Michael Lühmann: Rede zu Islamismus (Antrag AfD)

Rede Michael Lühmann© Plenar TV

Rede TOP 25: Islamischen Extremismus und islamische Parallelgesellschaften in Niedersachsen bekämpfen – Enquete-Kommission „Islamismus“ einrichten (Antrag AfD)

-  Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen,

dass und warum wir als demokratische Parteien den vorliegenden Antrag ablehnen, haben wir ja bereits im letzten Plenum erklärt. Das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen, sondern einen Absatz dieses Antrags herausgreifen, der im Lichte des Urteils am OVG Münster vom Montag und Enthüllungen um die AfD-Kandidat*innen bei der anstehenden Europawahl zeigen mag, dass sich die AfD bei ihrem Antrag womöglich im Phänomenbereich geirrt hat.

Sie, meine Damen und Herren von der AfD, schreiben in Ihrem Antrag, die „Arbeit der Enquetekommission soll dazu beitragen, dass im gesamten öffentlichen Raum das Recht und die Gepflogenheiten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durchgesetzt und sichergestellt werden“ und weiter, dass „Einflussnahmen durch fremde Staaten erkannt und durch entsprechende Gegenmaßnahmen verhindert werden“ sollen.

Das ist schon sehr sportlich als Anspruch für eine Partei, bei der man nie so ganz genau weiß, ob da gerade die strategische Direktive des Kremls die Hand führt, die kleine Anfrage vom Geheimdienst der Diktatoren in Peking diktiert wurde oder die Deportationsphantasien eines österreichischen Rechtsextremisten umgesetzt werden sollen. Wissen Sie, ich frag mich da immer, wie priorisieren Sie da eigentlich in Ihrer Fraktion?

Diener vieler Mächte zu sein, das bedarf ja gründlicher Koordinierung und man will ja die Geld- und Stichwortgeber nicht verärgern.

Liebe Kolleg:innen, es steht ja außer Frage, dass der islamistisch geprägte Extremismus auch unter dem Einfluss anderer Staaten steht und damit natürlich ein Fall für unsere Sicherheitsbehörden ist und politisch nicht zu dulden. Aber Herr Wichmann, wer auf einem so großen Haufen Steine in einem Glashaus sitzt, der sollte zumindest eine großzügige Glasbruchversicherung haben.

Das gilt noch mehr für die regelhafte Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es ist ja gerade der Kern des Urteils von Münster, das die Befugnis zur nachrichtendienstlichen Beobachtung bestätigt, wenn „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Vereinigung Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.“ Und weiter führt es aus: „Daneben bestehen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind.“

Und ich werde ehrlich gesagt den Verdacht nicht los, dass Ihr Antrag genau darauf einzahlt. Und der zugleich zum Ziel hat, von sich selbst abzulenken. Das können Sie Ihren ideologischen Stichwortgebern gern so zurückmelden.

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