Imke Byl: Rede zur Erdgasförderung in Niedersachsens Küstengewässern (Antrag SPD/CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

der Antrag, den SPD und CDU hier einbringen, ist leider eine Mogelpackung. Ihr Antrag scheint viel zu versprechen, löst davon aber kaum etwas ein. Und das, nachdem Sie von SPD und CDU erst im letzten Plenum ohne Begründung oder Alternativvorschlag unsere Gesetzesänderung für ein Bohrverbot im und unter dem Wattenmeer abgelehnt haben. Das riecht doch wirklich sehr nach reinem Wahlkampfcoup, liebe Kolleg*innen!

Jetzt bringen Sie also einen Monat später diesen Antrag ein. Doch SPD und CDU zeigen keine Lösung auf, um Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee tatsächlich zu verhindern:

„Keine Erdgasförderung in Niedersachsens Küstengewässern“ – was für ein schöner Titel. Doch diese Forderung lösen Sie im Antrag mitnichten ein. Sie wissen genau, dass es nicht ausreicht, den Niederlanden beim aktuell geplanten Förderprojekt von ONE-Dyas einfach zurückzumelden, dass Niedersachsen dieses Projekt ablehnt. Das hat auch Ihr eigener Minister Althusmann wiederholt hier erklärt, unter anderem auf unsere Dringliche Anfrage. Jetzt tun Sie so, als ob sich damit das Problem einfach lösen ließe.

Dann picken Sie sich ein Erlaubnisfeld heraus und kündigen hier an, dass dort keine weiteren Erlaubnisse, Bewilligungen und Tiefbohrungen mehr erteilt werden sollen. Wieso denn nur im Erlaubnisfeld „Geldsackplate“? Was ist mit den anderen fünf Erlaubnisfeldern in der Nordsee, sind Ihnen die egal? Das entspricht definitiv nicht Ihrem schönen Antragstitel „keine Erdgasförderung in Niedersachsens Küstengewässern“. Stattdessen soll die Industrie dort offensichtlich fröhlich weiter aufsuchen und fördern dürfen. Das ist doch absurd, liebe Kolleg*innen!

Doch ob wenigstens das Versprechen in Richtung Erlaubnisfeld Geldsackplate überhaupt eingelöst wird, ist auch mehr als fraglich. Ihr Antrag sieht keinerlei rechtliche Änderungen vor. Sie stellen hier lediglich die Auffassung der Regierungsfraktionen dar, dass dort keine weiteren Erlaubnisse oder Bewilligungen mehr erteilt oder verlängert werden dürften, weil „überwiegende, öffentliche Interessen“ der Förderung im Wattenmeer entgegenstehen. Ach? Ist das so? Bislang hat das Wirtschaftsministerium stets darauf beharrt, dass das Bundesbergrecht dem Landesbergamt als Genehmigungsbehörde hier keinen Ermessensspielraum lasse, also die Industrie hier einen Genehmigungsanspruch habe.

Die Versprechungen dieses Antrags können nach der nächsten Wahl also ganz schnell wieder vergessen sein. Denn es ist wirklich beachtenswert, wie schnell Sie ihre Rechtsauffassung je nach öffentlicher Meinung ändern!

Wir Grüne fordern, die Absicherung über das Landesrecht. Das Nationalparkgesetz Wattenmeer muss geändert werden, um Bohrungen in den besonders geschützten Gebieten dauerhaft auszuschließen. Das haben Sie leider im letzten Plenum abgelehnt.

Auch Lücken in der Gebietskulisse des Biosphärenreservats Wattenmeer sind zu schließen – hier wurden Gebiete ausgespart, um eine mögliche Öl- und Gasförderung weiterhin zu ermöglichen.

Über den Bundesrat muss endlich der generelle Förderausstieg eingeleitet werden!

Um die Öl- und Gasförderung in der Nordsee zu beenden, ist eine Änderung des Bundesbergrechts nötig. Hier spielen Klimaschutz und Naturschutz bislang keine Rolle, das Bergrecht räumt der Rohstoffgewinnung und den Interessen der Industrie absoluten Vorrang ein. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Einen grünen Bundesratsantrag zur Modernisierung des Bundesbergrechts hat Niedersachsen jedoch vor nicht mal einem Jahr, im September 2020, abgelehnt!

SPD und CDU haben offensichtlich kein ernsthaftes Interesse, die Erdgasförderung einzuschränken. Dieser Antrag ist heiße Luft im Wahlkampfmodus.

Vielen Dank.

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