Marie Kollenrott: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

- Es gilt das gesprochene Wort -

[Anrede],

vieles zum Gesetzesentwurf der Koalition und zum Entschließungsantrag der FDP haben wir bereits in der ersten Beratung hier im Landtag diskutiert. Daher möchte ich mich nun auf zwei Punkte insbesondere zu den Änderungsplänen der GroKo am Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) konzentrieren. Ich habe eine kritische Anmerkung und einen konstruktiven Vorschlag für die Zukunft.

Zuerst die kritische Anmerkung. Ja, die vorgeschlagenen Änderungen am NJAG gehen in die richtige Richtung. Die Regelstudienzeit gehört angepasst und die Einführung des Teilzeitreferendariats ist gut und richtig. Aber, und hier muss ich leider zwei „Aber“ einfügen: Denn erstens, die Gesetzesänderung greift viel zu kurz. Bei dem Entwurf der GroKo handelt es sich v.a. um Anpassungen an bundesrechtlich veränderte Rahmenbedingungen. Eigene Initiativen fehlen hier leider ganz. Sie haben es ja in den Beratungen selbst gesagt, wir sehen hier maximal ein „Reförmchen“. Und 2. „Aber“: dieses Reförmchen wurde mit heißer Nadel gestrickt. Nicht nur ich hatte schon in der ersten Beratung Verbesserungsvorschläge gemacht, sondern wir hatten ja im Ausschuss sogar eine schriftliche Anhörung anberaumt. Initiativen und Verbände haben sich die Mühe gemacht – vielfach in ehrenamtlicher Arbeit – sich den Gesetzesentwurf anzuschauen und Anmerkungen zu machen. Und sie haben vielfach kluge und sinnvolle Verbesserungsvorschläge gemacht. Dafür möchte ich mich hier noch einmal explizit bedanken. Umso bedauerlicher jedoch, dass die Ausschussmehrheit am Ende aber leider nonchalant über das Ergebnis der Anhörung hinweggegangen ist und sich im Ausschuss nicht einmal mit den Vorschlägen jenseits des GBD ernsthaft auseinandergesetzt hat. Das finde ich – bei allem verständlichen Zeitdruck so kurz vor den Wahlen – doch ärgerlich und auch nicht respektvoll gegenüber den angehörten Initiativen und Verbänden. Und, das tut der Qualität dieses Gesetzesentwurfs, der noch einige Verbesserungen hätte vertragen können, auch nicht gut.

Ich will aber nicht nur kritisieren, sondern konstruktiv mit Ihnen in die Zukunft schauen. Als Fachpolitiker:innen sind wir uns ja eigentlich weitgehend einig, dass es weitere Reformen in der juristischen Ausbildung braucht. Digitalisierung, immense Stoffmengen und psychischer Druck sowie zu wenig Freiraum für kritische Reflektion - die Herausforderungen sind bekannt. Ebenso, was es an Verbesserungen bräuchte. Ich will hier nur einige Beispiele nennen: Konkret auf den vorliegenden Gesetzesentwurf bezogen etwa Nachbesserungen bei den Vorschriften zur Regelstudienzeit und zum Teilzeitreferendariat. Bei letzterem hat die Anhörung insbesondere bei der Höhe der Unterhaltsbeihilfe noch Korrekturbedarf aufgezeigt. Außerdem bräuchte es Änderungen für eine diskriminierungsfreiere mündliche Prüfung - hier hat der Deutsche Juristinnenbund sehr konkrete und detaillierte Vorschläge gemacht -, die Einführung des E-Examens und des integrierten Bachelors. Bei letzterem Punkt möchte ich den drei Dekanen der juristischen Fakultäten in Niedersachsen für ihre aktuelle Initiative zur Einführung des integrierten Bachelors ausdrücklich danken, ebenso wie den vielen Studierenden, die sich seit langer Zeit für den integrierten Bachelor einsetzen. Er würde das juristische Studium nicht schwächen, sondern vielmehr stärken und wäre ein wichtiger Baustein bei der Entlastung der Studierenden. Hier erhoffe ich mir eine klare Positionierung des Justizministeriums und, dass das Wissenschaftsministerium endlich seine Blockade aufgibt. Die Umsetzung ist keine Frage des Könnens, sondern eine des Wollens, wie der Blick in andere Länder zeigt. Lassen Sie uns doch – nach der Wahl dann vielleicht in veränderter Konstellation – gemeinsam eine echte Reform angehen, vielleicht mit der Ermöglichung des integrierten Bachelors als Sofortmaßnahme.

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