Keine Salamitaktik mehr beim Schutz der Natur ? Landesregierung muss die Kritik der EU an der niedersächsischen FFH-Meldung in letzter Minute ernst nehmen!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 18.01.2006
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass die Landesregierung bei der Nachmeldung von Gebieten entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an die EU wiederum die Taktik der Verzögerung und der unvollständigen Meldung angewandt hat. Die niedersächsische Meldung fällt auch im Januar 2006 hinter die Vereinbarungen mit der EU vom Januar 2004 zurück, mit der die Defizite der Meldung behoben werden sollten.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- noch vor der Weitergabe an das Bundesumweltministerium die niedersächsische FFH-Meldung so nachzubessern, dass sie der bilateralen Vereinbarung mit der EU von 2004 entspricht,
- unverzüglich die Gebietszuschnitte und Abgrenzungen bei den gemeldeten Gebieten so festzulegen, dass der begründete Vorbehalt der EU entkräftet werden kann ,
- damit die weiter drohende Gefahr des Bußgeldes abzuwenden,
- ein angemessenes Schutz- und Sicherungskonzept für die natura 2000 Gebiete vorzulegen und mit den Gebietskörperschaften, Naturschützern und Bürgern zu erörtern.
Begründung
"Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften verstoßen, indem sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99 betreffend die Ausweisung von FFH-Vorschlagsgebieten gemäß Artikel 4 Absatz 1 der FFH-Richtlinie nachzukommen ergeben" (Auszug aus der begründeten Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Dezember 2005).
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2001 ist es Niedersachsen nicht gelungen, eine der europäischen Richtlinie Flora-Fauna-Habitat entsprechende Meldung von Schutzgebieten vorzulegen. Dabei handelt es sich bei der FFH-Richtlinie um eine Weichenstellung im Naturschutz für Jahrzehnte.
In einem bilateralen Gespräch 2004 zwischen den Vertretern der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschlands wurden die Defizite der Meldung erörtert und – unter Beteiligung der betroffenen Bundesländer – die Punkte benannt, mit denen die Defizite behoben werden könnten. Während andere Bundesländer ihre Defizite inzwischen korrigiert haben, hat das niedersächsische Umweltministerium trotz eines entsprechenden Kabinettsbeschlusses die Gebietsvorschläge gegenüber den Vereinbarungen von 2004 wieder eingeschränkt.
Bereits im Herbst 2005 wurde von Seiten des Umweltministeriums eingeräumt, dass in 45 bis 47 Punkten noch Defizite zu beheben seien. Drei Beispiele, bei denen konsequent eine Meldung verweigert wird: der Vareler Wald in Friesland, die Nichtberücksichtigung von Fließgewässern wie z.B. die Fuhse bei Celle oder der Lebensraum der Teichfledermaus bei Aurich.
Gleichzeitig werden willkürliche und fachlich nicht vertretbare Gebietszuschnitte und Abgrenzungen beibehalten. Der Grund dafür ist häufig die vermeintliche Einschränkung regionaler Entwicklungsmöglichkeiten, die von den Kommunen und Kreisen befürchtet wird. Die EU-Kommission hat in Bezug auf die Gebietszuschnitte in ihrer Stellungnahme 2005 einen Vorbehalt formuliert und wird dies gesondert prüfen. Diese Situation führt zu großer Planungsunsicherheit für die Gebietskörperschaften. Solange nicht klar ist, ob bestimmte Gebiete über kurz oder lang nicht doch noch als FFH-Gebiete auszuweisen sind, besteht für Planungen und Projekte in diesen Bereichen auch eine hohe Rechtsunsicherheit. Diese Probleme sind hausgemacht durch den unprofessionellen und hinhaltenden Umgang der Landesregierung mit der FFH-Gebietsmeldung. Sie sind keineswegs irgendwelchen bürokratischen Vorgaben durch die EU geschuldet.
Würde die Gebietsmeldung endlich fachlich abgesichert an die EU-Kommission weitergeleitet, könnte in der zweiten Stufe dann die Abwägung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Belange erfolgen. Damit würde den Kommunen die Planungssicherheit für ihre Projekte gegeben, die sie dringend brauchen.
Die Salamitaktik, die die Landesregierung in den letzten zwei Jahren im Zusammenhang mit der Meldung der FFH-Gebiete angewandt hat, schadet so nicht nur dem EU-weiten Netz Natura 2000, sondern in erheblichem Maße auch den Regionen, die ihre Entwicklung planen müssen.
Gleichzeitig steht zu befürchten, dass mit einer weiterhin angreifbaren FFH-Gebietsmeldung aus Niedersachsen das Bußgeld für die Bundesrepublik nicht abgewendet werden kann. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auch die von der Landesregierung losgetretene Debatte, ob die EU-Richtlinie noch zeitgemäß sei, nicht dazu beitragen, die Verhängung eines Bußgeldes und eine anteilige Umlage auf Niedersachsen zu verhindern.
stellv. Fraktionsvorsitzende

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