Kleine Anfrage: Falsche Verdächtigung eines Schülers als islamistischer Extremist

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abgeordneten Filiz Polat, Ina Korter und Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen)

Falsche Verdächtigung eines Schülers als islamistischer Extremist

Der ehemalige Schüler der Integrierten Gesamtschule (IGS) Garbsen Yasin Celik wurde von seiner damaligen Lehrerin im Jahr 2008 anonym bezichtigt, Kontakt zu einer extremistisch-islamischen Gruppe zu haben. Das Schreiben mit der Überschrift "Hinweis" ging am 10. September 2008 auf dem Postweg bei der Polizeidirektion Garbsen ein. Der Text des anonymen Schreibens "Yasin Celik, Schüler in der 11. Klasse der IGS Garbsen, hat Kontakt zu einer extremistisch-islamischen Gruppe. Wenn ihm Verständnis und Wertschätzung entgegengebracht wird, würde er vielleicht reden." wurde Herrn Celik am 14. November 2008 - gut zwei Monate nach Eingang bei der Polizei - während eines Besuches der Kriminalpolizei gezeigt. Die Nachricht hatte zur Aufnahme polizeilicher Ermittlungen geführt. Die Ermittlungen ergaben, dass das Schreiben jeglicher Grundlage entbehrte, und dass von dem jungen Mann keine Gefahr für das Land Niedersachsen oder die Bundesrepublik Deutschland ausgehe. Im Gegenteil: Anlass für das Schreiben sei ein Aufsatz des Schülers und ein angeblicher Zeitungsartikel in der örtlichen Presse, in dem berichtet worden sei, dass es in Garbsen eine entsprechende Gruppe gäbe. Recherchen zum Ursprung des Zeitungsartikels über die Redaktionen verschiedener Zeitungen durch die Polizei verliefen negativ. In dem Aufsatz selbst finden sich nicht einmal ansatzweise Passagen, die darauf hinweisen könnten, dass Herr Celik Kontakt zu einer extremistisch-islamischen Gruppe haben könnte. Darüber hinaus ist nach Auffassung von Expertinnen und Experten unverständlich, dass die Pädagogin nicht das Gespräch mit Kollegen oder der Schulleitung gesucht habe, sondern drei Monate nach Rückgabe der Klausur am 09.06.2008 das anonyme Schreiben verfasst und an die Polizei geschickt hat. Nachdem der Schüler über den Sachverhalt aufgeklärt worden war, hat Herr Celik am 8. Dezember 2008 Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen die Lehrerin gestellt. Gleichzeitig hat er die Schulleitung angeschrieben und um ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung, der Lehrerin und dem Stufenleiter sowie dem Beratungslehrer gebeten. In diesem Schreiben hat er bereits darauf hingewiesen, dass er wegen der Schwere der Anschuldigungen es nicht bei einer inoffiziellen Entschuldigung der Lehrerin belassen möchte. Das Verfahren wegen Verleumdung wurde im Juli 2009 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover sah in dem Verhalten der Lehrerin kein strafbares Handeln wegen falscher Verdächtigungen, da die Lehrerin sich u.a. seit Jahren für einen Dialog zwischen den Religionen und Kulturen engagiert habe und die Beschuldigte ernsthaft mit einer Gefährdungssituation gerechnet und keine andere Möglichkeit der Abhilfe gesehen habe. Die Schulleitung habe umgehend die Schulaufsicht informiert. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung bedauert der Schulleiter den Vorfall und Elternvertreter fordern eine Aufklärung. Die Landesschulbehörde hat 2009 ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin eingeleitet. Der Schüler hat bis heute keine offizielle Entschuldigung erhalten. Die damaligen Reaktionen in der Schule und die fehlende Rehabilitierung als Opfer haben letztendlich mit dazu beigetragen, dass Herr Celik die Schule verlassen hat. Bis heute leidet er unter diesem Vorfall.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Seit wann haben das Kultusministerium, die Landesschulbehörde und das Innenministerium Kenntnis von dem Fall?
  2. Welche Informationen haben die Ministerien über den Fall erhalten und zu welchen Zeitpunkten?
  3. Hatte das Kultusministerium Kenntnis über die Strafanzeige gegen die Lehrerin wegen Verleumdung?
  4. Welche Gespräche zwischen Schulleitung und Landeschulbehörde ggf. MK haben zu welchen Zeitpunkten statt gefunden (bitte chronologisch dokumentieren)?
  5. Welche Maßnahmen wurden gegenüber der Schule seitens der Landesschulbehörde empfohlen bzw. angewiesen?
  6. Hat es nach diesem Vorfall eine Beratung oder Unterstützungsangebote für die Schule gegeben, um solche Vorfälle und unberechtigten Verdächtigungen zukünftig zu vermeiden?
  7. Wie lange hat die Lehrerin den betroffenen Schüler noch unterrichtet?
  8. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie der Vorfall innerhalb der Schule öffentlich wurde?
  9. Wann war der Fall Gegenstand einer Schulkonferenz oder Thema im Schulvorstand?
  10. Welche disziplinarischen Maßnahmen stehen der Schulleitung oder Landesschulbebehörde zur Verfügung? Welche Maßnahmen stehen der Schulleitung oder Landesschulbebehörde in vergleichbaren Fällen zur Verfügung?
  11. 11. Was ist Grundlage des Disziplinarverfahrens, wann genau wurde das Verfahren eingeleitet und wann wird es voraussichtlich abgeschlossen sein?
  12. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurde das Verfahren im Jahr 2009 eingeleitet, ein Jahr nach dem Vorfall. Wie erklärt die Landesregierung, dass das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist?
  13. Wieso hat es bisher keine offizielle Entschuldigung gegeben?
  14. Wird es eine offizielle Entschuldigung geben?
  15. Was unternimmt die Landesregierung, um Herrn Celik dabei zu unterstützen, trotz dieses Vorfalls seine Schullaufbahn erfolgreich fortzusetzen?
  16. Durch welche Dienststelle (Polizei), wann und wie lange wurden die Ermittlungen gegen Herrn Celik aufgenommen und durchgefuehrt, mit welchem Ergebnis?
  17. In welcher Form wurden die Ermittlungen durchgeführt?
  18. Wurden andere Behörden oder Dienststellen in die Ermittlungen einbezogen und in welcher Form?
  19. Ist Herr Celik auf Grund dieses Vorfalls in polizeilichen Datenbanken erfasst und wenn ja, in welchen, und wann wird diese Speicherung gelöscht werden?
  20. Hat die Landesregierung Kontakt zu dem geschädigten Opfer?
  21. Hat die Landesregierung Kenntnisse über weitere Fälle von Denunzierung und Diskriminierung von Lehrkräften gegenüber muslimischen Schülerinnen und Schülern?
  22. Wird die Landesregierung aus diesem Fall Konsequenzen für die Art und Weise, wie sie zukünftig öffentliche Terrorwarnungen ausspricht, ziehen? Wird die Landesregierung auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger auffordern, "alles Verdächtige zu melden" und wenn ja, wie will sie verhindern, dass es dabei zu weiteren falschen Verdächtigungen kommt?

Filiz Polat

Ina Korter

 Helge Limburg

Zurück zum Pressearchiv