Nadja Weippert: Rede zur Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 4 – Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Mit dem heutigen Beschluss unseres Gesetzentwurfs bringen wir vier wesentliche Änderungen auf den Weg.

Erstens verlängern wir die Amtszeiten von hauptamtlichen Bürgermeister*innen und Landrät*innen von derzeit fünf auf acht Jahre, analog der bereits bestehenden Regelung der allgemeinen Stellvertreter*innen in unseren Kommunen.

Wir wollen damit mehr Menschen ermutigen, ein politisches Hauptamt in der ersten Reihe anzustreben und so Verantwortung für die Bürger*innen in den Kommunen zu übernehmen. Denn längere Amtszeiten bieten größere Planungssicherheit, sowohl im Amt als auch im Privatleben der Amtsträger*innen. Und gerade Letzteres macht das Amt attraktiver. Das ist dringend nötig!

Denn unser Land, allen voran unsere kleinen Kommunen, brauchen dringend Menschen, die trotz zahlreicher und leider stark zunehmender öffentlicher Anfeindungen – unter anderem von Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen – noch bereit sind, Verantwortung in so einem Amt zu übernehmen.

Zweitens liefern wir das, was die Kommunen angesichts knapper Haushalte dringend fordern: Die Aufnahme von Konzernkrediten als dauerhafte Regelung wird nach inzwischen erfolgter und erfolgreicher Erprobungsphase fest etabliert. Damit können unsere Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und die Mittel an diese weiterleiten, ohne den Kernhaushalt dabei zu belasten.

Drittens geben wir den niedersächsischen Gemeinden die Möglichkeit, künftig die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge auf die Landkreise zu übertragen. Bislang ist lediglich eine Übertragung auf eine andere Gemeinde möglich. Da aber die Landkreise fachlich und personell deutlich besser aufgestellt sind, ist diese Neuerung hilfreich und sinnvoll.

Und last but not least stellen wir über eine nachträglich noch eingearbeitete Regelung klar, dass keine Pflicht zur Erhebung der kommunalen Bettensteuer besteht.

Und doch sind das nur erste Schritte auf dem Weg zu einer dringenden Modernisierung unserer Niedersächsischen Kommunalverfassung. Weitere, die unsere Kommunen, aber vor allem auch das Ehrenamt zukunftsfest aufstellen, werden zeitnah folgen. Ich bitte um ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank!

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