Lena Nzume: Rede zur Ganztagsumsetzung in Niedersachsen (Aktuelle Stunde CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Die Einführung des Ganztages ist eine große Baustelle im deutschen Bildungssystem. Und ich betone: bundesweit.

Ab dem Sommer 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf täglich acht Stunden Betreuung in der Schule. Dabei wünschen sich Eltern maximale Flexibilität bei maximaler Verlässlichkeit. Der Bund hat die Kommunen als Träger der Jugendhilfe beauftragt, den Ganztag umzusetzen, die gemeinsam mit den Schulleitungen den Ganztag gestalten sollen. Zugleich haben verschiedene Verbände haben gefordert, den Ganztag qualitativ hochwertig umzusetzen und dabei die Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen, die vor Ort gelten.

Die Aktuelle Stunde der CDU gibt uns die Gelegenheit, mit einigen Mythen und Falschbehauptungen aufzuräumen, die gerade kursieren. Danke dafür!

Die gute Nachricht vorweg ist: Niedersachsen ist ganz vorn beim Ausbau, das bestätigt auch der jährliche Zwischenbericht des Bundes. Neben Hessen verzeichnet Niedersachsen mit + 7% die höchsten Zuwächse zwischen 2022/2023 und 2023/2024. Laut dem Bericht wurde der Ganztag in Niedersachsen 2022/2023 von 175.000 Kindern im Grundschulalter in Anspruch genommen.

Niedersachsen hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es insbesondere im ländlichen Raum herausfordernd wird, den Bedarf abzudecken. Die Umsetzung setzt in diesem Jahr vor allem die Kommunen unter Druck, die noch keine Angebote vor Ort geschaffen haben. Dabei ist seit dem Jahr 2021 bekannt, dass der Rechtsanspruch zum Schuljahr 2025/2026 kommt.

Was sind die Fakten?

  1. Rund 75% der Grundschulen in Niedersachsen verfügen bereits über ein Ganztagsangebot, die meisten machen offene Angebote. Es gibt ein landesweites Monitoring zum Ganztag, jährlich kommen etwa 30-35 neue Ganztagsschulen dazu. 
  2. Nicht jede Schule muss ein eigenes Ganztagsangebot machen. Denkbar sind sog. Schwerpunktschulen und ein gemeinsames Nachmittagsangebot oder ein gemeinsames Angebot am Freitag.
  3. Der Klassenbildungserlass und der Erlass „Arbeit in der Ganztagsschule“ sind Grundlage für die Berechnung des Zusatzbedarfs für die Ganztagsschulen. Die Ressourcen richten sich nach der Anzahl der Schüler*innen im Ganztag. Es gibt in Niedersachsen keine pauschale Zuweisung in Euro pro Kind. Die Grundlage der Zusatzbedarfsstunden im Ganztag sind die Lehrkräftesunden - und diese können Schulen kapitalisieren. Auf diese Weise sind Schulen frei darin, wie sie ihre Lehrkräfte einsetzen.
  4. Es gibt verschiedene Organisationsformen der Ganztagsschule: offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen. Der Rechtsanspruch kann aber auch durch Horte erfüllt werden, da es keinen Rechtsanspruch auf kostenfreie Ganztagsbetreuung gibt.
  5. Im Rahmen des Investitionsprogramms stellt der Bund den Ländern insgesamt 2,75 Mrd. Euro zur Verfügung, Niedersachsen erhält anteilig 278 Millionen Euro und hat daraufhin eine  Förderrichtlinie erlassen. Eine Verlängerung der Fristen um 2 Jahre ist erfolgt. Die Antragsfrist für die Einrichtung des Ganztags für das kommende Schuljahr endet jeweils zum 30. November zum Jahr, es sind aber noch Nachreichungen bis Ende Januar möglich. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz sieht vor, dass Länder bzw. Kommunen sich mit mindestens 30% am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils beteiligen. Niedersachsen übernimmt als einziges Bundesland die Hälfte des Kofinanzierungsanteils. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, Umbau und Erweiterung
  6. Antragstellende können Schulen und Kommunen sein, aber nur mit entsprechenden Gremienbeschlüssen der Schule und Verwaltung, Beschlüsse können nachgereicht werden. Schulen und Schulträger müssen sich einig werden. Die Schulen sind aber an entsprechende Ratsbeschlüsse gebunden und können verpflichtet werden, an entsprechenden Konzepten mitzuwirken. Konflikte können durch die RLSB moderiert werden.
  7. Ohne kommunale Investitionen wird es nicht gehen: Kommunen investieren erhebliche Mittel in den Ganztag, für den Bau, aber insbesondere auch in die Früh- und Spätbetreuung, für Mittagessen oder Beförderung von Schüler*innen- also für Aufgaben, die in ihrem Aufgabenbereich liegen.
  8. Niedersachsen investiert:
    • Als einziges Bundesland übernimmt Niedersachsen 15% der Investitionskosten
    • Der Betrag für kapitalisierte Lehrkräftestunden wurde um 15% auf 2.654€ erhöht, eine Kapitalisierung ist bis zu 100% möglich
    • Die Vergabegrenze wurde auf 100.000€ erhöht und das Schulbudget wurde auch erhöht, um Tarifsteigerungen abzubilden
    • Für den fünften Tag wurde ein zusätzlicher Faktor von 0,5 eingeführt
    • Kleine Grundschulen und Schulen mit wenigen Anmeldungen erhalten einen Sockelbetrag von 5 Stunden unabhängig von der Anzahl der Schüler*innen, der auch erhöht werden soll
    • Im Haushalt wurden den Kommunen 600 Millionen zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt, die natürlich auch für den Ganztag genutzt werden können
    • Nicht zuletzt ist da die erfolgreiche Eingabe unserer Kultusministerin im Bundesrat zur Ferienbetreuung
  9. Förderschulen mit den Schwerpunkten Sprache oder emotionale und Soziale Entwicklungen haben die Möglichkeit, regulär Ganztagsschulen zu werden. Die Verlässlichkeit gilt aber nicht für Förderschulen. Entsprechende Regelungen werden aktuell erarbeitet.
  10. Inklusion im Ganztag ist eine Herausforderung, bislang ist die Schulbegleitung nur für den Unterricht gedacht. Wenn der Rechtsanspruch auf Ganztag besteht, muss die Schulbegleitung auch für die Teilhabe im Ganztag gelten. Das wird derzeit mit dem Sozialministerium verhandelt. Ebenso für die Ferienbetreuung. Wir setzen uns aktuell dafür ein, hierfür klare Regelungen zu finden, damit Kinder mit Unterstützungsbedarfe nicht hinten rüber fallen.

Sie sehen, die Landesregierung lässt die Kommunen nicht im Regen stehen. Allerdings: Die Herausforderungen müssen vor Ort bewältigt werden. Und das heißt, sie müssen auch dort angepackt werden.

Die Sorge der Verbände nehmen wir ernst. Auch Kritik darf und muss sein. An dieser Stelle von einem „Desaster“ zu sprechen ist purer Populismus. Statt die Spaltung voranzutreiben, sollten wir gemeinsam alles dafür tun, um das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken.

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv