Nadja Weippert: Rede zum Nds. Personalvertretungsgesetz und Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (Gesetzentwurf SPD/GRÜNE)

TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

am vergangenen Sonntag ist das Internet 30 Jahre alt geworden.

Am 30.4.1993 gab das Cern-Direktorium in Genf das „World Wide Web“ kostenlos für die Öffentlichkeit frei.

Vom ursprünglichen Experiment einer kleinen Forschungsgruppe, die es anfangs lediglich Expert*innen ermöglichte, sich auszutauschen, wurde etwas, dass heute aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken ist.

Ob Kommunikation, Navigation oder Online-Banking, um nur drei Bereiche zu nennen:

Die Frage, die sich am Anfang noch vielen stellte, „ob sich dieses Internet wohl durchsetzt“, ist inzwischen mehr als obsolet.

Fragen zum Datenschutz und zur Rechtssicherheit sind es hingegen nicht.

Die Corona-Pandemie hat auf das „digitale Umschalten“ wie ein Booster gewirkt.

Video- und Telefonkonferenzen wurden von der Ausnahme zur Regel.

Das unkomplizierte digitale Zusammenkommen von Menschen mit unterschiedlichsten Wohnorten ist nicht nur in unserem Flächenland Niedersachsen zur Selbstverständlichkeit geworden.

Umso wichtiger ist es, nun allgemeine Regelungen für offizielle Gremien auch gesetzlich zu fixieren.

Während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen mussten schnellstmöglich Voraussetzungen geschaffen werden, um unter anderem die kommunale Selbstverwaltung rechtssicher handlungsfähig zu halten.

Diese Möglichkeit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verstetigen.

Im Kommunalverfassungsgesetz nehmen wir daher eine Klarstellung hinsichtlich der Ladung und Teilnahme von Abgeordneten an kommunalen Ratssitzungen per Videokonferenztechnik vor.

Eine solch zeitgemäße Möglichkeit zur Teilnahme und Mitgestaltung kann im Übrigen dazu beitragen, auch zukünftig Menschen für dieses unentbehrliche Ehrenamt in ihren Kommunen zu gewinnen.

Des Weiteren entwickeln wir mit diesem Entwurf das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiter.

Die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen während der pandemischen Lage setzen wir in allgemeine Regelungen um.

Zur Stärkung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen wird für unstreitige Angelegenheiten ohne Erörterungsbedarf zudem die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren eröffnet.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

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