Marie Kollenrott: Rede zum Gesetz über die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

der traurige Ausgangspunkt für den vorliegenden Gesetzentwurf, der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Dezember 2016, ist uns allen vermutlich noch gut im Gedächtnis.

Er verdeutlicht nicht nur die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft und unseres freiheitlichen Lebens, sondern auch, dass es insbesondere im Falle von Terroranschlägen und sonstigen straftatbezogenen Großschadensereignissen zentrale Anlaufstellen und -strukturen für Opfer, Hinterbliebene, unmittelbare Zeug*innen, Einsatzkräfte und weitere Betroffene braucht.

Bund und Länder haben im Nachgang zu diesem tragischen Ereignis vereinbart, geeignete Strukturen des Opferschutzes einzurichten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf  wird der Opferschutz in Niedersachsen gestärkt und auf eine rechtssichere Basis gestellt. Dies begrüßen wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich.

Hervorheben möchte ich dabei, dass - im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung - die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Betroffenen nur mit ihrer jeweiligen Zustimmung erfolgen soll, um ihnen in einer solchen Ausnahmesituation maximale Handlungsautonomie zu ermöglichen.

Zudem finden wir es richtig, dass der oder die Landesbeauftragte für den Opferschutz auch Ansprechpartner*in für Betroffene von sonstiger Kriminalität sein soll.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit Straftaten wird meist viel über die Täter*innen und nur vergleichsweise wenig über und mit den Opfern gesprochen. Das muss sich unbedingt ändern.

Der oder die Landesbeauftragte für den Opferschutz kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, die Perspektive der Opfer mehr in den Fokus zu rücken.

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