Kleine Anfrage für die Fragestunde: Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Zweckentfremdung von Landesmitteln in Millionenhöhe bei der Landwirtschaftskammer zu unterbinden?

Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Zweckentfremdung von Landesmitteln in Millionenhöhe bei der Landwirtschaftskammer zu unterbinden?

Der Landesrechnungshof widmet den Finanzbeziehungen zwischen Landwirtschaftskammer und Land Niedersachsen in seinem Jahresbericht 2021 ein eigenes Kapitel.  Bereits in seinem 149 Seiten starken Prüfbericht über die Landwirtschaftskammer hatte der Landesrechnungshof thematisiert, dass die Finanzmittel, die das Land an die Landwirtschaftskammer für hoheitliche Aufgaben überweist, auch für andere Bereiche der Kammerarbeit verwendet werden, was nicht den Vorgaben des § 23a des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer (GwKG) entspricht. Auch im Jahresbericht 2021 schreibt der Landesrechnungshof:

„Der LRH stellte fest, dass die im Gesetz geforderte organisatorische und personelle Trennung von Selbstverwaltungsangelegenheiten und Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung bei der Landwirtschaftskammer nicht durchgängig gegeben ist.“ (Seite 209)

Hinzu kommt, dass zwar der Zuschuss an Landesmittel in den letzten zehn Jahren durchschnittlich um 3,3% jährlich gestiegen sei, die Mitgliedsbeiträge allerdings in den letzten 25 Jahren gleichgeblieben seien. Der Zuschuss des Landes beläuft sich somit im Jahr 2020 auf 89,3 Mio. Euro.

Zur Düngebehörde problematisiert der Landesrechnungshof die eingeschränkte Unabhängigkeit der Prüfer von den zu Prüfenden. Der LRH schreibt:

„Infolgedessen sind Beschäftigte der Düngebehörde in ihrer beruflichen Entwicklung von Entscheidungsträgern abhängig, die sie prüfen und ggf. mit Sanktionen belegen.“

Des Weiteren sei das Ministerium, da es über keinen staatlichen Behördenunterbau verfüge, der eine mit der Landwirtschaftskammer vergleichbare Agrarkompetenz habe, in eine starke Abhängigkeit geraten.

Als Schlussfolgerung regt der Landesrechnungshof an, die über Jahre geschaffene Struktur der niedersächsischen Agrarverwaltung zu überdenken, um eine übermäßige Konzentration staatlicher Aufgaben bei der Landwirtschaftskammer zu vermeiden.

  1. Wird die Landesregierung Rückforderungen an die Landwirtschaftskammer stellen?
  2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um sicherzustellen, dass die der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellten Landesmittel nicht weiterhin für andere als dem gesetzlichen Zweck entsprechende Aufgaben verwendet werden?
  3. Was plant die Landesregierung, um eine organisatorische Unabhängigkeit von der Kammer insbesondere bei der Düngebehörde herzustellen?
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