigt.
Da sich in den vergangenen Jahren die Aufgabenzuständigkeit zu Lasten der gemeindlichen Ebene verschoben hat, ist die bisherige Verteilung des Kommunalen Finanzausgleiches überholt und muss schnellstmöglichst angepasst werden.
Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf und ändern das Verhältnis zu Gunsten einer gerechteren und verfassungsrechtlich gebotenen Aufteilung von bisher 50,9% des Anteils für Städte und Gemeinden im Kommunalen Finanzausgleich auf nunmehr 53,8 %.
Die Landkreise erhalten zukünftig noch 46,2 % statt bisher 49,1 %.
Von 2026 an fließen also die Mittel dorthin, wo der Bedarf laut Gutachten des Landesamtes am größten ist.
Die Methodik und Grundlagen des Gutachtens wurden im Vorwege von keiner Seite angezweifelt – auch wenn im Nachgang manchmal das Gegenteil behauptet wird.
Und trotzdem ist uns auch klar, dass es eine Handvoll Landkreise gibt, die besonders unter der Reduzierung des „Flächenfaktors“ leiden und daher sehr negativ von der Änderung des KFA betroffen sind.
Mir persönlich war es daher ein besonderes Anliegen, dass wir als rot-grüne Koalition einen Änderungsvorschlag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und beschließen, der genau diese Härten in den stark negativ betroffenen Landkreisen abfedern soll.
Um das zu erreichen, wird es eine temporäre Erhöhung des Ansatzes für Bedarfszuweisungen um jeweils 50 Millionen Euro innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2027 bis 2029 geben.
Unsere Kommunen brauchen aber noch mehr Unterstützung für überfällige Investitionen, die durch die Schuldenbremse jahrelang unnötig verzögert wurden – und zwar über den KFA hinaus.
Deshalb möchte ich hier noch an das im letzten Plenarabschnitt beschlossene „Kommunalfördergesetz“ und den „Pakt für Kommunalinvestitionen“ in Höhe von 640 Millionen erinnern, die wir als rot-grüne Koalition ebenfalls auf den Weg gebracht haben.
Klar ist aber auch:
Wir sitzen alle in einem Boot – egal ob kleine Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land oder Bund. Den Menschen da draußen ist die Zuständigkeit egal. Sie wollen einen Staat, der funktioniert.
Liebe Kolleg*innen, tun wir daher alle das in unserer Macht Stehende dafür, insbesondere an den Stellen, an denen wir persönlich Einfluss darauf haben – im Zusammenhalt für ein starkes und gerechtes Niedersachsen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank!