Nadja Weippert: Rede zum Angriff der AfD auf die Kommunalverfassung

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 10 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD

- Es gilt das gesprochene Wort -

An diesem Gesetzentwurf hat man gemerkt, dass er von einer Fraktion geschrieben wurde, die keinerlei kommunalpolitische Erfahrung hat. Schließlich gibt es nicht nur Personen, die als Parteimitglied als Hauptverwaltungsbeamt*innen kandidieren.

Tatsächlich gibt es viele unabhängige Kandidierende und unterschiedlichste Wählergemeinschaften. Die kommunalen Wahlausschüsse sind in der Regel also breitgefächert aufgestellt.

Als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal sah, habe ich daher auch folgende drei Fragen gestellt:

Erstens: Wie wurden eigentlich in den vergangenen Jahrzehnten rechtssicher Kandidierende für die Hauptverwaltungsämter in Niedersachsen aufgestellt?

Zweitens: Warum hat eigentlich nie zuvor jemand eine Änderung des § 80, Absatz 4, Satz 3 im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gefordert?

„Gewählt werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.“

So heißt es übrigens in dem entsprechenden Absatz.

Und drittens: Warum bringt nun ausgerechnet die AfD eine solche Änderung unserer Kommunalverfassung ins Spiel?

Vielleicht weil die AfD selbst ahnt – oder vielleicht sogar schon weiß – dass es Personen in der Partei gibt, die eben nicht fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, wie es als Grundvoraussetzung der Wählbarkeit formuliert ist und die vielleicht trotzdem vorhaben, für die höchsten Ämter unser Kommunalebene zu kandidieren.

Daher werte ich diesen Gesetzentwurf auch als „Selbstanzeige“ und danke für die Vorlage.

Welchen Geist dieser Gesetzentwurf atmet, wurde mit dem Vergleich von autoritären Staaten wie Iran und Russland sehr deutlich.

Ich bin sicher, liebe Kolleg*innen: Dieser Gesetzentwurf der AfD ist nur der Anfang. Weitere Angriffe auf unsere Verfassung werden folgen.

Der vorliegende Gesetzentwurf legt die Axt an unsere „kleine Verfassung“, die Verfassung unserer Kommunen und damit an die kommunale Selbstverwaltung, die Gewaltenteilung und an die Demokratie.

Wir erleben hier also gerade, was in der Geschichte schon Mal passiert ist: Mit Hilfe der Demokratie soll ebendiese Demokratie abgeschafft werden. Das werden wir nicht zulassen, liebe Kolleg*innen! Und ja, wir werden unsere kommunalen Wahlausschüsse befähigen, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren. Aber anders, als Sie denken.

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