Meta Janssen-Kucz: Rede zum Tourismus im Wattenmeer (Antrag FDP)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die Kritik der FDP am Verfahren zum aktuellen Verordnungsentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium ist aus meiner Sicht ein Sturm im Wasserglas.

Richtig ist, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine neue Verordnung zum Befahren der Gewässer im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vorbereitet und den Entwurf Mitte August vorgelegt hat.

Bis zum 7. September sollten Verbände und betroffene Kommunen ihre Stellungnahme einreichen. So weit, so normal.

Separate Anhörungen zu den Auswirkungen sind nur bei Gesetzentwürfen vorgesehen – und das auch nur, wenn es die Fraktionen wollen. Eigentlich ein bekanntes Verfahren. Wenn wir grundsätzlich ein anderes Verfahren wollen, müssen wir das diskutieren.

Ihre Kritik an dem Umfang der Verordnung ist absolut überzogen. Denn der eigentliche Verordnungstext beschränkt sich nur auf wenige Seiten und dürfte keine Zumutung sein. Der Großteil der über 250 Seiten ist ausschließlich auf lange Listen von Ortskoordinaten zurückzuführen.

Anrede,

richtig ist, dass der Entwurf Einschränkungen vorsieht, die u.a. die Gebiete für Kite-Surfing, zulässige Geschwindigkeiten und auch das Trockenfallenlassen von Segelbooten betreffen.

Wir sprechen hier über Einschränkungen im Nationalpark Wattenmeer, einem einzigartigen Ökosystem: Auf einer Fläche von rund 346.000 Hektar gibt es hier einzigartige Lebensräume wie das Watt, die Sandbänke und Salzwiesen, aber auch unsere Strände, die Dünenlandschaften und Flussmündungen.

Sie alle beheimaten üppige und besondere Formen an Fauna und Flora. Nur der tropische Regenwald übertrifft weltweit dieses hochproduktive Ökosystem und hat an lebendiger Biomasse noch mehr zu bieten. Rund 4.000 Tier- und Pflanzenarten wie der vor allem bei Kindern so beliebte Wattwurm mit seinen typischen Sandhaufen, der Seehund auf den Sandbänken oder die Brandgänse sind auf ein Leben bei uns im Wattenmeer spezialisiert. Jährlich finden sich bis zu 12 Millionen Wattvögel, Gänse, Enten und Möwen ein, die bei uns Rast machen, sich Fettreserven zulegen und sich so auf die Brutzeit vorbereiten.

Kein Wunder also, dass unser Wattenmeer schon einige Ritterschläge erhielt: Seit 2009 zählt der Nationalpark zum UNESCO-Weltnaturerbe. Vor rund 30 Jahren wurde der Nationalpark Wattenmeer im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and the Biosphere Programme, MAB) als Biosphärenreservat anerkannt. Immer mehr Kommunen schließen sich dieser Idee an und bekennen sich zum UNESCO-Biosphärenreservat und unterstützen dessen Ziele. Diesen Prozess begrüßen wir und wollen ihn fortsetzen.

Es geht doch darum, dass wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen Mensch und Natur finden. Wir müssen auf der einen Seite alles dafür tun, die Einzigartigkeit des Nationalparks zu erhalten, und dafür nötige ökologische Anpassungen vornehmen. Und andererseits den Sport für Segler, Kitesurfer und andere touristische Attraktionen möglich machen.

Aus unserer Sicht dienen die aktualisierten Geschwindigkeits- und Befahrensregelungen dem Schutz des Wattenmeers. Neben dem Küstenschutz muss die Bundesregierung auch den Meeresschutz stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn schon seit Jahren wird auf die mangelhafte Umsetzung von Managementplänen zu den deutschen Meeresschutzgebieten hingewiesen. Dies zu tun, wäre die Aufgabe des Bundesumweltministeriums.

Anrede,

den Kitesurfern soll auch nicht den Spaß verdorben werden. Vor 4 Wochen haben Umweltministerium, Wassersportverbände und Nationalparkverwaltung einen Kompromiss gefunden. Die befahrende Fläche vergrößert sich auf 3.068 Hektar. Im Gegenzug müssen die Sportlerinnen und Sportler einige Beschränkungen zu bestimmten Jahres-, Tages-, und Tidezeiten hinnehmen.

Hier wurde ein Weg für den Kitesport und dem Tourismus gefunden, ohne Natur- und Vogelschutz zu gefährden.

Den vierten Forderungspunkt, wonach das „nahe Befahren gewerblicher Seeschiffe geregelt bzw. für Seeschiffe über 250 m Länge verboten“ werden soll, tragen wir durchaus mit, auch wenn wir den eigentlich schon in anderen Anträgen beschlossen haben.

Gerne können wir uns das Verfahren und die vorgeschlagenen Regelungen anschauen, aber wir sollten kein Schreckgespenst an die Wand malen.

Vielen Dank.

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