Marie Kollenrott: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Rede Marie Kollenrott© Plenar TV

TOP 14 – Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Heute haben wir die Chance, eine kleine, aber in ihrer Wirkung wichtige Novelle unseres ambitionierten Niedersächsischen Klimagesetzes auf den Weg zu bringen. Es geht dabei um nicht weniger als ein zukunftsfähiges, resilienteres Niedersachsen.

Die klimawandelbedingten Veränderungen unserer Umwelt werden uns jedes Jahr deutlicher, genau wie die Notwendigkeit der Anpassung. Ein gutes Klimagesetz ist deswegen per se nie fertig. Es braucht die Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung. Gleichzeitig haben wir schlicht Anpassungsbedarf an geltendes Bundesrecht. Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Klimaanpassungsgesetzes um.

§ 4 Abs. 1 des WPG verpflichtet die Länder, eine flächendeckende Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen. Die bisherige Gesetzeslage zur kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen war dafür nicht ausreichend. Seit dem 1. Januar 2024 sind in Niedersachsen Kommunen mit einem Ober- und Mittelzentrum zur kommunalen Wärmeplanung nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes verpflichtet. Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf werden auch die bisher nicht verpflichteten Gemeinden eingeschlossen. Zudem werden die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes für die Fortschreibung der Wärmepläne für alle Gemeinden sowie weitere Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes umgesetzt.

Die Kommunale Wärmeplanung ist der Schlüssel für die Wärmewende vor Ort und ein enormer Hebel um unsere Klimaziele zu realisieren. Ziel ist daher die dezentrale, flächendeckende Umsetzung – in jeder Kommune, im städtischen wie im ländlichen Raum. Mit dieser Novelle schaffen wir die rechtlichen Grundlagen dafür, dass vor allem kleinere Kommunen die notwendige Unterstützung erhalten, um zukunftsfähige Infrastrukturpläne zu entwickeln und auch die Umsetzung auf den Weg zu bringen. Wir beziehen alle mit ein und schaffen sichere Förderstrukturen, die finanziell und beratend greifen. Kommunen, die heute vorausschauend planen und dabei einen ganzheitlichen Blick auf die lokalen Potentiale werfen, schaffen die Grundlage für mehr Energiesicherheit, soziale Gerechtigkeit und Lebensqualität. Gute Beispiele haben wir sowohl im städtischen Raum – Hannover geht mit Enercity voran! –, als auch im ländlichen Raum: die Gemeinde Bakum im Landkreis Vechta ist ein absolutes Aushängeschild für innovative Energiewende und Klimaschutzmaßnahmen und auch bei der Wärmeplanung auf einem sehr guten Weg.

Die Klimakrise ist jedes Jahr weniger abstrakt, die Sorgen vor den nächsten Extremwetterereignissen sind begründet. Darum war es nur folgerichtig, dass wir schon mit der vorherigen Novelle des Klimagesetzes die Klimafolgenanpassung als zweite Säule gesetzlich verankert haben.

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