Meta Janssen-Kucz: Rede zum Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Wir Grüne werden hier und heute dem intensiv beratenen Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz zustimmen. Weshalb sage ich das? Ich wurde immer wieder gefragt, weshalb ich mich bei der Schlussabstimmung im Federführenden Ausschuss Soziales und Gesundheit enthalten habe.

Ich habe mich enthalten, weil das Thema Transplantation und Organspende ein höchst sensibles, stark emotionales medizinisch-ethisches Themenfeld ist und es mir wichtig ist, die ganze Grüne Fraktion umfassend über die Inhalte des Gesetzentwurfes zu informieren, damit jede und jeder weiß worüber wir hier heute sprechen und am Ende gemeinsam entscheiden und abstimmen.

Anrede,

Wir hatten im Mai d.J. eine sehr intensive Anhörung mit sehr unterschiedlichen Akteuren und Sichtweisen: Ärztekammer, Transplantationsbeauftragte, Unikliniken, Nds. Krankenhausgesellschaft, Kirchen, Krankenkassen, Deutsche Transplantationsgesellschaft DTG, Runder Tisch Organspende und der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO.

Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung intensiv beraten, weiter konkretisiert und einen Teil der Anregungen aus der Anhörung mit aufgenommen.

Anrede,

herausgekommen ist ein Gesetz, dass sich bundesweit sehen lassen kann und sogar in Teilen über das bayrische Ausführungsgesetz hinausgeht. Das Nds. Transplantationsgesetz könnte damit eine bundesweite Vorbildfunktion entfalten und vor allem in der Debatte um das anstehende Bundesgesetz zur Transplantation nochmal wichtige vertrauensbildende Impulse setzen. Das ist notwendig, wenn man sieht, dass Gesundheitsminister Spahn plant, die bisherige Freistellungsbefugnisse der Länder zu streichen.

Anrede

Entscheidend ist, dass im Nds. Transplantationsgesetz die Freistellungsregelungen in § 3 umfangreich erweitert wurden und damit im Wesentlichen dem Bayrischen Ausführungsgesetz entsprechen.

Zukünftig ist eine 24-stündige Erreichbarkeit der Transplantationsbeauftragten festgeschrieben und damit ebenso die Benennung einer Vertretung. Außerdem haben wir die Tür für Kooperationen von Entnahmekrankenhäusern zur Bestellung von gemeinsamen Transplantationsbeauftragten geöffnet, das gilt aber nur für kleinere Entnahmekrankenhäuser mit bis zu 10 Betten und ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft.

Dazu kommt die erforderliche Qualifikation. Wir haben auf das Erfordernis einer Leitungsfunktion in der Intensivmedizin- und pflege verzichtet, um den Kreis der in Betracht kommenden Personen nicht zu stark einzuschränken. Auch hier haben wir uns an der bayrischen Regelung orientiert. Die Transplantationsbeauftragten müssen demnach in der Intensivmedizin erfahren sein. Ebenso haben wir die Bestellung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen ermöglicht, diese müssen eine Weiterbildung in der Intensivpflege vorweisen.

Anrede,

Das Wichtigste ist aber, dass die Transplantationsbeauftragten nicht nur vor der Transplantation, sondern auch hinterher für die Transplantierten und auch für Angehörige von Organspendern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ausreichend Zeit haben. Das schafft mehr Vertrauen und Transparenz, denn Unsicherheit ist immer ein schlechter Ratgeber.

Anrede,

die Transplantationsbeauftragten bekommen hier in Niedersachsen noch eine zusätzliche Aufgabe, nämlich die organisatorische Sicherstellung einer anonymisierten Dokumentation aller im Entnahmekrankenhaus eingetretenen Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung, sowie die Weiterleitung der Dokumentation an die Koordinierungsstelle. Das alles selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Anrede,

Im Ausführungsgesetz ist ebenfalls die Konkretisierung des unbestimmten Begriffs in "regelmäßigen Abständen" vorgesehen. Zukünftig müssen alle 6 Monate krankenhausinterne Informationsveranstaltungen während der Dienstzeit stattfinden. Ärzte und Pflegekräfte sollen über die Bedeutung und den Prozess der Organspende aufgeklärt werden und vor allem die krankenhausinternen Zuständigkeiten und Handlungsabläufe müssen im gesamten Entnahmekrankenhaus in Fleisch und Blut übergehen.

Anrede,

Neu ist im Nds. Transplantationsgesetz die Einführung von Transplantationsberater*innen. Sie geht ebenfalls auf eine Anregung aus der Anhörung zurück. Verfassungsrechtlich birgt es ein gewisses Risiko. Wir Grüne sind auch nicht zu 100 % überzeugt, dass die Transplantationsberater*innen, die dann in den 68 Nicht-Entnahme-Krankenhäusern tätig werden zur Qualität des Verfahrens für Organ- Gewebespenden aktiv beitragen werden.

Es wird vielleicht in einem gewissen Umfang die Sensibilität für Organspenden in den Krankenhäusern erhöhen. Wichtiger ist es aber die Arbeit von Selbsthilfegruppen von Betroffenen zu unterstützen, die ganz Aufklärungs- und damit Vertrauensarbeit in der Bevölkerung leisten. Damit erhöhen wir langfristig wirklich die Spendenbereitschaft – und nicht mit einem Plakat an der Fassade des Sozialministeriums.

Im neuen Jahr sollten wir uns auch auf Bundesebene offensiv für den nds. Weg werben und uns für umfangreiche und vor allem einheitliche Freistellungsregelungen einsetzen. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn Gesundheitsminister Spahn unser gutes Gesetz torpediert.

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