Nadja Weippert: Rede zum Niedersächsischen Kommunalfördergesetz

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 13 Gesetzentwurf zum Niedersächsisches Kommunalfördergesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Heute ist ein historischer Tag für unsere Kommunen in Niedersachsachsen. Denn heute verabschieden wir ein Gesetz, dass nicht weniger als ein „Gamechanger“ ist – weg von überbürokratisierten, komplizierten Verfahren bei der Fördermittelbeantragung hin zu vereinfachter Auszahlung investiver Mittel, die unsere Kommunen so dringend brauchen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum „Niedersächsischen Kommunalfördergesetz“ ermöglichen wir, dass Fördermittel in unseren niedersächsischen Kommunen künftig einfacher und schneller ankommen, so dass Investitionen – und damit Vorhaben – beschleunigt werden können.  

Wir setzen damit einen ganz wichtigen Punkt unseres Koalitionsvertrages um und senden ein positives Signal des Vertrauens für handlungsfähige, selbstbewusste und starke Kommunen.

Unser Ziel als rot-grüne Koalition und Landesregierung ist klar: Starke, resiliente Kommunen durch mehr Investitionen und weniger bürokratische Fesseln.

Gerade in Zeiten großer finanzieller und struktureller Herausforderungen ist es entscheidend, dass unsere Städte, Gemeinden und Landkreise möglichst wenig Aufwand an bürokratische Verfahren verschwenden, sondern ihre Ressourcen zielgerichtet genau dort einsetzen können, wo sie vor Ort jeweils am dringendsten gebraucht werden.

Uns Grünen ist dabei vor allem wichtig, dass die Vereinfachung der Nachweisverfahren die Verwaltungen spürbar entlastet und die Umsetzung des im März beschlossenen 600-Millionen-Euro-Paktes für Kommunalinvestitionen beschleunigt.

Unsere Kommunen können dabei selbst entscheiden, in welche Vorhaben sie die Fördermittel investieren wollen oder müssen. Ob in Schulen, Kindergärten oder Straßensanierung – mit diesem „Startschuss“ als erstem Baustein eines „historischen Investitionsprogrammes“ wird moderne Infrastruktur in unserem Land schneller als bisher Realität.

Diese Investitionen kommen allen Menschen in Niedersachsen zugute und stärken die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden – und damit den „Zukunftsstandortes Niedersachsen“ als Ganzes.

Konkret werden den Kommunen noch in diesem Jahr 400 Millionen Euro über dieses Gesetz zur Verfügung gestellt, ungefähr je hälftig verteilt auf die Gemeinden und die Landkreise. Den diesbezüglichen Nachtragshaushalt haben wir heute Morgen hier im Plenum beschlossen.

Die Förderung orientiert sich am Prinzip der Einwohnerzahl und sieht für kleine Kommunen zusätzlich einen Sockelbetrag in Höhe von 200.000 Euro vor.

Aber nicht nur der „Pakt für Kommunalinvestitionen“ soll auf diese Weise vereinfacht ausgezahlt werden, nein.

Auch die zu erwartenden Mittel für Investitionen des Bundes sollen mithilfe dieses Gesetzes einfach und bürokratiearm verteilt werden.  

Darüber hinaus hoffen wir sehr, dass zukünftig alle niedersächsischen Ministerien dieses Kommunalfördergesetz als Vehikel und Grundlage nutzen, um so die Auszahlung investiver Fördermittel direkt, schnell und unbürokratisch an unsere Kommunen umzusetzen.

Ich bitte daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf – für starke Kommunen in einem starken Niedersachsen!

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