Meta Janssen-Kucz: Rede zum Bündelungsgesetz COVID-19 (Änderungsantrag GRÜNE)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

wir sehen die Notwendigkeit aufgrund der COVID-19 Pandemie Änderungen niedersächsischer Rechtsvorschriften vorzunehmen. Aber dass was die Regierungsfraktionen SPD und CDU geliefert haben, war mehr als eine Zumutung. Nicht nur für uns als grüne Opposition, nein auch für den GBD.

Man könnte die ganze Gesetzesberatung unter die Überschrift packen: Gewollt – aber nicht fähig/gekonnt!

Anrede,

am größten war die Verwirrung im gesamten Bereich Pflegegesetz, Nds. Krankenhausgesetz und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Der erste Aufschlag seitens der Fraktionen von SPD und CDU war ein absoluter Affront gegen all diejenigen, die seit Beginn der Covid-19-Pandemie im pflegerischen und medizinischen Bereich in vorderster Reihe ihren Mann und ihre Frau standen. Sie machen tagtäglich eine ausgezeichnete Arbeit und sind rund um die Uhr für die Gesundheit und Pflege der Menschen da. Viele Freiwillige haben sich während der Krise gemeldet und wollten mithelfen. Doch statt Anerkennung kam die geplante Zwangsverpflichtung im Gesetzentwurf.  Nicht nur ein Affront, sondern auch verfassungswidrig und definitiv ein Eingriff in die freie Berufswahl.

Zumindest an der Stelle haben SPD und CDU die Reißleine gezogen und die geplante Zwangsverpflichtung ad acta gelegt. Aber sie haben damit ein weiteres Stück Vertrauen der medizinischen und pflegerischen Fachkräfte verspielt.

Anrede,

gut ist, dass es jetzt, wie von uns Grünen von Anfang an gefordert Freiwilligenregister gibt, die von den Standesvertretungen der Ärztekammer und der Pflegekammer erstellt werden und vollständig auf Freiwilligkeit aufbaut, falls es für die Bewältigung eines Gesundheitsnotstands zusätzliches Personal notwendig sein sollte.

Anrede,

aber schauen wir uns die Änderungen im Nds. Pflegegesetz an, auch dort gibt es verfassungsrechtliche Bedenken und haushaltsrechtliche Bedenken.  Es wurde rumgedoktert, es wurden Haushaltstitel geschaffen. Die Systematik ist mehr als kompliziert, es müssen unterschiedliche Vergleichszeiträume geschaffen werden und dann ist noch ein Abzug von 10 % vorgesehen.

Doch hier liegt der Hase im Pfeffer, denn das Sozialministerium hat sich bei der Kürzungsregelung daran orientiert, wie üblicherweise die die Pflegesätze auch in Pflegeeinrichtungen kalkuliert werden. Aber genau diese Kalkulation ist mehr als strittig und führt dazu, dass noch mehr ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in den Ruin getrieben werden. Das ist für uns so nicht akzeptabel! Die Covid-19 Pandemie darf nicht dazu führen, dass diese Strukturen, die entscheidend mit dazu beitragen, dass die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Pflegekräfte in Niedersachsen so sind wie sie sind, weiter zementiert werden.

Anrede,

und schauen wir uns auch noch die Änderungen im Nds. Krankenhausgesetz § 22 an. Mit der Aufnahme der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen und Behelfskrankenhäusern den Nds. Krankenhausplan wird rechtlich absolutes Neuland betreten. Damit soll quasi ein zweiter Ring zur Erweiterung der Krankenhauskapazitäten eingezogen werden. Aber hier handelt es sich um unterschiedliche Finanzströme. Die Länder sind für die Planung im Bereich der Krankenhäuser und für die Investitionsmittel zuständig, die GKV für die Behandlungs- und Betriebskosten.

Die klarste Regelung wäre, wenn der Bund seine Zuständigkeit verlängert, aber jetzt übernehmen wir als Land im Fall einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auch die Krankenhausleistungen in diesen Einrichtungen und mischen im SGB V mit. Diese Ausnahmeregelung kann dazu führen, dass der Kuchen zur Krankenhausfinanzierung sich auf mehr Antragsteller verteilt mit fatalen Folgen für die KH-Planung und deren jetzt schon nicht ausreichender Finanzierung.

Anrede,

die Regelungen im Nds. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die geplante Beschlagnahmung von Material und medizinischen Geräten konnte bis zum Schluss nicht verfassungskonform geklärt werden.

Fakt ist, es braucht keine landeseigene Regelung, da dies in § 5 des Bundesinfektionsschutzgesetzes geregelt ist. Und bevor wir weiter über landesweite Regelungen und bundesweite Regelungen nachdenken, sollten wir an europäischen Lösungen in Sachen Materialbeschaffung arbeiten. Der bundesweit verfügte Ausfuhrstopp hat doch deutlich gemacht, dass wir nicht in Kleinstaaterei verharren dürfen, sondern nach europäischen Lösungen suchen müssen.

Fazit: Dieses Bündelungsgesetz kann man in der Summe nur ablehnen, es ist an vielen Stellen niedersächsisches kleines Karo, verfassungsmäßig bedenklich und mischt die Rechtskreise und damit die Zuständigkeiten zwischen Bund und Land gewaltig durcheinander! Es schafft mehr Verwirrung als Klarheit für alle Beteiligten!

Vielen Dank.

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